trodana Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 Habe hier eine Frage um unbefristeten Arbeitsvertrag warum ist das hier falsch: Der Arbeitsvertrag muss vom Betriebsrat genehmigt werden, weil in der IBEI GmbH dauerhaft mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind Der Betriebsrat hat doch normalerweise ab 20MA ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von neuen MA richtig sind folgende: -entgeld über dem tariflohn -schriftlicher arbeitsvertrag Versteh ich das richtig, dass ein BEFRISTETER Arbeitsvertrag auch mündlich jedoch ein UNBEFRISTETER IMMER schriftlich abgeschlossen werden muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 Der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht bei Einzeleinstellungen. Aber nicht erst ab 20 Arbeitnehmern, sondern ab dem Zeitpunkt, ab dem es einen BR im Unternehmen gibt (ab fünf Angestellten). P.S.: Wenn ich die Prüfung nicht gehabt hätte, wäre deine Frage nur schwer zu verstehen (bis unmöglich) gewesen. Es fehlt die Hälfte an Informationen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trodana Geschrieben 25. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. April 2010 wie der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht. Wir haben das so gelernt, dass der BR ein Mitbestimmungsrecht hat bei jeder Einstellung, und bei der Kündigung ein Mitwirkungsrecht(Anhören). Dazu folgendes: § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trodana Geschrieben 25. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. April 2010 Also es geht darum, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Laut IHK sind folgende Lösungen richtig: -schriftlicher Arbeitsvertrag -Entgeld über Tariflohn Das sind eindeutige Worte! Du brauchst die Frage nicht, wenn die wesentlichen Aspekte genannt worden sind, und die sind hierbei genannt. Mehr hat die Frage nicht zu bieten. Soooo.. ich hab mich grad noch einmal informiert und herausgefunden, dass ein BEFRISTETER Arbeitsvertrag nur SCHRIFTLICH abgeschlossen werden kann. Ein normaler Arbeitsvertrag (unbefristet) kann auch mündlich abgeschlossen werden. Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag Meine Frage lautet: Warum ist diese Option falsch? Der Arbeitsvertrag muss vom Betriebsrat genehmigt werden, weil in der IBEI GmbH dauerhaft mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind Es liegt eine personelle Einzelmaßnahme vor. Jemand wird unbefristet eingestellt. Also braucht man doch die Zustimmung des BR Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.