Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Chancengleichheit für ALLE! So? Die eine Kammer toleriert "Erweiterungen" des IT-Handbuchs, andere nicht. Ergo ist der einzige Ausweg, ein kompletter Verzicht auf die Verwendung des Handbuches für GH1, GH2 und Wiso, das ist dann eindeutig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
typo3 Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 (bearbeitet) :eek ihr durftet eure Handbücher nicht im Wiso teil nutzen. Bei uns war es so. Mein Banknachbar holte auf einmal sein Handbuch raus. Ich zuckte nur mit den Schultern. Darauf verwies er mich die erste Seite des Prüfungsbogen einmal durch zu lesen. Und siehe da ich zitiere unter achtens "Als Hilfsmittel sind ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten sowie entweder ein Tabellenbuch oder ein IT-Handbuch oder eine Formelsammlung zugelassen .....(und so weiter)" darauf hin gingen überall die Taschen auf. das ist mehr als gemein einigen Prüfungs schreibern gegen über. Wiederholung der Prüfung für alle.:mod: :uli Bearbeitet 13. Mai 2010 von typo3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloKU Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 (bearbeitet) Entweder müssten die IT-Bücher von der IHK am Prüfungstag gestellt werden(aber dafür ist ja bekanntlich kein Geld vorhanden) oder es müssten die Prüfungen so zusammengestellt werden das man eine realistische Chance hat diese auch ohne Buch zu bestehen! Alles andere ist einfach Betrug! soviel zu diesem Thema! Fakt ist und bleibt das es absolut unakzeptabel mit dem Wiso-Teil ist - soweit sollten wir uns alle einig sein! Bearbeitet 13. Mai 2010 von FloKU Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erdokan Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 c) Die Klage wird abgewiesen, weil Du gegen jemand klagst, der nicht beklagt werden kann. Die IHK besitzt keine Immunität, man kann gegen sie klagen. Tja, gegen wen klagt man überhaupt? "Die" IHK, die Druckerei, den Setzer der Druckerei, die Aufsichten in den einzelnen Orten, wo einem die Entscheidung der Aufsicht nicht gefallen hat? Man klagt gegen die IHK. Sie haben die Prüfungssätze vorher zu kontrollieren. Wenn ein Fehler durch Druckerei etc. entstanden ist, ist das den Aufsichtspersonen der Prüfung mitzuteilen, damit sie den Prüflingen sagen können ob es ein Druckfehler ist oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Man klagt gegen die IHK. Gegen welche IHK? Die Industrie- und Handelskammern sind regional aufgestellt und rechtlich selbständig. "Die IHK", wie du es so plakativ formulierst, gibt es nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unlimited Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 wir durften das it handbuch nicht benutzen (ihk hamburg), allerdings kam vorher die frage auf ob und wurde sofort wieder verneint durch eine sondererklärung der ihk, die dem prüfer vorlag, dass es nicht benutzt werden darf. da frag ich mich ob diese absprachen von einem 3 köpfigen idioten team gemacht werden, die kein plan davon haben was der andere sagt oder macht, oder was bei den los ist. ich konnt wiso auch ohne it handbuch aber bei dem brandschutzzeichen war ich mir unsicher (meine antwort: 2) Portal - Brandschutzgerät gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erdokan Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Gegen welche IHK? Die Industrie- und Handelskammern sind regional aufgestellt und rechtlich selbständig. "Die IHK", wie du es so plakativ formulierst, gibt es nicht! Natürlich gegen seine zuständige IHK! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unlimited Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 schreibfehler in wiso so,10 die Jugend und Ausbildungsvertretung heißt JAV und nicht JVA(Justiz Vollzug....) das liest sich echt keiner mehr durch !!! Wenn uns das in der Dokumentation passieren würde, würden die Prüfer uns ohne Gnade in der Luft zerreissen !!! :uli ihk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 da frag ich mich ob diese absprachen von einem 3 köpfigen idioten team gemacht werdenOh, auf diesem Niveau sind wir also inzwischen angekommen. Herzliches Beileid. Natürlich gegen seine zuständige IHK!Was dann bedinge, dass die Kammer die Prüfungen in ihrer Verantwortung erstellt hat. Ist dem so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erdokan Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 (bearbeitet) Was dann bedinge, dass die Kammer die Prüfungen in ihrer Verantwortung erstellt hat. Ist dem so? Nö, aber sie hat die Bögen die sie zu IHRER Prüfung ausgibt zu kontrollieren und bei evtl. Fehlern und Unklarheiten Ansagen zu machen. Bzw auch den Aufsichtspersonen Anweisungen zu geben wie wa zu handhaben ist. Bearbeitet 13. Mai 2010 von erdokan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
