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Geschrieben

Hallo,

die schriftlichen Prüfungen sind gelaufen und meine Ergebnisse stehen bei der IHK Essen online.

Allerdings steht da "vorläufige Ergebnisse".

Ist das bei euch auch so und was soll das bedeuten?

Gruß, Chris

Geschrieben

Nein, vorläufig, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Geschrieben
Mmh, komisch.

Nein, nicht komisch. Die Prüfung ist erst mit dem Fachgespräch abgeschlossen.

Erst wenn du dann vom PA-Vorsitzenden die Hand geschüttelt bekommst und dein Zeugnis in der Hand hältst sind die Noten endgültig.

Geschrieben

Nein falsch.

Meine Note für Präsentation, Dokumentation und Fachgespräch ändert nichts an meiner Note der schriftlichen Prüfung.

Teil A und B werden einzeln bewertet.

Geschrieben
Teil A und B werden einzeln bewertet.

Sicher... bestreite ich auch nicht. Aber abgeschlossen ist die Prüfung erst mit dem letzten Teil: das Fachgespräch. Und solange sind alle Zwischenergebnisse vorläufig.

Okay, der Punkt geht hiermit an Frank. :D

Geschrieben

Nein falsch.

Meine Note für Präsentation, Dokumentation und Fachgespräch ändert nichts an meiner Note der schriftlichen Prüfung.

Teil A und B werden einzeln bewertet.

Dann nerv doch net, wenn du es besser weisst.

Geschrieben

Versteht mich nicht falsch,

aber mich ärgert dieses Wort "vorläufig" sehr.

Ich stelle mir vor ich hole mein Auto aus der Werkstatt, weil die Wartung anstand und die sagen mir, der Wagen sei erst vorläufg fertig.

Geschrieben
Versteht mich nicht falsch,

aber mich ärgert dieses Wort "vorläufig" sehr.

Warte ab bis nach dem bestandenen Fachgespräch, dann ist da nix mehr vorläufig.

Geschrieben
Warte ab bis nach dem bestandenen Fachgespräch, dann ist da nix mehr vorläufig.

Falsch.

Auch alle anderen Antworten sind nicht ganz richtig.

Vorläufig sind die Ergebnisse, weil es (sobald das dann auch schriftlich vorliegt, steht es auch drauf) einen Rechtsbehelf gibt, also Widerspruchsrecht.

Steuererklärungsbescheide bspw. sind auch immer vorläufig.

Rechtskräftig, im Fall der Prüfungsergebnisse nicht mehr vorläufig, sind die Ergebnisse, Bescheide usw., wenn die Frist des Rechtsbehelfs abgelaufen ist (vorausgesetzt, es wurde kein Widerspruch oder Klage eingereicht natürlich).

bimei

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