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Durchgefallen was nun


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Unterschiedlich nach Kammer und Prüfungsordnung, da aber die beiden Prüfungsteile (Projekt und Präsentation auf der einen Seite und die Klausuren auf der anderen Seite) getrennt voneinander sind, kann es vorkommen, dass du durchaus dein Fachgespräch noch halten musst. Kann durchaus auch vorkommen, dass das weitergewertet wird - so dass du nur die Klausuren in einem halben Jahr wiederholen musst.

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Und wie oft kann man die Präsentation wiederholen?

:upps

Ist die Frage ernst gemeint?

In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.
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Also mir wurde das jetzt so erklärt. beim 1 mal durchfallen muss mich die Firma weiterbezahlen und beim 2 mal durchfallen, muss mich die bFirma nicht mehr weiterbezahlen.

Wie ist das eigentlich, GH!1 und GH2 habe ich nicht bestanden, aber Wiso.

Wenn ich in der Winterprüfung Wiso verhaue und eine 5 kriege, wie wird das denn geregelt. Kriege ich denn eine 4, weil ich in der ersten Prüfung eine 4 habe.

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Von wem Du auch immer deine Weisheiten hast, lass dir die Quellen für solche Äußerungen zeigen und stelle diese hier ein. Ansonsten gilt nach wie vor die oben zitierten Gesetzesauszüge. PUNKT

Wenn Du die gesamte schriftliche Prüfung wiederholst, dann zählen die vorherigen Note nicht mehr. Neues Spiel neues Glück. Oft muss aber nur der nicht bestandene Teil z. B. GH1 wiederholt werden. Die anderen Prüfungsteile bleiben bestehen.

Frank

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Ich Frage deshalb, weil ich in Wiso 50% habe, es kann sein das ich besser bin bei der nächsten Prüfung(was ich auch glaube, ich hatte immer so 70%), aber es kann auch sein das ich die verhaue.

Wie sieht das aus, wenn ich ein halbes Jahr länger mache, kriege ich denn Urlaubstage? Wenn ja, wieviel?

Urlaubstage wil ich zum lernen nutzen, nicht zum relaxen.

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Bie vielen IHKs kannst Du entscheiden, was Du alles neu schreiben willst.

Wir sind hier aber nicht bei "Wünsch Dir was".

Erstens ist der PA der Ansprechpartner und zweitens sind die Wahlmöglichkeiten recht beschränkt.

Die Entscheidungen hat der PA zu vertreten, der dann auch Ansprechpartner ist. Die jeweilige IHK sagt da mal gar nichts, schliesslich kann es erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen, hier Aussagen gegenüber Prüflingen zu tätigen.

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Hallo zusammen,

ich habe das Forum weitgehend durchsucht und hier schein ich ja an der richtigen Stelle zu sein.

Ich habe leider ebenfalls meine Projektdokumentations verhauen und werde da wohl eine 5 bekommen.

Das Ganze zieht meine Note extrem runter und ich will schließlich die Ausbildung mit einer guten Note beenden.

Wie meine der Prüfungsteil B ausgefallen ist weiß ich noch nicht, aber berauschend wird er auch nicht sein, denke aber nicht durchgefallen.

Nun meine Fragen als Anschluss an die vorherigen Kommentare:

1. Kann ich Prüfungsteil A und B wiederholen obwohl ich nur in Prüfungsteil A definitiv durchgefallen bin?

2. Kann ich mit der mündlichen mehr an der Note drehen, d.h. kann die Präsentation im Spezialfall auch mal mehr als 50 % Anteil haben?

3. Muss ich wirklich einen Antrag bei meinem Betrieb auf Verlängerung der Ausbildung stellen und wie sieht dieser aus?

4. Was kommt besser: Ne schlechte Note in der Ausbildung oder einmal durchgefallen und dann ne richtig gute Note?

Ich danke euch schon mal für eure Antworten

Gruß JPK :bimei

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1. Kann ich Prüfungsteil A und B wiederholen obwohl ich nur in Prüfungsteil A definitiv durchgefallen bin?

Hängt vom PA ab.

2. Kann ich mit der mündlichen mehr an der Note drehen, d.h. kann die Präsentation im Spezialfall auch mal mehr als 50 % Anteil haben?