typo3 Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 schreibfehler in wiso so,10 die Jugend und Ausbildungsvertretung heißt JAV und nicht JVA(Justiz Vollzug....) das liest sich echt keiner mehr durch !!! Wenn uns das in der Dokumentation passieren würde, würden die Prüfer uns ohne Gnade in der Luft zerreissen !!! :uli ihk Wenn ich auf mein Wiso Prüfungsbogen schau steht da JAV. Was haben die bei euch nur zusammen gedruckt. :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d0c Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Ich habs entdeckt (IHK München) und habs den Aufsehern gemeldet... nach 3 Minuten Diskussion kam die Durchsage dass das Handbuch erlaubt sei. Ist ja auch klar - was auf der Prüfung steht zählt. Genauso wie Punkt 1, letzter Satz: Reklamationen nach Schluss der Prüfung können nicht anerkannt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unlimited Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Wenn ich auf mein Wiso Prüfungsbogen schau steht da JAV. Was haben die bei euch nur zusammen gedruckt. :uli guck nochmal genau. dort steht zweimal JAV und einmal JVA Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 guck nochmal genau. dort steht zweimal JAV und einmal JVA Oh Mann... darüber regst du dich auf? Tolle Wurst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
typo3 Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 guck nochmal genau. dort steht zweimal JAV und einmal JVA stimmt:upps unter Aufgabe 20 finde ich auch eine JVA:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Nö, aber sie hat die Bögen die sie zu IHRER Prüfung ausgibt zu kontrollieren und bei evtl. Fehlern und Unklarheiten Ansagen zu machen. Bzw auch den Aufsichtspersonen Anweisungen zu geben wie wa zu handhaben ist. Wieso? Ist doch so geschehen, wie du es wünschst: Dort wo Unklarheiten waren, hat die Aufsicht vor Ort im Auftrag der lokalen IHK entschieden, ob nun der (vermutliche) Druckfehler gilt oder ob die Prüfungsordnung der Kammer eingehalten wird. Oder willst du verlangen, dass die Prüfung dann sofort deutschlandweit abgebrochen wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erdokan Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Chief Wiggum, ich sehe du bist nur auf Streit aus und auch an deinen anderen Posts sehe ich, dass du wohl immer recht haben willst. Dann lass ich dir deine Meinung, nur ist sie unwichtig, da du nicht betroffen bist. An alle anderen: Ihr habt ein Recht auf Wiederholung der Prüfung. Ihr könnt die Eure IHK wegen Fehlentscheidung verklagen und auch Wiederholung verlangen. Der Fehler liegt also eindeutig bei der IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Chief Wiggum, ich sehe du bist nur auf Streit aus ... Nö. Ich schreibe vielleicht provokant, nur verlange ich dadurch, dass ihr euren Standpunkt gut überdenkt. Mit dem Revolutionsgeschrei, dass ihr hier anstimmt, macht ihr euch nur lächerlich - weit kommen werdet ihr nicht. Ihr habt ein Recht auf Wiederholung der Prüfung.Definiere die Rechtsgrundlage! Aufgrund welcher Paragraphen welches Gesetzes? Ihr könnt die Eure IHK wegen Fehlentscheidung verklagen und auch Wiederholung verlangen.Auch hier wieder: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Der Fehler liegt also eindeutig bei der IHK.Sehe ich anders, denn in meinen Augen können unter Umständen beide Vorgehensweisen juristisch sauber sein - die Prüfungen unterliegen den Prüfungsordnungen der jeweiligen lokalen Kammern. Meine Sichtweise habe ich oben schon dargelegt. Jetzt bist du also dran, deine Provokationen mit Inhalt zu füllen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dhakiyah Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Hallo! Also ich habe nach 30min. WiSo abgegeben. Wir durften das Buch auch nicht benutzen... Heute meinte jemand aus meiner Klasse, dass jemand wohl die Prüfer darauf aufmerksam gemacht hat, wir aber das Buch trotzdem