Cheatboy Geschrieben 20. Mai 2010 Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 Hallo, wie evtl. schon von der Überschrift abzuleiten ist werde ich wohl oder übel meinen bisherigen Ausbildungsvertrag kündigen. Ich habe mich ja in dem Forum schonmal zu meinem Betrieb geäußert und ein bisschen "mimimi" geschrieben (geb ich selbst zu^^). Leider hat sich das Klima im Betrieb nicht verbessert. Ich bitte jedoch keine Antworten wie "Oh du Teufel, wie kannst du nur küündigen?!?" etc - sowas nervt einfach nur und zeugt von Leuten welche sich nicht die ganze Länge des Beitrags durchlesen. Da ich noch 27,5 Urlaubstage habe, plane ich Ende dieses Monats (nächste Woche) die Kündigung einzureichen und mir die gesamte Kündigungsfristdauer (4 Woche -> Juni) freizunehmen. Nun hätte ich jedoch im Juni auch eine Blockschulwoche. (Und nun bitte auch dazu keine blöden Kommentare). Kann man sich mit dem Arbeitgeber einigen, dass man auch über diese Woche Urlaub bekommt? - Schließlich ist das denke ich nicht irgendwo explizit verboten. Wenn nicht, würde es was ausmachen TROTZDEM NICHT hinzugehen? - Immerhin habe ich gekündigt und bräuchte ja auch keine Angst auf eine Kündigung seitens Arbeitgeber haben. Ich weiß jedoch das mir evtl. dann das Gehalt für diese Woche abgezogen werden könnte -> Das Risiko gehe ich jedoch ein. Desweiteren wollte ich nur bzgl. der Kündigung etwas fragen. Ich selbst bin noch 17 (für 6. Wochen) - Reicht meine alleinige Unterschrift auf dem Kündigungsblatt oder muss zusätzlich (wie beim Ausbildungsvertrag) eine Unterschrift seitens der Erziehungsberechtigten her? Mehr fällt mir momentan nicht ein, sollte ich noch Fragen haben, werde ich diese einfach hier hinein editieren. ACH UND BITTE WIRKLICH KEIN MIMIMI, AUCH WENN ICH WEIß DAS SICH MINDESTENS EINER DAS NICHT VERKNEIFEN KANN. MfG, Cheatboy PS: Einen weiteren Zukunftsplan habe ich jedoch auch schon. Entweder gehe ich zum Bund (welcher schon angefragt habe) - Die nehmen jeden der sich frewillig meldet^^, oder ich gehe zur Arbeitsagentur und lasse mir meine Chancen für dieses Jahr noch was zu finden aufzeigen, oder anders rum. Also HARTZ IV is bei mir nich. Und nochmals VIELEN DANK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cheatboy Geschrieben 20. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 *edit* (leider erster Beitrag nicht editierbar oO) Das zwar etwas abschweifend vom Topic Thema, aber auch sehr wichtig. Ich müsste morgen in der bs 3 Schulaufgaben nachschreiben. Bin seit heute (DO) wieder drinnen und habe das heute erfahren -.-^^ Ist das überhaupt zulässig? Es handelt sich um große, angekündigte Schulaufgaben, also keine Exen o. dergl... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dolby Geschrieben 20. Mai 2010 Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 Hallo, also du musst dich nicht mit deinem Arbeitgeber einigen, wegen der Berufsschule, jedoch besteht in Deutschland die Schulpflicht, dass heißt du musst bis zu einem bestimmten Alter die Schule besuchen. Hier in Rheinland-Pfalz z.B. 9 Jahre insgesamt. Berufsschulpflichtig bist du auch wenn du die Ausbildung schmeißt, dann kommst du in die Jungarbeiterklasse, wo alle ohne Lehrausbildung sind. Alternativ gibt es noch das BGJ (Berufsgrundschuljahr), das ist täglicher Schulbesuch über ein Jahr. Der BGJ-Abschluss macht danach, sofern keine Lehre angestrebt wird, Berufsschulfrei und soll der Wirtschaft helfen Angelernte zu beschäftigen. Bevor du aber die Ausbildung tatsächlich beendest, solltest du dir über alle Folgen im Klaren sein, so z.B. über dein Arbeitslosengeld ALG I, welches du erhälst oder auch nicht, und ggf. auch über ALG II und die damit verbundene U25-Problematik. Denke bitte auch an die Krankenversicherungspflicht, für Personen zwischen 23 und 25, eine kritische Angelegenheit. Jeder hat ein Grundrecht auf freie Berufswahl - das steht in der deutschen Verfassung. Deshalb hast du immer die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst (§22 Berufsbildungsgesetz). Es genügt, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel vorliegt. Hier eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung: Adresse Azubi Adresse Betrieb Ort/Datum Ordentliche Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum __________ (Datum eintragen, das in vier Wochen sein wird), weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will. Mit freundlichen Grüßen, ____________ (Unterschrift Azubi) ____________ (Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigem Azubi) Das heißt, deine Eltern müssen auch unterschreiben Zu dem Thema Bund nimmt jeden... das stimmt nicht, die nehmen dich für deine "Wehrpflicht". Um SAZ (Solat auf Zeit) zu werden, musst du ein entweder ein Auswahlverfahren durchlaufen (wenn du dich vorher bewirbst) bzw. deinen Grundwehrdienst ableisten und dann bewerben. Die Verpflichtung als SaZ kannst du nicht wiederrufen und du musst die vollen vier Jahre ableisten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cheatboy Geschrieben 20. