Zum Inhalt springen

FIAE - Keine Übernahme


Empfohlene Beiträge

Hey Leute,

hab heut erfahren dass ich nicht übernommen werde.

Hab am 15.Juni meine Abschlussprüfung mündlich.

Da ich zwecks noch nicht erledigtem Bunddienst die momentane Bewerberei vergessen kann, muss ich mich erstmal arbeitslos melden.

ich hab jetzt schon ca. 3 stunden gegooglet und find einfach keine klare antwort.

Wie läuft das ganze nun ab? hab schon beim Arbeitsamt angerufen diese haben mir Rückruftermin etc. schon gegeben.

Wie wird das mit dem Zuschuss dann ablaufen? (basierend auf Azubi Gehalt oder durchschnittsgehalt eines Anwendungsentwicklers?

Lg Ray

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

EDIT

Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ist ein versicherungspflichtiges Verhältnis. Grundsätzlich muss man für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben.

Als Folge liegt zum Beispiel nach einer zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch dann, wenn die Berufsausbildung abgebrochen wurde, aber mindestens für ein Jahr bestanden hatte.

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, wird zunächst das Ausbildungsentgelt der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, erfolgt hier eine Sonderbemessung bei Arbeitslosengeld.

Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt die Arbeitsagentur das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erhalten würde oder die Arbeitsagentur ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Diese Sonderbemessung erfolgt aber nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Eine rein schulische Ausbildung ist keine versicherungspflichtige Ausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz. Daher erwächst aus einer rein schulischen Ausbildung auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bearbeitet von Christian.Fischer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Es kommt drauf an, wenn bereits im Ausbildungsvertrag ne Anzahl an Urlaubstage festgelegt ist, gilt dies zunächst - mehr Urlaub kann sein, ist aber von deinem Arbeitgeber abhängig.

Auch wenn für die Berechnung des Urlaubs noch mehr reinfließt, kannst du -wie es so klingt - wohl von 12,5 Tagen ausgehen - Frag aber bei deinem Arbeitgeber nach.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...