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Geschrieben

Hallo,

ich habe gehört das wenn man in der GH1 und GH2 zwar über 30 Punkte ist, aber es insgesamt (mit Wiso) nicht über die 50 gereicht hat, man in die mündliche Nachprüfung muss. Ist das richtig?

Weiß jemand von euch wie genau das abläuft?

Werde ich nach der Präsentation meines Projektes dann später befragt und bekomme allgemeine Fragen oder muss ich zuvor ein Fachbereich auswählen?

Ich rechne nämlich momentan damit und möchte mich darauf vorbereiten.

Danke

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Geschrieben

Wenn Du in GH1 und GH2 unter 50 Punkten bist, musst Du entscheiden, in welcher Kompetenz Du geprüft werden willst. Hierüber wird Dich dann der PA befragen (als Fragen aus dem Bereich Fach- bzw. Kernquali). Wann der Termins ein wird, legt "Deine" IHK fest. Ist aber (prinzipiell) unabhängig vom Fachgespräch!

GG

Geschrieben

Nein... soweit ich weiss musst du gesamt auf 50% kommen um zu bestehen.. wenn du darunter bist kommst du nachprüfung und wenn du in einem teil unter 30% hast biste glaub sowieso nen halbes jahr länger dran ;)

Geschrieben
Nein... soweit ich weiss musst du gesamt auf 50% kommen um zu bestehen.. wenn du darunter bist kommst du nachprüfung und wenn du in einem teil unter 30% hast biste glaub sowieso nen halbes jahr länger dran ;)

Also laut Ulis Rechner, den ich mir einverleibt hatte besagt das Gesetz wenn du in GA1/2 unter 50% hast musst du in die Nachprüfung.

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Witzigerweise sagt der Rechner mir aber auch das ich mit GA1 & 2 jeweils 45% und WiSo 70% bestehen würde (weil 45 * 0,4 + 45 * 0,4 + 70 * 0,2 = 50), blick das gerade nicht so ganz :D

Geschrieben

Der Rechner ist failure und manchmal syntax error.

FU und LOL.

:D:D:D

Lasse uns hoffen es ist wirklich so wie pruefer_gg schreibt

1. GA1 und 2 über 30%

2. wenn unter 50, dann Nachprüfung

3. auch dann Nachprüfung wenn man in GA1 und 2 abgekakkt ist.

Geschrieben
Soso... Ulis Notenrechner ist seit Jahren bewährt und läuft seit vielen Prüfungsgenerationen fehlerfrei.

Liegt dann wohl am Anwender, dass es Fehler gibt.

Der Anwender nutzt die vom Mensch verursachten Fehler!

Geschrieben

Ums vielleicht nochmal klarer zustellen:

Es gibt drei Teile:

GH1, GH2 und WiSo

In der ganzen schriftliche Prüfung (also alle drei Teile) muss man mindestens 50% geschafft haben und darf in keinem Teil unter 30% sein.

Somit ist es auch gut möglich, dass man in GH1 und GH2 nur 45% hat, dieses aber mit einem guten WiSo-Teil ausgleicht um insgesamt auf >50% zu kommen, dann isset bestanden.

Beispiele:

GH1: 45%

GH2: 45%

WiSO: 89%

= Bestanden (weil insgesamt über 50%)

____

GH1: 100%

GH2: 29%

WiSo: 100%

= nicht bestanden (weil ein Teil <30%)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Ist es auch möglich, wenn:

Was hindert dich daran, den Link zum Notenrechner zu verwenden, der ein paar Beiträge weiter oben verlinkt wurde und selber die Zahlen einzugeben?

Der Rechner ist failure und manchmal syntax error.

FU und LOL.

:-D

um die frage zu beantworten: durchgefallen :upps

Geschrieben

Wie siehts es eigentlich mit einer freiwilligen Nachprüfung aus?

Soweit ich informiert bin, kann man freiwill in eine Nachprüfung gehn wenn man z.B auf der Kippe zu einer besseren Note steht.

Beispiel:

90

50

52

66% = Note 4

Ab 67 gibts es ja die 3, könnte ich dann freiwillig rein. Beim Notenrechner kommt immer nur das eine Nachprüfung unzulässig ist.

Geschrieben

Wenn Leute auf der Kippe zwischen bestehen und nicht bestehen sind, dann ist eine Nachprüfung unter bestimmten Umständen zulässig. Wenn man so oder so bestanden hat, dann ist eine Nachprüfung nicht erlaubt. Denn sonst könnte ja auch der Kandidat der bei einem Punkt mehr eine eins bekommt eine Nachprüfung machen um eben die eins auf dem Zeugnis zu erreichen.

Frank

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