mojo_theone Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 Hi, mein Inhaltsverzeichnis bei der Doku ist noch etwas auf der zweiten Seite. Auf eine Seite wird es einfach nicht passen. Gibt das irgendwie Abzug oder ist das ein Kriterium auf das wenig bzw. gar nicht geachtet wird? Grüße, Mojo Zitieren
lupo49 Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 Wer sagt dass das Inhaltsverzeichnis auf eine Seite muss? Schau dir mal wissenschaftliche Arbeiten, bei denen ist das Inhaltsverzeichnis meistens >1-Seiten. Zitieren
chance-5 Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 Hauptsache das Inhaltsverzeichnis ist seitenmäßig abgetrennt vom eigentlichen Inhalt (Text), also nicht vermischen. Zitieren
chance-5 Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 Edit: Das Inhaltsverzeichnis wird nicht in die erlaubte Max-Seitenanzahl eingerechnet. Zitieren
hoavenz Geschrieben 14. Mai 2010 Geschrieben 14. Mai 2010 Edit: Das Inhaltsverzeichnis wird nicht in die erlaubte Max-Seitenanzahl eingerechnet. Sag das lieber nicht so pauschal, ich hab schon vor paar Wochen mal bei meiner IHK (Passau) angerufen und da hat mir der Herr ausdrücklich gesagt, das diese max. Seitenzahl von 15 inklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Quellangaben und Glossar zu sehen ist! Also bei sowas immer besser nochmal nachfragen Greetz Zitieren
typo3 Geschrieben 14. Mai 2010 Geschrieben 14. Mai 2010 bei uns maximal 10 Seiten.(ohne Anlagen und Tabellen):bimei Zitieren
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