nicht benutzen durften. Es wäre wohl ein Fehler der IHK. Aber ehrlich: a) Gleichberechtigung 25 Punkte sind 25 Punkte... Ich denke die werden dann eher die Punkte gelten lassen als die WiSo Prüfung neu schreiben zu lassen. Ich bin gespannt. Unsere Prüfer meinten, sie werden nochmals darüber diskutieren... Ach ja -> IHK LUDWIGSHAFEN LG Jasmin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Masta of Desasta Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 (bearbeitet) Hallo allerseits, ich habe meine Prüfung in Wiesbaden geschrieben und wir durften das IT-Handbuch ausdrücklich benutzen. Der leitende Prüfer meinte zwar, dass das ein Novum sei und er könne es auch nicht verstehen, aber dass es halt so auf dem Aufgabensatz draufsteht. Viel geholfen hats einem aber nicht.. Bearbeitet 13. Mai 2010 von Masta of Desasta Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maddi86 Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Hi, also ich hab meine ITSE-Abschlussprüfung in der IHK in Ludwigshafen geschrieben. Wir durften das Buch benutzen! Hat aber wirklich nicht viel gebracht, bis auf die JAV Sache....da wars ok. Gruß, Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AlCapi_2009 Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Hallo zusammen, Das Thema entwickelt sich , das ist aber auch gut so, denn ich finde, dass es eine "riesen Sauerei" ist, was der IHK in diesem Jahr unterlaufen ist. Es kann ja wirklich nicht sein, dass ein Teil der Prüflinge das IT-Handbuch verwenden darf, während der Rest ohne auskommen muss. Ich habe hier nochmal alle Aufgaben zusammengetragen welche mit Hilfe des Tabellenbuchs (Ausgabe 6 - 2009) zu 100% richtig gelöst werden konnten. 3 (S.20) 4 (S.19) 9 (S.459) 17 (S.27) 19 (S.28) 20 (S.9) 21 (S.9) Das sind Punkte, um die Prüflinge, welche das Tabellenbuch nicht verwenden durften benachteiligt sind. Ich werden mich morgen mit der entsprechenden IHK in Verbindung setzen (telefonisch + schriftlich) und mich dafür einsetzen, dass der WiSo Teil entweder wiederholt wird (mit/ohne IT Handbuch), oder in der Bewertung entsprechend angepasst wird (25-30P streichen). Leute lasst es nicht einfach auf euch sitzen, unternehmt auch etwas dagegen :uli viele Grüße AlCapi_2009 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erdokan Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 AlCapi_2009 genau so muss das sein. Ich hoffe es machen noch mehr Leute! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ryo Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 ich konnt wiso auch ohne it handbuch aber bei dem brandschutzzeichen war ich mir unsicher (meine antwort: 2) Portal - Brandschutzgerät gruß Dachte eher an 1 Brandmelder manuell zur Brandschutzbeschilderung | Aluminium | 497 | 14,8 x 14,8 cm | online im Shop bestellen und einkaufen Oder auch 2 ... aber dann bei der 1 gelandet.... beide Antworten sind EIGENTLICH richtig .... zum Buch, in Berlin erst NEIN dann auf einmal doch JA ... wüsste nicht wo ich da ins Buch hätte schauen sollen, bei 2 Aufgaben vielleicht eines war wegen der JVA ähh JAV Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unlimited Geschrieben 13. Mai 2010 Teilen Geschrieben 13. Mai 2010 Hallo zusammen, Das Thema entwickelt sich , das ist aber auch gut so, denn ich finde, dass es eine "riesen Sauerei" ist, was der IHK in diesem Jahr unterlaufen ist. Es kann ja wirklich nicht sein, dass ein Teil der Prüflinge das IT-Handbuch verwenden darf, während der Rest ohne auskommen muss. Ich habe hier nochmal alle Aufgaben zusammengetragen welche mit Hilfe des Tabellenbuchs (Ausgabe 6 - 2009) zu 100% richtig gelöst werden konnten. 3 (S.20) 4 (S.19) 9 (S.459) 17 (S.27) 19 (S.28) 20 (S.9) 21 (S.9) Das sind Punkte, um die Prüflinge, welche das Tabellenbuch nicht verwenden durften benachteiligt sind. Ich werden mich morgen mit der entsprechenden IHK in Verbindung setzen (telefonisch + schriftlich) und mich dafür einsetzen, dass der WiSo Teil entweder wiederholt wird (mit/ohne IT Handbuch), oder in der Bewertung entsprechend angepasst wird (25-30P streichen). Leute lasst es nicht einfach auf euch sitzen, unternehmt auch etwas dagegen :uli viele Grüße AlCapi_2009 seh ich genauso. ich werde mich bei der ihk ebenfalls beschweren (ihk hamburg). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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