VincentRode Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 [KÖLN] hab gestern auch mit der IHK gesprochen und die Ansage hier war: Postits sind erlaubt. Zum markieren der Seiten und teilweise auch um den Inhalt zu ERGÄNZEN!!! Ebenso darf man sich wohl Notizen ins Buch schreiben. Sollte es aber nicht übertreiben. Gruß Zitieren
chance-5 Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 Hab mir am Sonntag die neue Auflage bestellt, soll heute ankommen. Gaaaaanz frisch Westermann IT-Handbuch? Zitieren
entourage Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 Westermann 6. auflage. Ganz frisch war bezogen auf keine kritzeleien im Buch. sorry ^^ Hatte mir zu Ausbildungsbeginn die 5. Auflage geholt. Für die Prüfung jetzt die neueste, 6te. Zitieren
chance-5 Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 Auf den Adrenalinkick hätte ich jetzt eigentlich schon verzichten können :cool: Zitieren
bloodydeluxe Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 [KÖLN] hab gestern auch mit der IHK gesprochen und die Ansage hier war: Postits sind erlaubt. Zum markieren der Seiten und teilweise auch um den Inhalt zu ERGÄNZEN!!! Ebenso darf man sich wohl Notizen ins Buch schreiben. Sollte es aber nicht übertreiben. Gruß ja steht auch so auf der internetseite. dürfen halt nur keine lösungen sein. die frage ist dann was als lösung definiert wird. wenn ich mir die definition von aes oder so da rein schreibe, und die aufgabe kommt definieren sie aes ... zählt das dann als lösung aufgeschrieben? also ich weiß einfach nicht was ich ergänzen darf und was nicht... Zitieren
DeejayUnique Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 Laut IHK Bielefeld Frau Strachau : Klebezettel ("Reiter") sind unbeschriftet erlaubt. Grundlegende Fehler im Tabellenbuch dürfen verbessert werden. (Wenn es da Probleme gibt, soll der Aufseher doch bitte bei Frau Strachau anrufen, Nummer steht auf dem Umschlag den er hat .. ) Zitieren
RedPierrot Geschrieben 7. Mai 2010 Geschrieben 7. Mai 2010 Ich glaube mit Lösungen ist wirklich das wortwörtliche mit eventueller Frage gemeint.. sowas sollte jetzt nicht rein. Aber ich habe auch zu vielen Sachen Vor- und Nachteile aufgeschrieben obwohl die Sachen schon mal abgefragt wurden. So genau können die das auch nicht nehmen weil Ergänzungen ja oft mal Lösungen waren oder vielleicht werden. Ich bin aber ehrlich gesagt trotzdem durch die Prüfungen gegangen und habe mir darauf hin fehlende Themen in 1-2 Stichpunkten ins Buch geschrieben. Es gibt ja wie gesagt keine einheitliche Definition. Und die Klebezettel müssen bei uns glaub ich auch nicht unbeschrieben sein, sonst findet man das gewünschte Thema trotzdem nicht auf Anhieb Bin bei der IHK München. Sind noch Münchner hier, die das bestätigen oder mich belehren können? Jetz kann ich die Fähnchen noch rausnehmen Zitieren
Audiophile Geschrieben 7. Mai 2010 Geschrieben 7. Mai 2010 Mein Kollege hat vor 2 Jahren ein tab-Buch mitgenommen auf denen alle Fähnchen beschriftet sind, ebenso steht auf den Fähnchen was drauf. Im Buch sind ne Menge fachliche Ergänzugnen->alles unich. denke da ist das kein Problem. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 7. Mai 2010 Geschrieben 7. Mai 2010 Wie lange wollt ihr eigentlich noch schreiben, bei dieser und jener IHK ist das erlaubt bei der anderen ist es wieder nicht erlaubt und vor zwei Jahren wurde dieses und jenes akzeptiert? Ganz einfache Regel. Jede IHK entscheidet eigenverantwortlich was erlaubt ist und was nicht. Das einige das ungerecht finden liegt in der Natur der Sache und ist halt so. Zum Thema Klebezettel und Beschriftung. Ich glaube ich bin mit dem Index schneller als wenn jemand 98 Klebezettel an dem Buch dran hat und diese womöglich auch nicht beschriftete werden dürfen. Frank Zitieren
bimei Geschrieben 7. Mai 2010 Geschrieben 7. Mai 2010 Ganz einfache Regel. Jede IHK entscheidet eigenverantwortlich was erlaubt ist und was nicht. Und das u.U. zu jeder Prüfung neu. Zum Thema Klebezettel und Beschriftung. Ich glaube ich bin mit dem Index schneller als wenn jemand 98 Klebezettel an dem Buch dran hat und diese womöglich auch nicht beschriftete werden dürfen. *zustimm* Oder eben ganz ohne Buch. bimei Zitieren
froschkopf Geschrieben 8. Mai 2010 Geschrieben 8. Mai 2010 Wie lange wollt ihr eigentlich noch schreiben, bei dieser und jener IHK ist das erlaubt bei der anderen ist es wieder nicht erlaubt und vor zwei Jahren wurde dieses und jenes akzeptiert? Ganz einfache Regel. Jede IHK entscheidet eigenverantwortlich was erlaubt ist und was nicht. Das einige das ungerecht finden liegt in der Natur der Sache und ist halt so. Zum Thema Klebezettel und Beschriftung. Ich glaube ich bin mit dem Index schneller als wenn jemand 98 Klebezettel an dem Buch dran hat und diese womöglich auch nicht beschriftete werden dürfen. Frank blupp. Solange bis die Prüpfung halt vorbei ist :cool: Vorbei, vorbei bei Maimond Zitieren
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