robotto7831a Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Vielleicht läst uns dein Kollege an seinem Wissen teilhaben und erzählt wo das geschrieben steht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 ... und wenn ich das da auch nicht schaffe, kann die Firma entscheiden, ob die mich weiter beschäftigen oder ob ich gehen sollUnd sagt dir dein Kollege auch die Rechtsgrundlage dafür? Mir ist diese Regelung unbekannt. Tante Edith lässt ausrichten: diesmal war Robotto schneller. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ok, wenn ihr das sagt, denn wird das ja wohl stimmen. Denn habe ich ja doch ne Chance auf ein Abschluss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ok, wenn ihr das sagt, denn wird das ja wohl stimmen.Nicht, weil Robotto und ich das so sagen, sondern weil wir die rechtlichen Grundlagen zitieren. Denn habe ich ja doch ne Chance auf ein Abschluss.Probier es doch mit lernen statt auf den dritten Prüfungsversuch zu vertrauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hätte noch ne Frage, ich muss ja Anfang August meine Präsentaion halten. Muss ich die halten oder kann ich die auch erst nach der schriftlichen Prüfung halten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Unterschiedlich nach Kammer und Prüfungsordnung, da aber die beiden Prüfungsteile (Projekt und Präsentation auf der einen Seite und die Klausuren auf der anderen Seite) getrennt voneinander sind, kann es vorkommen, dass du durchaus dein Fachgespräch noch halten musst. Kann durchaus auch vorkommen, dass das weitergewertet wird - so dass du nur die Klausuren in einem halben Jahr wiederholen musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Und wie oft kann man die Präsentation wiederholen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Und wie oft kann man die Präsentation wiederholen? :upps Ist die Frage ernst gemeint? In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Wenn Du wirklich die Doku und Präsi versemmelt hast, dann ist nicht nur eine neue Präsi fällig sondern auch ein ganz neues Projekt mit Dokumentation. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Also mir wurde das jetzt so erklärt. beim 1 mal durchfallen muss mich die Firma weiterbezahlen und beim 2 mal durchfallen, muss mich die bFirma nicht mehr weiterbezahlen. Wie ist das eigentlich, GH!1 und GH2 habe ich nicht bestanden, aber Wiso. Wenn ich in der Winterprüfung Wiso verhaue und eine 5 kriege, wie wird das denn geregelt. Kriege ich denn eine 4, weil ich in der ersten Prüfung eine 4 habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Von wem Du auch immer deine Weisheiten hast, lass dir die Quellen für solche Äußerungen zeigen und stelle diese hier ein. Ansonsten gilt nach wie vor die oben zitierten Gesetzesauszüge. PUNKT Wenn Du die gesamte schriftliche Prüfung wiederholst, dann zählen die vorherigen Note nicht mehr. Neues Spiel neues Glück. Oft muss aber nur der nicht bestandene Teil z. B. GH1 wiederholt werden. Die anderen Prüfungsteile bleiben bestehen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmiboyer Geschrieben 6. Juni 2010 Teilen Geschrieben 6. Juni 2010 Ich Frage deshalb, weil ich in Wiso 50% habe, es kann sein das ich besser bin bei der nächsten Prüfung(was ich auch glaube, ich hatte immer so 70%), aber es kann auch sein das ich die verhaue. Wie sieht das aus, wenn ich ein halbes Jahr länger mache, kriege ich denn Urlaubstage? Wenn ja, wieviel? Urlaubstage wil ich zum lernen nutzen, nicht zum relaxen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 6. Juni 2010 Teilen Geschrieben 6. Juni 2010 Bie vielen IHKs kannst Du entscheiden, was Du alles neu schreiben willst. Dann gelten allerdings die alten Noten für keine Prüfung mehr. Wenn Du verlängerst, bekommst Du genau die Anzahl an Urlaubstagen, die Dir für diese Zeit zustehen! Solltest Du in WISO gelernt haben! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lucksn Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 Ich pack mir bei jedem Post von dir stärker an den Kopf. Anstatt zu fragen wie oft und alles, solltest du für die nächste Prüfung einfach vernünftig lernen! Dann brauchste dir so ne Sorgen gar nicht machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 Bie vielen IHKs kannst Du entscheiden, was Du alles neu schreiben willst. Wir sind hier aber nicht bei "Wünsch Dir was". Erstens ist der PA der Ansprechpartner und zweitens sind die Wahlmöglichkeiten recht beschränkt. Die Entscheidungen hat der PA zu vertreten, der dann auch Ansprechpartner ist. Die jeweilige IHK sagt da mal gar nichts, schliesslich kann es erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen, hier Aussagen gegenüber Prüflingen zu tätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JPK Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 Hallo zusammen, ich habe das Forum weitgehend durchsucht und hier schein ich ja an der richtigen Stelle zu sein. Ich habe leider ebenfalls meine Projektdokumentations verhauen und werde da wohl eine 5 bekommen. Das Ganze zieht meine Note extrem runter und ich will schließlich die Ausbildung mit einer guten Note beenden. Wie meine der Prüfungsteil B ausgefallen ist weiß ich noch nicht, aber berauschend wird er auch nicht sein, denke aber nicht durchgefallen. Nun meine Fragen als Anschluss an die vorherigen Kommentare: 1. Kann ich Prüfungsteil A und B wiederholen obwohl ich nur in Prüfungsteil A definitiv durchgefallen bin? 2. Kann ich mit der mündlichen mehr an der Note drehen, d.h. kann die Präsentation im Spezialfall auch mal mehr als 50 % Anteil haben? 