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Geschrieben (bearbeitet)
Du kannst dich als Externer zur Prüfung anmelden. Die Voraussetzungen erklärt dir deine IHK.

Aber hälst Du es nicht für Zeitverschwendung erst drei Jahre Ausbildung zu machen, dann eventuell durchzufallen und dann in zwei Jahren oder so alles noch einmal zu machen?

Frank

was heißt zeitverschwendung?! man müsste ja sowieso weitere 6 Monate zur Berufsschule und nochmal ein neues Projekt, etc. ausarbeiten (Wenn man durchfällt). Ist dann doch eigentlich egal, wann man es macht.

Ich für meinen teil würde die weiteren 6 Monate direkt im anschluss als zeitverschwendung sehen.

Bearbeitet von BlackNova
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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
In der Regel muss nur der nicht bestandene Teil in sechs Monaten wiederholt werden und nicht alles.

Frank

Ach so das wusste ich jetzt z.b. nicht. berufsschulpflicht besteht trotzdem oder?

Geschrieben

Frage:

Die Prüfung wurde nicht bestanden. Endet damit auch das Ausbildungsverhältnis?

Antwort:

Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren bis zur nächsten Prüfung - höchstens um ein Jahr - stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags. Falls der ehemalige Auszubildende dennoch an der Wiederholungsprüfung teilnehmen will, muss er sich selber anmelden. In diesem Fall trägt der Prüfungsteilnehmer die Prüfungsgebühr.

-> demnach musst du wohl nicht mal das. (IHK-Düsseldorf - google)

Aber ich würde einfach mal bei der IHK nachfragen

Geschrieben
Aber man muss sich bestimmt in einem Ausbildungsverhältnis befinden?? ;)

ich bin externer Prüfling und mache ein Praktikum.

Ich bräuchte ein Praktikum ca. 1 Jahr, für die Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Hab keine Schule. Musste mir also selber alles beibringen ^^

in diesem Praktikum musste ich dann die Projektarbeit machen.

P.S. die schriftliche hab ich bestanden :) mündliche kommt am 16ten dran

Geschrieben

um sich noch mal auf das wesentliche des threads zu beziehen und

um euch ein wenig die angst zu nehmen ...

obwohl ich dachte das ich gh2 top hätte brach ich mir das genik demnach habe ich folgende punkte

gh1 = 47 - 5

gh2 = 48 - 5

wiso = 73 - 3

Gesamt = 52,6 = 53

Fazit grade eben noch bestanden zu meinem Glück - natürlich wurde dies von der IHK bestätigt - bin aber selbstverständlich nicht solz darüber :(

zu einer mündlichen nachprpfung muss man lediglich nur wenn man unter 49,5 punkten im gesamten ist und diese ausschlaggebend dafür is das ihr die prüfung mit über 49,5 punkten bestehen könnt

info: einige ihks setzten die nachprüfung auch oft hinter das fachgespräch!

(info von ihk nordwestfalen)

hoffe ich konnte ein wenig klarheit schaffen

Geschrieben

Servus Leutz,

kann mir einer erklären wie so eine mündliche Nachprüfung überhaupt aussieht?

Ich habe eine Vorstellung, dass ich zig Fragen gefragt werde... aber keine Ahnung aus welchem Gebiet und wie lange und aus welchem Gebiet.

Ich hab zwar meine Ergebnisse noch nicht, möchte aber auf das schlimmste gefasst sein!

MfG poop

Geschrieben

kann mir einer erklären wie so eine mündliche Nachprüfung überhaupt aussieht?

Ich habe eine Vorstellung, dass ich zig Fragen gefragt werde... aber keine Ahnung aus welchem Gebiet und wie lange und aus welchem Gebiet.

Wenn Du Dir diesen Thread gründlich durchgelesen hättest, hättest Du die Antwort6 auf diese Frage zwei Seiten vorher gefunden - nämlich hier!

GG

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