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 Wichtig zu wissen ist, dass auch ein minderjähriger Auszubildender ohne Zustimmung der Eltern oder seiner gesetzlichen Vertreter eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Ausbildungsvertrag zuvor von diesen genehmigt wurde. [http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/Kuendigungsschreiben-Ausbildungsvertrag-seitens-des/] Widerspricht sich. Aha OK - aber wenn ich nun bsp. Zivi mache muss ich ja nicht in die Schule? Ich habe nun auch mal nach der Berufsschulpflicht gegoogelt und folgendes Interessanten § gefunden: (3) 1 Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat (BayEUG Art. 39 - Bayerisches Verwaltungsportal: Art. 39 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000) Die 1 bedeutet: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Da ich den mittleren Schulabschluss besitze, ist das also keine "Pflichtveranstaltung"? Danke für die Bestätigung. Ach und an meinen Vorredner, der eine Text war sehr schön kopiert, vorhin schon gelesen^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dolby Geschrieben 20. Mai 2010 Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 (bearbeitet) [http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/Kuendigungsschreiben-Ausbildungsvertrag-seitens-des/] Widerspricht sich. Aha OK - aber wenn ich nun bsp. Zivi mache muss ich ja nicht in die Schule? Ich habe nun auch mal nach der Berufsschulpflicht gegoogelt und folgendes Interessanten § gefunden: (BayEUG Art. 39 - Bayerisches Verwaltungsportal: Art. 39 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000) Die 1 bedeutet: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Da ich den mittleren Schulabschluss besitze, ist das also keine "Pflichtveranstaltung"? Danke für die Bestätigung. Ach und an meinen Vorredner, der eine Text war sehr schön kopiert, vorhin schon gelesen^^ Eben war die Rede vom Bund und nicht vom Zivi... ich würde bevor ich kündige, mir erst einmal ein Ziel setzen. Die Schulpflicht ist Ländersache, sprich in Bayern ist es anders als in Rheinland-Pfalz oder Hessen. Laut wikipedia: Schulpflicht in Bayern 9 (zusätzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht oder ein Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum 21. Lebensjahr). Zum Thema Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses: Da die Kündigung eine für den Minderjährigen auch nachteilige Folgen enthaltende Erklärung ist, muss deshalb gemäß Â§Â§ 107, 108 BGB die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (=Sorgeberechtigte und im Zweifel BEIDE Elternteile) vorliegen! Also: JA! Du benötigst eine Unterschrift, da du laut BGB nur beschränkt geschäftsfähig bist. Wenn dir das nicht passt, dann beiß die Zähne zusammen und zieh die 6 Wochen durch, dann bist du 18 Jahre und somit voll geschäftsfähig. und hier auch dein mimimi. Bearbeitet 20. Mai 2010 von Dolby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 20. Mai 2010 Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 Bist du dir mit den urlaubstagen sicher? Denn wenn du Mitte Jahr kündigst hast du auch nur anteilig Urlaub. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 20. Mai 2010 Teilen Geschrieben 20. Mai 2010 Willst du in dem Beruf weiter machen? Wenn ja: Ausbildung NICHT kündigen - s. Paragraf 22 Absatz 2 Satz 2 Berufsbildungsgesetz: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...] von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.Suche dir eine Ersatz-Ausbildungsstelle und gehe zu deiner zuständigen IHK. Manch Kammer unterstützt auch bei der Suche nach einer solchen Stelle... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 21. Mai 2010 Teilen Geschrieben 21. Mai 2010 (bearbeitet) *edit* (leider erster Beitrag nicht editierbar oO) Das zwar etwas abschweifend vom Topic Thema, aber auch sehr wichtig. Ich müsste morgen in der bs 3 Schulaufgaben nachschreiben. Bin seit heute (DO) wieder drinnen und habe das heute erfahren -.-^^ Ist das überhaupt zulässig? Es handelt sich um große, angekündigte Schulaufgaben, also keine Exen o. dergl... das ist soweit korrekt. Du bist als Schüler immer in der Pflicht die Sachen nachzuholen. Interessant wäre das fei schon, wieso du 3 Schulaufgabe nicht mitgeschrieben hast? Der AG würde sich wohl folgendes fragen: "krank und damit nicht einsetzbar?, "faul und damit nicht fürs Unternehmen zu gebrauchen?" oder "ablehnend und damit nicht teamfähig?" Des weiteren würde ich das mit dem Arbeitsamt wohl vor der Kündigung machen. Außerdem musst du solange du keinen neuen AG hast und dich in der Ausbildung befindest den Vertrag halten, sonst könnte deine Ausbildung dran hängen. Zivi und keine Schule? Du musst dich auf eine Zivildienstleistendestelle genauso beworben, wie für eine Ausbildung. Die Chancen eine zu bekommen ist bei "nicht interessanten" Stellen schon groß aber die guten Stellen haben da durchaus einen großen Zulauf. Meinst du der Zivildienst (+Fortbildung) ist geschenkte Zeit? Du wirst genauso arbeiten müssen, mal mehr mal weniger. Dennoch wirst du es wohl nicht mehr so leicht haben, wie in der Berufsschulzeit. @Dolby er darf aber nicht mehr in seinem jetzigen Bereich tätig werden? Ade EDV und das für wie viele Jahre? Bearbeitet 21. Mai 2010 von geloescht_nibor Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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