timmiboyer Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Hallo, mein Ausbidlungsvertrag endet ende August. Meine Eltern sagten mir das ich mich jetzt schon beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden muss, als ich heute da angerufen habe, sagten die mir, das ich mich noch nicht melden muss, erst Anfang September. Meine Eltern sagten mir, das stimmt nicht und ich soll da nochmal anrufen. Kann mir einer sagen, was richtig ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Kann mir einer sagen, was richtig ist? Die Agentur für Arbeit hat Recht. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Hallo, wenn Du eine berufliche Ausbildung absolvierst, dann endet die Ausbildung mit bestehen der Prüfung oder spätestens an dem Tag im Ausbildungsvertrag. Bei Auszubildenden gibt es eine Ausnahme von der Meldepflicht. Die müssen sich erst umgehend nach dem bestehen der Prüfung melden. SGB III § 38*Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 18. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Ok Danke. Bin in einer betrieblichen Ausbildung, also fest in einer Firma angestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Wenn du weißt, dass du nicht übernommen wird wäre es aber geschickt sich schon möglichst früh zu melden und nach Adressen für Bewerbungen zu fragen? Nur mal so als Gedanke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeRn Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Servus, du musst auch zwischen "arbeitssuchend" und "Arbeitslos" unterscheiden. Arbeitssuchend kannst du dich schon melden auch wenn du noch Arbeit hasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 19. Mai 2010 Teilen Geschrieben 19. Mai 2010 Er kann sich arbeitssuchend melden, muss er aber nicht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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