lilL Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 Hallo, dank der WISO Bögen stelle ich mir zwei Fragen: - ist ein Arbeitsvertrag ohne Urlaubsregelung gültig, - ist ein mündlich abgeschlossener befristeter/unbefristeter Arbeitsvertrag gültig. Ich bedanke mich für Antworten. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 Arbeitsverträge unterliegen grundsätzlich keiner besonderen Form. Sie können sowohl schriftlich als auch mündlich, durch Handschlag oder auch durch bloße einvernehmliche Aufnahme der Tätigkeit zustande kommen. Quelle: Arbeitsrecht-Ratgeber Da ein Arbeitsvertrag keiner schriftform bedarf, würde ich sagen, dass ein Arbeitsvertrag auch ohne Angabe der Urlaubstage gültig ist. Allerdings steht einem Arbeitnehmer immer 24 bzw. 20 Urlaubstage im Jahr zu, allerdings erst nach 6 Monaten Betriebsangehörigkeit. ist ein mündlich abgeschlossener befristeter/unbefristeter Arbeitsvertrag gültig. Ja sicherlich, all meine Minijobs habe ich ohne schriftlichen Vertrag ausgeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bloodydeluxe Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 Wiso Sommer 2006 Zutrffendes ankreuzen Auf ein Jahr befristete Arbeitsverträge ohne Urlaubsregelung sind ungültig war nicht anzukreuzen allerdings Arbeitsverträge müssen vom Arbeitgeber schriftlich niedergelegt werden. in der Winter 08/09 muss man wieder zutreffendes ankreuzen und diesmal ist können mündlich abgeschloßen werden , müssen aber nach 4 wochen schriftlich fixiert werden und Auf ein Jahr befristete Einzelarbeitsverträge müssen keine Urlaubsregelung enthalten ist nicht anzukruezen, was im widerspruch zu 2006 steht ( oder ich steh gerade aufm schlauch) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aixtreme Geschrieben 4. Mai 2010 Teilen Geschrieben 4. Mai 2010 In einer alten Wisoprüfung (2002-2004) war ein Vertrag ohne Urlaubsregelung ungültig -.- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3VIL Geschrieben 6. Mai 2010 Teilen Geschrieben 6. Mai 2010 Ein zwingendes gesetzliches Schriftformerfordernis besteht allerdings beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. Der Arbeitsvertrag - Welchen Inhalt muss er haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OlSkool Geschrieben 9. Mai 2010 Teilen Geschrieben 9. Mai 2010 Ich verstehe das so: Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf immer der Schriftform. Ein Unbefristeter Arbeitsvertrag ist nicht zwingend Schriftlich zu fixieren laut Gesetzt... laut WiSo Musterlösung aber schon Ohne Urlaubsregelung sind trotzdem beide gültig da ohne feste Regelung die gesetzlichen Vorschriften angewandt werden. Alles ohne Gewähr aber mit gutem Glauben :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnux Geschrieben 10. Mai 2010 Teilen Geschrieben 10. Mai 2010 Also zum Vertrag: er muss schriftlich fixiert werden, dafür haben AG und AN aber 4Wochen Zeit! Also stimmt das schon so. Ist natürlich schwierig, wenn man den Vertrag noch nicht schriftlich hat nachzuweisen, dass man wirklich 1900 € Brutto abgemacht hat. Aber man hat auch ohne den Schriftkram schon volles Recht auf alles ;-) Aber egal ob befristet oder unbefristet: das Arbeitsverhältnis muss schriftlich, wenn auch formlos festgehalten werden... Und der Urlaub? Muss nicht umbedingt im Arbeitsvertrag stehen, wenn es z. B. einen Tarifvertrag gibt, denn der steht ja sowieso über dem Arbeitsvertrag. Und generell hat man in Deutschland einen Mindestanspruch von 24 Tagen (Bundesurlaubsgesetz). Also muss man nur im Vertrag abweichende Vereinbarungen festhalten (30 Tage, weniger ist ja ohnehin verboten). Aber warum das einmal richtig und einmal falsch gewertet wird, versteh ich auch nicht *mitaufdemSchlauchsteh* Denke, hoffe, glaube, dass es sich da mal wieder um einen Fehler handelt - ist ja nur ein Lösungsvorschlag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OlSkool Geschrieben 10. Mai 2010 Teilen Geschrieben 10. Mai 2010 Ich hoffe auch das es nur als Lösungsvorschlag gewertet wird und nicht einfach nach Musterlösung abgehakt wird. Das gilt für alle 3 Teile der Prüfung. Vielen Dank für deine Erklärung -OlSkool Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 11. Mai 2010 Teilen Geschrieben 11. Mai 2010 - ist ein mündlich abgeschlossener befristeter/unbefristeter Arbeitsvertrag gültig. Egal was im Gesetz steht: Auf einen mündlichen AV kann ich verzichten. Was zählt sind fakten und die werden zu Papier gebracht. Für mich besteht solange kein Arbeitsverhältnis, solange ich keinen von beiden Seiten Unterschriebenen AV in den Händen halte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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