headnut281 Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hi Leutz,habb heut erfahren das ich bei Fisi im GA1 durchgefallen bin! Und zwar 4 punkte drunter. Die anderen beiden teile waren Ok. Nun zu meiner frage weiß jemand wie schnell man die Prüfung nachholen kann?Oder muss ich nen halbes Jahr warten? mfg Headnut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chance-5 Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Leider warten, ging mir auch so. Aber die Zeit geht schnell vorbei! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
orgteam Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Die Bewertung ist etwas komplizierter. Man kann auch bestehen, wenn man in ein oder zwei Teilen unter 50 Punkten liegt. Hat die IHK mitgeteilt, dass die Prüfung wiederholt werden muss? Ansonsten würde ich deine Punkte mal in diesen Rechner eintragen und auswerten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
headnut281 Geschrieben 2. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ich konnte es online einsehen und da ist definitiv 26 punkte bei Teil 1 und somit nicht bestanden,oder liege ich da falsch? mfg Headnut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Neuen Anlauf im Winter nehmen. Da du nur in einem Teil durchgefallen bist kannst du dich ja voll auf diesen konzentieren und ihn beim zweiten Versuch rocken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chance-5 Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 0-29 Punkte = 6 Da kann man leider nichts schönrechnen. Ganz entspannt auf GH1 konzentrieren und in 6 Monaten schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
orgteam Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Okay, also tatsächlich durchgefallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ich habe GH1 und GH2 massiv verhauen, Wiso bestanden. Insgesamt habe ich 35%. Der Rechner sagt es keine Nachprüfung möglich? Was kann ich machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ich habe GH1 und GH2 massiv verhauen, Wiso bestanden. Insgesamt habe ich 35%. Der Rechner sagt es keine Nachprüfung möglich? Was kann ich machen? Was heißt massiv verhauen? Beides < 30%? Gib uns mal bitte % Angaben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ja beide 34 Punkte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Kann ich noch die Winterprüfung machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Kann ich noch die Winterprüfung machen? Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Also ein halbes Jahr dranhängen - du musst aber beim Betrieb die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen! Ansonsten endet der Ausbildungsvertrag automatisch zum schriftlich festgelegten Vertragsende. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Und wenn der Betrieb das nicht macht? Kriege ich denn noch Geld von der Firma? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Der Betrieb kann sich nicht weigern. Es steht im Gesetz. Und ja, Du bekommst weiterhin monatlich deine Vergütung und bist natürlich zur Bereitstellung deiner Arbeitskraft verpflichtet. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Was für eine Vergütung kriege ich denn. Vom 3 Lehrjahr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Vom dritten Lehrjahr und eventuell sogar eine Erhöhung im vierten Lehrjahr, wenn entsprechendes im Tarifvertrag usw. geregelt ist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Und wenn ich die Winterprüfung auch nicht schaffe, kann ich denn noch ne mündliche Prüfung machen? Bzw. auch noch die Sommerprüfung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chance-5 Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Man kann die schriftliche Prüfung 2x wiederholen. Ansonsten einfach mal mit dem Notenrechner rumspielen, macht Spaß! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Liest eigentlich jemand die Gesetzeszitate die hier gepostet werden? ...höchstens um ein Jahr In einem Jahr gibt es zwei Prüfungen. Also kann man drei mal an der schriftlichen Prüfung teilnehmen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Aber bei der 3 Prüfung muss der Betrieb doch zustimmen, ne? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Aber bei der 3 Prüfung muss der Betrieb doch zustimmen, ne? Wie bitte? Was heisst das auf deutsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Im Gesetz steht um höchstens ein Jahr. Also kannst Du im Herbst die Prüfung noch einmal ablegen und im Sommer dann noch einmal. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Wie bitte? Was heisst das auf deutsch? Na, wenn ich die Winterprüfung auch nicht schaffe, entscheidet der Betrieb ob ich nochmal darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 ... entscheidet der Betrieb ob ich nochmal darf.Wie kommst du darauf? Hast du überhaupt mal gelesen und verstanden, was ich weiter oben geschrieben habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Sag mir gerade ein Kollege. Beim ersten mal muss mich die Firma ein halbes Jahr länger beschäftigen und wenn ich das da auch nicht schaffe, kann die Firma entscheiden, ob die mich weiter beschäftigen oder ob ich gehen soll Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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