ChristophJay Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 (bearbeitet) Hey! Ich habe gerade gelesen, dass die Dokumentation 10 Seiten nicht überschreiten sollte. Allerdings wird das ziemlich eng. Rein soll folgendes: - Projektumfeld (Firma, Hilfsmittel, Projektziel) - 1 Seite - Ausgangssituation (IST Zustand) - 1 Seite - Anforderungen (SOLL Zustand) - 1 Seite - Alternative Lösungen (und Begründung, warum nicht gewählt) - 1-2 Seiten - Aufgetauchte Probleme (und Lösung) - 1-2 Seiten - Durchführung (Datenbank, Prototyp, Benutzeroberfläche erstellen) - 4-5 Seiten - Ausblick (Erweiterungsmöglichkeiten) - 1 Seite Was könnte ich raus nehmen, damit ich auf die zulässige Seitenanzahl komme? Wie wäre es mit den letzten beiden Punkten Durchführung und Ausblick? Wichtig oder raus? Ist es notwendig, dass in der Doku Dinge stehen wie: "Zuerst Datenbank aufgesetzt, dann trigger erstellt, dann Benutzeroberfläche, dann Test". Sicherlich schon, oder? Dann darf ich also nicht beim Punkt Durchführung sparen sondern muss andere Themen ausmisten. Was gehört alles zur Seitenanzahl der Dokumentation? Also was wird gezählt? Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang zählen doch sicher nicht dazu, oder? Muss die Seitenzahl (außer auf dem Deckblatt) trotzdem durchgängig bis zum Ende des Anhangs auf jeder Seite zu sehen sein? Um alles zusätzlich zu kürzen würde ich die Grafiken alle eventuell in den Anhang packen. Was kommt dort außerdem noch hinein? Geplant habe ich: Testprotokoll; Screenshots zur Handhabung der Anwendung; evtl eine Rechnung; evtl ein Diagramm, das zeitliche Abweichungen zum Antrag aufzeigt Was gehört sonst in den Anhang rein? Wohin mit der eidesstattlichen Erklärung? Danke schon mal und Gruß Christoph Bearbeitet 3. Mai 2010 von ChristophJay Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 am besten informierst du dich bei deiner zuständigen IHK. Hier gibt es immer wieder unterschiede. Ich habe aktuell gerade welche, die liegen bei 40 Seiten insges. Wobei hier deutlich mehr als 10 Seiten für die Doku verwendet werden. Die eidesstattliche Erklärung ist die letzte Seite deines Dokumentes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 Prinzipiell kann ich mich bubu nur anschließen. Normalerweise zählt bei der Seitenanzahl nur der Fließtext. Also Tabellen, Grafiken und leere Zeilen musst/ kannst Du abziehen. Und der Anhang zählt normalerweise auch separat (und wird auch separat durchnummeriert). Wie groß der Anhang sein darf, ist wieder von IHK zu IHK unterschiedlich. Bei uns ist er z.B. - wie auch die Kundendoku - nicht begrenzt! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jin1337 Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 ... Normalerweise zählt bei der Seitenanzahl nur der Fließtext. ... also sind die 10 seiten nur fließtext? kleines beispiel... man hat 15 seiten reine doku. ohne deckblatt ohne inhaltsverzeichnis und ohne anhang. es sind aber 10 vorgeschrieben! jedoch sind in diesen 15 seiten auch kleine screenshots dabei. wird das dann so grob addiert und dann subtrahiert, dass man die screenshots nicht mitzählt und aus den 15 dann doch eventuell 10 sein können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KaYmaK Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 ist wieder von IHK zu IHK unterschiedlich.GG Ganz erlich, in welcher IHK sind Sie? Ich bekomme langsam Angst von den Regeln in Ihrer IHK. Also ich habe 9,5 Seiten, wo einige Tabellen dabei sind (keine Abbildungen). Wenn Sie mir dann im ernstfall die ganzen dinge Abziehen habe ich vielleicht 6 Seiten. Wird das wirklich so eng gesehen bei Ihnen ? Noch eine wichtige Frage die mich interessiert. Kommt auf das Deckblatt der Doku, die Identnummer oder die Prüflingsnummer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 Auszug IHK Karlsruhe: Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbständig planen und umsetzen kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit der prozessorientierten Darstellung des Projekt-ablaufs dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit u. a. anhand dieser Dokumentation. Der Umfang von 15 - 20 DIN A4-Seiten soll nicht überschritten werden (ohne Anhänge). Inhalte der Dokumentation sind: • Titelblatt mit folgenden Angaben: • Projektbezeichnung • Name und Ausbildungsberuf (einschließlich Fachrichtung) des Prüfungsteilnehmers • Angabe des Ausbildungsbetriebes • Die inhaltliche Gliederung ist dem beigefügten Bewertungsbogen für die betriebliche Projektarbeit zu entnehmen. • Die Kunden- oder Anwenderdokumentation ist der Projektdokumentation als Anhang beizufügen; zählt aber nicht zum angegebenen Umfang von 15 - 20 Seiten. Die von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe vorgegebene Persönliche Erklärung ist unterschrieben der Dokumentation (als letzte Seite) beizufügen gibt es sicherlich auch bei deiner zuständigen IHK zu finden. Wobei in BaWü wie immer andere Regeln gelten, als normal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 Ich bekomme langsam Angst von den Regeln in Ihrer IHK. Also ich habe 9,5 Seiten, wo einige Tabellen dabei sind (keine Abbildungen). Wenn Sie mir dann im ernstfall die ganzen dinge Abziehen habe ich vielleicht 6 Seiten. Wird das wirklich so eng gesehen bei Ihnen ? Wir haben vom maximalen Seitenzahlen gesprochen - nicht von minimalen Seitenzahlen. Allerdings habe ich persönlich keine Doku gesehen, bei der aif 6 Seiten alles Nennenswerte stand. Aber wie gesagt: Schaue auf der HP Deiner IHK bzw. frage dort nach! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 5. Mai 2010 Teilen Geschrieben 5. Mai 2010 Solange aber sicher könnte sowas in D auch mal EINheitlich werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jin1337 Geschrieben 5. Mai 2010 Teilen Geschrieben 5. Mai 2010 ja aber ehrlich ... wenn schon alle prüfungen (ausser BW) gleich sind, soll der rest also doku antrag ... auch gleich sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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