3. Muss ich wirklich einen Antrag bei meinem Betrieb auf Verlängerung der Ausbildung stellen und wie sieht dieser aus? 4. Was kommt besser: Ne schlechte Note in der Ausbildung oder einmal durchgefallen und dann ne richtig gute Note? Ich danke euch schon mal für eure Antworten Gruß JPK :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 1. Kann ich Prüfungsteil A und B wiederholen obwohl ich nur in Prüfungsteil A definitiv durchgefallen bin? Hängt vom PA ab. 2. Kann ich mit der mündlichen mehr an der Note drehen, d.h. kann die Präsentation im Spezialfall auch mal mehr als 50 % Anteil haben? Hier kannst Du alles Kombinationen durchspielen 3. Muss ich wirklich einen Antrag bei meinem Betrieb auf Verlängerung der Ausbildung stellen und wie sieht dieser aus? Ja!!! Denn sonst ist deine Ausbildung mit dem Datum der in deinem Vertrag steht beendet und das wars. Feierabend. BBiG § 21 4. Was kommt besser: Ne schlechte Note in der Ausbildung oder einmal durchgefallen und dann ne richtig gute Note? Durchgefallen macht sich meiner Meinung nach immer schlechter. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 Wir sind hier aber nicht bei "Wünsch Dir was". Erstens ist der PA der Ansprechpartner und zweitens sind die Wahlmöglichkeiten recht beschränkt. Die Entscheidungen hat der PA zu vertreten, der dann auch Ansprechpartner ist. Die jeweilige IHK sagt da mal gar nichts, schliesslich kann es erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen, hier Aussagen gegenüber Prüflingen zu tätigen. Wie gut, dass Du immer weißt, wie es woanders zu geht. Bei uns läuft das genau so, wie beschrieben. Und wegen der juristischen Fallstricke entscheidet auch die IHK und nicht der PA! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 Bei uns läuft das genau so, wie beschrieben. Dann nenne Euch doch nicht viele IHK's sondern Eure IHK. Das macht einen kleinen, aber feinen Unterschied. Und wegen der juristischen Fallstricke entscheidet auch die IHK und nicht der PA!Naja, ich schrieb irgendwann: Die Entscheidungen hat der PA zu vertreten, der dann auch Ansprechpartner ist. Ob der PA der IHK die juristische Vertretung überlässt oder selbst die Verantwortung übernimmt, steht auf einem anderen Blatt. Auf alle Fälle ist die IHK nicht für jeden kleinen Prüfling der erste Ansprechpartner, sondern der PA, der seine Prüflinge betreut. Und soviel Kompetenz, hier richtig zu handeln und die entsprechenden Prüfungsleistungen zu bewerten, wird den Vertretern des PA bei uns schon eingeräumt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 Auf alle Fälle ist die IHK nicht für jeden kleinen Prüfling der erste Ansprechpartner, sondern der PA, der seine Prüflinge betreut. D.h. bei Euch kennt der "kleine Prüfling" die Adresse und Telefon-Nr. des PA-Vorsitzenden, damit er ihn anrufen kann? Und bei Euch klagt der Prüfling auch gegen den PA als eigenständige juristische Organisation? Was mein Hinweis mit der Kompetenz eine Prüfungsleistung zu bewerten zu tun hat, verstehe ich nicht. Die Prüfungsleistung wurde ja bereits erbracht und bewertet. Es geht nur darum, was der Prüfling wiederholt. GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. Juni 2010 Teilen Geschrieben 10. Juni 2010 D.h. bei Euch kennt der "kleine Prüfling" die Adresse Wozu ist das notwendig? und Telefon-Nr. zumindest wissen unsere Prüflinge, wie man diese bekommen kann. Und bei Euch klagt der Prüfling auch gegen den PA als eigenständige juristische Organisation?Interpretiere bitte nicht meine Aussagen nach deiner Logik. Das führt zu nichts. Was mein Hinweis mit der Kompetenz eine Prüfungsleistung zu bewerten zu tun hat, verstehe ich nicht. Die Prüfungsleistung wurde ja bereits erbracht und bewertet. Es geht nur darum, was der Prüfling wiederholt.Es geht irgendwo um das Procedere der Prüfung. Da hat der PA kompletten Handlungsspielraum. Schliesslich ist dieses auch so angedacht. Was wann wie wiederholt wird, ist vom PA zu vertreten. Es gibt Standardgrundsätze und Abweichungen davon sind vom PA zu generieren. Juristische Auseinandersetzungen werden dann mit dem Vertragspartner, also der IHk gefochten. Diese stützt sich jedoch in ihren Erkenntnissen auf den Aussagen ihres PA's. Ansonsten ist die IHK durch Nichtanwesenheit an der Prüfung (also als unbeteiligter Dritter) ohne PA zu nichts Aussagefähig, da es juristisch in D. immer noch um den Einzelfall geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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