basti2010 Geschrieben 3. Mai 2010 Geschrieben 3. Mai 2010 Was soll man alles zur schriftl. bzw. Mündl. Prüfung mitbringen. In beiden Schreiben ist die Rede von den Ausbildungsnachweisen. Damit sind doch die Ausbildungsberichte gemeint oder? Soll ich diese auch binden lassen oder reicht es wenn ich sie einfach abhefte? reicht es wenn ich die zur mündl. Prüfung einfach kopiere - sonst müsste ich ja knapp 300mal unterschreiben lassen. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 3. Mai 2010 Geschrieben 3. Mai 2010 Hallo, ja, es sind die Ausbildungsbereichte gemeint. Abgeheftet in einem Schnellhefter sollte reichen. Wie kopieren? Klar müssen die unterschrieben werden. Zumindest von dir. Vom Ausbilder, aber das ist ein anderes Thema, auch. Frank Zitieren
shabanag Geschrieben 3. Mai 2010 Geschrieben 3. Mai 2010 normalerweise müssen die ja wöchentlich / monatlich unterschrieben werden ? ich hab mein "berichtsheft" einfach ausgedruckt und in nem ordner abgeheftet (150 Seiten) ... und am Ende einmal meinen Ausbilder unterschreiben lassen. Punkt wurde bei meinen "vorgängern" auch immer anerkannt. Zitieren
basti2010 Geschrieben 3. Mai 2010 Autor Geschrieben 3. Mai 2010 Soll die Berichte ja auch schon zur Schriftlichen Mitbringen eventuell auch abgeben ?! Aber warum wollen dies dann auch zur mündlichen haben.? Zitieren
shabanag Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 also ich kann dir nur sagen wie das bei uns (IHK Saarland) gehandhabt wird. Das "Berichtsheft" zu führen ist Pflicht und bestandteil der Zulassung zur Abschlussprüfung. Bei uns wird die Prüfungsaufsicht stichprobenartig diese, während wir Prüfung schreiben, kontrollieren. Also abgeben muss man die bei uns aufjedenfall nicht. Dieses "Berichtsheft" dient als "Beweis" dafür, dass dein Ausbildungsbetrieb dich gemäß dem "Ausbildungsplan" ausgebildet hat. Würdest du zum Beispiel sehr schlecht in der schriftlichen wie auch im Fachgespräch abschneiden und behaupten, dass du nie ausgebildet worden bist, kann das anhand deines "Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)" nachvollzogen werden. So führte dies zum Beispiel schon dazu, dass einen Betrieb die Ausbildungserlaubnis entzogen worden ist, weil er seine Azubi`s nur Tonerkartuschen tauschen lies.. Sollte deine Prüfung allerdings problemlos ablaufen, ist die "kontrolle" eigentlich nur reine Formsache. Gruß Shabanag Zitieren
fastfred Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 Hallo zusammen, verstehe ich das richtig, dass ich zur schriftlichen Prüfung alle Berichte mitbringen muss :confused: ? Ich dachte nur zur mündlichen Prüfung bzw. es müssen alle im IHK Online-Portal sein. Ich bin bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Vielleicht kann da jemand etwas genaueres zu schreiben? Gruß Fred Zitieren
_Draven_ Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 Ich zitiere aus dem Schreiben der IHK München und Oberbayern: Zu allen Prüfungen sind ein Ausweis mit Lichtbild, diese Einladung, Schreibzeug (zur Bearbeitung einen Kugelschreiber benutzen) und zur/zum "Mündlichen Prüfung/Praktischen Übung/Fallbezogenen Fachgespräch oder Präsentation und Fachgespräch" zusätzlich die Ausbildungsnachweise (entfällt bei Prüflingen ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis und Umschülern) mitzubringen. Wer sich solche Sätze einfallen lässt :uli Bzw. heißt für die Münchner, Ausbildungsnachweise erst bei mündl. mitnehmen, oder seh ich das falsch?^^ Zitieren
KaYmaK Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 Auf meiner Einladung steht folgendes: Wir bitte Folgendes mitzubringen: Diese EinladungPersoSchreibmaterial (Kugelschreiber)Taschenrechner - netzunabhängig und ohne KommunikationsmöglichkeitenIT-Handbuch oder Formelsammlung für die GA I + II Dann noch drunter: Der Ausbildungsnachweis muss nicht zur schriftlichen Prüfung mitgebracht werden. Und halt ganz dick kein Handy. Was ich persönlich noch mitnehmen werde ist: Viel Schokolade Zitieren
_Draven_ Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 Wär noch praktisch wenn ihr schreiben würdet, von welcher Kammer. Zitieren
fastfred Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 Ich habe auch nochmal auf die Einladung geschaut. Bei mir steht auch nichts von Berichtsheften. Bei der IHK stößt man öfters mal auf Überraschungen, daher habe ich vorsichtshalber hier im Thread gefragt . Schokolade ist immer gut! Zitieren
Reenman Geschrieben 4. Mai 2010 Geschrieben 4. Mai 2010 Auf der Einladung der IHK Köln steht: Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit: diese Einladung, Ihren Personalausweis, übliches Schreibmaterial (Kugelschreiber, Bleistift, Radiergummi, Lineal). Hilfsmittel[...] Die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) sind zum Termin "Präsentation/Fachgespräch" mitzubringen! Zitieren
Dolores Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 Hey ihr. Bei mir z.B. in Niedersachsen - Hannover ist das anders. Wir müssen die ABNs (das Berichtsheft, wie auch immer ihr das nennt) zur schriftlichen UND mündlichen Prüfung mitbringen. Wär echt nett, wenn sich die IHKen da mal einigen könnten.... Zitieren
praefke1986 Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 wir ( ihk Gelsenkirchen ) müssen die ( Ausbildungsnachweise / Berichtshefte ) nur zur mündlichen bzw fachgespräch mitbringen Zitieren
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