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Geschrieben

Hallo,

mich würde mal interessieren ob ich nach der schriftlichen prüfung zurück in den Betrieb muss um zu arbeiten ?

mein Chef meint ist ja eh nur ein gemütliches zusammentreffen und ein paar kreuzchen machen. Was sagt da die IHK dazu..

Geschrieben
tollen Chef hast du da :D ich habe mir da garkeine gedanken gemacht, ich werde nicht in den betrieb gehen..

er hat es extra vorhin nochmal erwähnt sehen uns ja eh morgen bla bla... und als ich ihm gesagt hab hey das geht aber bis 13uhr meint er ach was dazu wortwörtlich den obigen satz mit dem lustigen zusammentreffen...

nja Fachkräfte sind mangelware ;)

Geschrieben

Bei mir ist ein Tag Urlaub, weil ich die Externenprüfung mache.

Aber meine Azubis, die ich bis jetzt hatte mussten auch ganz normal Stunden vom Guthaben abziehen, wenn Sie nach der Prüfung nicht mehr in den Betrieb kommen.

Die Prüfung ist natürlich Arbeitszeit.

So ist das bei uns von der Ausbildungsabteilung geregelt.

So ein Satz wie lustiges zusammensitzen ist aber unter alle Kanone. Du scheinst ja nicht viel Unterstützung bei Euch zu bekommen.

Aljoscha

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Ganz im Gegenteil, mir scheint es eher so das der Chef ihm da mal so richtig auf die Schulter klopfen will. Nachdem der ,,Innitiationsritus'' des Stammes der Fachinformatiker mehr oder weniger vollendet ist, kann man sowas schonmal riskieren :).

Geschrieben

Na klar gehst du danach in die Firma.

Wenn du deine Prüfung bestanden hast gehste danach kurz im Supermarkt vorbei, kaufst eine Flasche Sekt und Süßigkeiten (oder mehr).

Dann schaust du in der Firma vorbei, verkündest die frohe Botschaft, trinkst mit dem Chef und den Kollegen bisschen, alle sind happy usw.

Danach machste die Biege und nimmst halt 1 oder 2 Stunden Urlaub, jenachdem wie lange du noch bleiben müsstest.

Ist doch total fail und schlecht, direkt nach der Prüfung heim zu fahren :rolleyes:

Ich habs so gemacht wie beschrieben und war wunderbar, haben sich im Geschäft alle gefreut und mir Gratuliert :)

Geschrieben

Ist doch total fail und schlecht, direkt nach der Prüfung heim zu fahren :rolleyes:

Warum muss jeder dieses "fail" in diesen Tagen verwenden?

Da kann man ja gleich wieder AYB rausholen.

Naja ...

Bei mir war der Prüfungsort außerhalb und der Spaß ging halt bis Mittag.

Ich bin danach nicht mehr in den Betrieb, sondern habe den gesamten Tag als Prüfung "gebucht".

Ok ... ist wohl nicht jeder Chef so locker drauf.

Geschrieben

Meiner Meinung nach, sollte es selbstverständlich sein, dass sich der Azubi nach der Prüfung in Richtung Heimat bewegen darf. Eine Abschlussprüfung ist kein Zuckerschlecken. Was haben gewisse Ausbilder davon, wenn ihre Sprösslinge nach der Prüfung total durchgewalgt und sowohl physiologisch als auch psychologisch am Ende sind. Verstehe ich nicht.

Geschrieben
Was haben gewisse Ausbilder davon, wenn ihre Sprösslinge nach der Prüfung total durchgewalgt und sowohl physiologisch als auch psychologisch am Ende sind. Verstehe ich nicht.

Ich kann nur von mir sprechen, ich brauchte danach weder nen Sauerstoffzelt noch ne Reha, also mal halblang.

War danach übrigens noch arbeiten, freiwillig ...

Einfach nachfragen, Kopf abreissen wird er schon nicht.

Geschrieben
Ich kann nur von mir sprechen

Ebendrum solltest du die Einschätzung denen Überlassen, die sich damit auskennen.

also mal halblang.

Ich bitte in Zukunft diesen Befehlston zu unterlassen.

Geschrieben

Und jetzt das ganze mal von der rechtlichen Seite.

Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung ist die Ausbildung beendet. Danach gibt es keine Verpflichtung mehr im Betrieb zu arbeiten. Man muss natürlich den vorläufigen Prüfungsbescheid mit dem Vermerk Bestanden abgeben. Das wars. Ende finito.

Wenn ihr übernommen werdet, dann kann der neue Arbeitsvertrag frühstens am nächsten Tag beginnen.

Frank

Geschrieben

Robotto, so wie ich das hier überblicke, wird aber von den schriftlichen Prüfungen gesprochen - der Prüfungsvorgang ist dann noch nicht beendet.

Nach der mündlichen Prüfung, wenn der Prüfer einem die Hand schüttelt und zum bestandenen Prüfung gratuliert und das vorläufige schriftliche Prüfungsergebnis überreicht - dann ist der Ausbildungsvertrag beendet.

Geschrieben

Ich habe mir den Thread jetzt noch einmal angeschaut. Ich glaube hier werden zwei Sachen gemischt. Im Post 8 wird Prüfung bestanden erwähnt.

So, dann noch einmal für die schriftliche. Nach der schriftlichen Prüfung hat der Azubi, wenn er volljährig ist, im Betrieb zu erscheinen. Der Azubi hat nur für die Zeit der Prüfung einen Anspruch auf Freistellung. Es kann allerdings noch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geben die dort eine besondere Regelung enthalten.

Frank

Geschrieben

Jede Minute Arbeit ist zu viel. Will den niemand übernommen werden? Also finde das zum teil schon lächerlich wegen 1-2h hier immer nachzufragen. Es gibt auch ein Betriebszeugnis und ein leben nach der Ausbildung was ihr da immer rumpokert wegen paar Minuten Freizeit die ihr anscheinend um jeden Preis haben wollt.

Wie sieht das dan mal aus wen Arbeit im Betrieb ist ? Und man Überstunden machen muss?

Will der Azubi dan auch Punkt 5 gehen? Lieber doch jemand Externes einstellen als den Azubi zu übernehmen ?

Geschrieben

Das kannst du nicht so verallgemeinern ich mache sehr viele überstunden sitze oft 3 stunden am tag länger in der woche ca. 10 stunden und das als azubi.

Es kommt eben auf den Betrieb an außerdem will ja nicht jeder übernommen werden und gerade nach der schriftlichen prüfung fänd ich es fair heim zu dürfen was feiern zu können andere bekommen ja sogar sonder urlaub.

ob ich jetzt am 24 Nov heim darf oder noch kommen muss steht noch offen aber gerade weil ich soviele überstunden mache, denke ich hab ich verient danach zu fragen.

Und wie ein vorredner schon sagte manche kann man nach der prüfung fast einweisen die sind dann eh nicht mehr produktiv.:upps:confused:

hauptsache das :mod: hintermir haben ^^

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