Dani 167 Geschrieben 26. April 2010 Geschrieben 26. April 2010 hallo zusammen ich hab eine Frage in sachen zwischenprüfung. was geschieht wenn man die Zwischenprüfung verhauen hat? Also was für Konsequenzen usw.? Zitieren
lupo49 Geschrieben 26. April 2010 Geschrieben 26. April 2010 Das kommt darauf an, wie dein Ausbildungsbetrieb zu der Zwischenprüfung steht. Du benötigst keine bestandene Zwischenprüfung um zur AP zugelassen zu werden (die Note der ZP fließt nicht in die Note der AP ein). Zitieren
Audiophile Geschrieben 26. April 2010 Geschrieben 26. April 2010 Das kommt darauf an, wie dein Ausbildungsbetrieb zu der Zwischenprüfung steht. Du benötigst keine bestandene Zwischenprüfung um zur AP zugelassen zu werden (die Note der ZP fließt nicht in die Note der AP ein). Ich dachte die wird mit einbezogen zu einem gewissen anteil. Ist das geändert worden? Zitieren
lupo49 Geschrieben 26. April 2010 Geschrieben 26. April 2010 Das war schon immer so? Bei den handwerklichen Ausbildungsberufen ist es so, dass dort die "Zwischenprüfung" (die dort eigtl. Ganzheitliche AP Teil 1 heißt) zu 40%(?) in die Abschlussnote mit einfließt. Zitieren
Audiophile Geschrieben 26. April 2010 Geschrieben 26. April 2010 toll mir im Betrieb hamse die ganze Zeit erzählt meine ZP fließt mit in die Note der Abschlußprüfung ein .... (bin fisi) Zitieren
lupo49 Geschrieben 26. April 2010 Geschrieben 26. April 2010 Nein, du musst nur daran teilgenommen haben, um zur AP zugelassen zu werden. (Alle Aussagen beziehen sich nicht auf die Regelungen in Baden-Württemberg. Dort weiß ich nicht wie es ist.) Zitieren
Dani 167 Geschrieben 27. April 2010 Autor Geschrieben 27. April 2010 ich hab bei der IHK- Nachgefragt ob die Zwischenprüfung etwas zählen würde. Die haben mir versichert das sie nicht zur Abschlussnote dazu fließt. Ist das eig. in jedem Bundesland anderst? In Bayern zählt sie demnach ja dann nicht Zitieren
lupo49 Geschrieben 27. April 2010 Geschrieben 27. April 2010 Nein, das ist in 15 von 16 Bundesländern einheitlich. Wie bereits gesagt, bin ich mir in BW nicht ganz sicher. Zitieren
dweiner.FiSi Geschrieben 28. April 2010 Geschrieben 28. April 2010 (bearbeitet) Bei uns ging letztes Jahr auch das Gerücht rum, dass die ZP mit 40% in die AP einfließt. Ein Berufsschullehrer, der "angeglich" im Prüfungsausschuß sitzt, meinte, dass sie zu 25% zählt. Bla bla bla.. Ende vom Lied: ZP zählte nicht. (IHK Nds) Gedanke meinerseits mit bitte um Antwort: Wenn die ZP zählen würde, dann müsste es doch auch im BBiG stehen bzw angepasst werden oder sehe ich das falsch ? Edit: Momentan steht ja nur drin, dass man an der ZP teilgenommen haben muss. Es wird nicht erwähnt, dass man "erfolgreich" teilgenommen bzw die ZP bestanden haben muss. Bearbeitet 28. April 2010 von dweiner.FiSi Zitieren
Dani 167 Geschrieben 29. April 2010 Autor Geschrieben 29. April 2010 ja da hast du recht. Meine Berufsschullehrer haben auch gesagt das sie nichts zählt. Man muss nur Teilgenommen haben. von dem her danke euch für eure antworten Zitieren
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