Hier kannst Du alles Kombinationen durchspielen

3. Muss ich wirklich einen Antrag bei meinem Betrieb auf Verlängerung der Ausbildung stellen und wie sieht dieser aus?

Ja!!! Denn sonst ist deine Ausbildung mit dem Datum der in deinem Vertrag steht beendet und das wars. Feierabend. BBiG § 21

4. Was kommt besser: Ne schlechte Note in der Ausbildung oder einmal durchgefallen und dann ne richtig gute Note?

Durchgefallen macht sich meiner Meinung nach immer schlechter.

Frank

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Wir sind hier aber nicht bei "Wünsch Dir was".

Erstens ist der PA der Ansprechpartner und zweitens sind die Wahlmöglichkeiten recht beschränkt.

Die Entscheidungen hat der PA zu vertreten, der dann auch Ansprechpartner ist. Die jeweilige IHK sagt da mal gar nichts, schliesslich kann es erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen, hier Aussagen gegenüber Prüflingen zu tätigen.

Wie gut, dass Du immer weißt, wie es woanders zu geht.

Bei uns läuft das genau so, wie beschrieben. Und wegen der juristischen Fallstricke entscheidet auch die IHK und nicht der PA!

GG

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Bei uns läuft das genau so, wie beschrieben.
Dann nenne Euch doch nicht viele IHK's sondern Eure IHK.

Das macht einen kleinen, aber feinen Unterschied.

Und wegen der juristischen Fallstricke entscheidet auch die IHK und nicht der PA!
Naja, ich schrieb irgendwann:

Die Entscheidungen hat der PA zu vertreten, der dann auch Ansprechpartner ist.

Ob der PA der IHK die juristische Vertretung überlässt oder selbst die Verantwortung übernimmt, steht auf einem anderen Blatt.

Auf alle Fälle ist die IHK nicht für jeden kleinen Prüfling der erste Ansprechpartner, sondern der PA, der seine Prüflinge betreut.

Und soviel Kompetenz, hier richtig zu handeln und die entsprechenden Prüfungsleistungen zu bewerten, wird den Vertretern des PA bei uns schon eingeräumt

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Auf alle Fälle ist die IHK nicht für jeden kleinen Prüfling der erste Ansprechpartner, sondern der PA, der seine Prüflinge betreut.

D.h. bei Euch kennt der "kleine Prüfling" die Adresse und Telefon-Nr. des PA-Vorsitzenden, damit er ihn anrufen kann?

Und bei Euch klagt der Prüfling auch gegen den PA als eigenständige juristische Organisation?

Was mein Hinweis mit der Kompetenz eine Prüfungsleistung zu bewerten zu tun hat, verstehe ich nicht.

Die Prüfungsleistung wurde ja bereits erbracht und bewertet. Es geht nur darum, was der Prüfling wiederholt.

GG

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D.h. bei Euch kennt der "kleine Prüfling" die Adresse
Wozu ist das notwendig?

und Telefon-Nr.

zumindest wissen unsere Prüflinge, wie man diese bekommen kann.

Und bei Euch klagt der Prüfling auch gegen den PA als eigenständige juristische Organisation?
Interpretiere bitte nicht meine Aussagen nach deiner Logik. Das führt zu nichts.

Was mein Hinweis mit der Kompetenz eine Prüfungsleistung zu bewerten zu tun hat, verstehe ich nicht.

Die Prüfungsleistung wurde ja bereits erbracht und bewertet. Es geht nur darum, was der Prüfling wiederholt.

Es geht irgendwo um das Procedere der Prüfung. Da hat der PA kompletten Handlungsspielraum. Schliesslich ist dieses auch so angedacht.

Was wann wie wiederholt wird, ist vom PA zu vertreten. Es gibt Standardgrundsätze und Abweichungen davon sind vom PA zu generieren.

Juristische Auseinandersetzungen werden dann mit dem Vertragspartner, also der IHk gefochten. Diese stützt sich jedoch in ihren Erkenntnissen auf den Aussagen ihres PA's. Ansonsten ist die IHK durch Nichtanwesenheit an der Prüfung (also als unbeteiligter Dritter) ohne PA zu nichts Aussagefähig, da es juristisch in D. immer noch um den Einzelfall geht.

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