cyruss Geschrieben 17. Mai 2010 Geschrieben 17. Mai 2010 Hallo, ich hätte da mal eine Allgemeine Frage: Sollte ich durch den Pruefungsteil A und/oder B fallen, muss ich diesen ja wiederholen. Habe ich das BBiG nun richtig verstanden, dass ich die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängern KANN, aber nicht muss wenn ich die 3 Jahre Ausbildung absolviert habe. Soll heißen ich kann die Ausbildung dann zum im Vertrag genannten Zeitpunkt beenden und die Pruefung in dem nicht bestandenen Pruefungsteil nochmal durchfuehren, jedoch ohne Ausbildungsverhaeltnis und Berufsschulpflciht bis zu diesem Zeitpunkt. Danke Zitieren
robotto7831a Geschrieben 17. Mai 2010 Geschrieben 17. Mai 2010 Hallo, die Ausbildung verlängert sich nur, wenn Du dies deinem Chef aktiv mitteilst. Sonst endet diese wie sie im Ausbildungsvertrag steht. Ob Du dann ohne Ausbildungsverhältnis an der Prüfung teilnehmen kannst, steht auf einem anderen Blatt und sollte mit der IHK schriftlich geklärt werden. Was aber problematisch ist, wenn Du das Abschlussprojekt neu durchführen musst. Wie ohne Betrieb? Frank Zitieren
cyruss Geschrieben 17. Mai 2010 Autor Geschrieben 17. Mai 2010 Hallo, danke fuer deine Antwort. Das mit dem Projekt ist natuerlich ein Punkt, hatte ich nicht bedacht. Mir geht es aber auch eher um den schriftlichen Teil. Dann werde ich morgen mal bei meiner IHK nachfragen. Gruß cyruss Zitieren
broph Geschrieben 18. Mai 2010 Geschrieben 18. Mai 2010 bin mir da jetzt nicht mehr ganz sicher: eine dokumentation muss nicht erneut abgegeben bei nicht-bestehen einer der Teile. Die Einladung zur Doku kommt dann auch erst, wenn ein ergebnis feststeht. Zitieren
jin1337 Geschrieben 18. Mai 2010 Geschrieben 18. Mai 2010 Die Einladung zur Doku kommt dann auch erst, wenn ein ergebnis feststeht. Falsch!... ist vielleicht bei deiner ihk so, bei mir kam die einladung ca. 1 woche später als ich die einladung zur schriftlichen bekommen hab. mein termin ist der 16 juni .. Zitieren
LadyPreis Geschrieben 18. Mai 2010 Geschrieben 18. Mai 2010 seh ich genauso. ich habe letzten Mittwoch meine Schriftliche gehabt und am Freitag kam die Einladung zur Doku. Ich dneke nicht, dass die Prüfung da schon korrigiert war Zitieren
Reyus Geschrieben 18. Mai 2010 Geschrieben 18. Mai 2010 ich habe die Einladung zur Verteidigung schon anfang april bekommen. also bevor ich überhaupt angefangen hab die zu machen. es ist glaube ich möglich die schriftliche nachzuholen ohne betrieb aber dann musst du das natürlich selber bezahlen. und in die schule musste ja auch wieder gehen. musst mal googlen noch externer prüfling oder so. Zitieren
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