OlSkool Geschrieben 9. Mai 2010 Teilen Geschrieben 9. Mai 2010 Hallo Leute, ich bin auf eine sehr interessante Aufgabe gestossen. Die XY GmbH bietet in einer Tageszeitung einen Ausbildungsplatz an. Auf die Anzeige gehen mehrere Bewerbungen ein. Bringen Sie die mit 1 bis 6 (hab hier a bis e genommen der Einfachheit halber) gekennzeichneten Bearbeitungsschritte in die richtige Reihenfolge. a. Ausbildungsvertrag abschließen b. Ausgewählte Bewerber zur persönlichen Vorstellung einladen c. Bewerbungsunterlagen sammeln d. Gesammelte Bewerbungsunterlagen sichten und auswerten e. Gespräche mit den ausgewählten Bewerbern führen f. Ausbildungsvertrag bei der zuständigen IHK eintragen lassen Mein gesunder? Menschenverstand sagt mir: 1. c 2. d 3. b 4. e 5. a 6. f Die Musterlösung sagt: 1. e 2. c 3. a 4. b 5. d 6. f Also erst Gespräche führen, dann Bewerbungen Sammeln, dann schon den Vertrag abschließen, danach erst die Bewerber zur persönlichen Vorstellung einladen, aber dann noch schnell die Bewerbungsunterlagen sichten und auswerten und letztlich dann doch den Vertrag bei der IHK eintragen lassen. .... Sicher :uli Das ist eine 6 Punkte Aufgabe die ich fast identisch in einer etwas jüngeren Prüfung nochmal gefunden habe (2007 oder 2008 weis nicht mehr genau). Anderes Beispiel: (Sinngemäß wiedergegeben) Herr ABC XYZ hat Prokura(Einzelprokura) erteil bekommen. Wie muss er unterschreiben? Mal sagt die Lösung i.A. Abc Xyz (Was aber eigentlich der Fall ist wenn Allgemeine Handlungsvollmacht erteilt wurde, wobei hier auch schon mal i.V. in der Musterlösung vorkam was m.M.n. auch wieder falsch ist) Mal ist es ppa. Abc Xyz Ich kann nur inständig hoffen das sich die Leute die sowas korregieren die Fragen durchlesen und die Musterlösung gegenchecken. Viel Spass noch beim Lernen und nicht so viel :schlaf: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Määhd Sheep Geschrieben 9. Mai 2010 Teilen Geschrieben 9. Mai 2010 (bearbeitet) Ist nicht die erste Lösung der IHK, die kompletter Bull**** ist. In Winter 05 kommt eine WISO-Aufgabe vor, bei der man die korrekte Reihenfolge der 5 Sicherheitsregeln des Freischaltens wissen muss. Die Lösung behauptet, dass man ein Gerät erst gegen Wiedereinschalten sichert und es dann ausschaltet :upps Sollen die mir mal vormachen, wie das gehen soll ... Ärgerlich wird es, wenn einen so ein Quark eine Note kostet. Und das schlimmste ist, dass man ja erst weiß, dass die Musterlösung falsch ist, wenn man irgendwann durch Zufall die Prüfungskopien in die Hände bekommt. Nicht jeder wird wohl seine eigene Prüfung zur Einsicht verlangen, um so eine Willkür bei der Korrektur rechtzeitig aufzudecken. Zur Prokura-Unterschrift: Normal ist es ppa, also per prokura. i.A. (in Auftrag) bedeutet, dass man die Vollmacht für eine einmalige Tätigkeit hat. i.V. (in Vollmacht) kennzeichnet die richtige Vollmacht. Bearbeitet 9. Mai 2010 von Määhd Sheep Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OlSkool Geschrieben 9. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2010 Ja... die Aufgabe mit dem Gerät ist mir auch aufgefallen! In den Prüfungen wird ja immer mal wieder nach Prokura und Allgemeine Handlungsvollmacht gefragt. Das mit Prokura und ppa. ist mir klar und macht ja auch Sinn. Aber wie ist das bei der Allgemeinen Handlungsvollmacht? Wie unterschreibt der den nun? i.V.? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnux Geschrieben 10. Mai 2010 Teilen Geschrieben 10. Mai 2010 Zusätze im Briefschluss Sehr gebräuchlich und dennoch in ihrer genauen Bedeutung unbekannt sind die Zusätze i. A., i. V. und ppa. im Briefschluss. Die Abkürzung i. A. steht für im Auftrag: Der Unterzeichner hat für diesen Brief, den er unterschreibt, eine Vollmacht. Das Kürzel i. V. bedeutet in Vollmacht bzw. in Vertretung: Der Unterzeichner hat vom Inhaber eine allgemeine Handlungsvollmacht erhalten. Für das lateinische per procura steht die Abkürzung ppa.: Sie besagt, dass der Unterzeichner Prokura hat bzw. Prokurist/-in ist. Die Zusätze können entweder vor der handschriftlichen Namenszeichnung oder vor der maschinenschriftlichen Wiedergabe des Namens stehen. Der oder die Ranghöhere unterschreibt links. ... das sagt der Duden - also ist i. V. richtig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OlSkool Geschrieben 10. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2010 Danke! Jetzt hab ich das begriffen. Ergibt ja auch irgendwie Sinn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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