Mazud Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hallo, ich würde gerne wissen ob bei jeder IHK Monatsberichte akzeptiert werden? Ich hatte das nämlich mal so verstanden, dass es einem selbst überlassen ist ob man die monatlich führt oder wöchentlich! Monatlich wären ja nur 36 Stück, ist ja irgendwie arg wenig, aber warum so viele schreiben, wenns auch ein Bruchteil tut, bewertet wirds ja eh nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grevier Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 nope. Du brauchst mindestens Wochenberichte... Viel spaß beim schreiben.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris47803 Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Man sollte es so machen, wie die IHK vorschreibt. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazud Geschrieben 2. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Und genau das war ja meine Frage, schreibt die IHK tatsächlich vor, dass man Wochenberichte bräuchte? @Grevier: Wie kommst du darauf, dass es Pflicht ist Wochenberichte zu schreiben? Kann es vielleicht sein, dass deine IHK das so vorschreibt es aber nicht überall so ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Korhil Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Wie wäre es mit Tagesberichten, das gibt es nämlich auch noch !!! Meines Wissens nach gibt es keine deutschlandweite Regelung, über welchen Zeitraum die einzelnen Berichte gehen müssen. Aachen will Tagesberichte (zumindest bei einer Klassenkameradin) und Mittlerer Niederrhein will Monatsberichte - allerdings hat sich mein Prüfer die Dinger nie angesehen. Ich hab ihm gesagt, das sie existieren und das hat ihm gereicht - bringt ohnehin nicht viel, wenn da keine Kontrolle von Seiten des Betriebs existiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ping_pong Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hast du mal auf der Internet-Seite oder in deinem Vertrag nachgesehen? Denn wenn du denn Standart nicht einhälts dann wirst du meines wissen nach nicht zu Prüfung zugelassen.! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazud Geschrieben 2. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Ich bin doch schon zur Prüfung zugelassen ohne jemals ein Berichtsheft vorgelegt zu haben. Ich weiß auch von meinem Vorazubi und Lehrern, dass die Dinger in der Regel gar nicht angeschaut werden bzw. nur einmal durchgeblättert. Auf der Seite der IHK steht unter den Empfehlungen folgendes: "Die Ausbildungsnachweise sind mindestens monatlich schriftlich zu führen (Umfang: ca. 1 DIN A 4-Seite für eine Woche)." Einerseits sind das nur Empfehlungen, andererseits steht in diesen Empfehlungen drin: "Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen:" Mindestanforderungen klingt ja schon nach Pflicht, außerdem wie ist das zu deuten? Pro Woche eine Seite entspricht ja im Prinzip Wochenberichten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
J3nny Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 also wir schreiben auch montasberichte und das ist auch ok (bin in nrw) die gucken (also sollten sie) wenn du im prüfungssaal sitzt, ob dein berichtsheft vollständig ist, ansonten lassen sie dich angeblich nicht schreiben. aber es ist eig egal, ob du monatsberichte oder wochenberichte schreibst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 (bearbeitet) Ich würde auf der IHK-Seite nachschauen, oder noch besser anrufen und nachfragen. Auf der Seite der IHK Region Stuttart werden nur die Formulare für Tages- und Wochenberichte angeboten. Ich habe letzten sommer angerufen, da ich ca 1 Woche vor Ausbildungsbeginn erst meinen Vertrag unterschrieben hatte und noch keine Rückmeldung von der IHK kam. Die nette Dame am telefon hat mir gesagt dass es reicht wenn man als FISI Wochenberichte schreibt, per Post gabs dann ein Berichthaft für Tagesberichte, also nochmal angerufen und gefragt was denn nun sache ist. Antwort: Zumindest in der Region Stuttgart müssen mindestens Wochenberichte geführt werden. Ich glaube kaum dass das bei den anderen IHKs eine großen Unterschied gibt. Und auf die Aussage "will ja eh keiner sehen" würde ich mich nicht verlassen. Wenn es da doch mal einer sehen will, und wenn er es ausgerechnet bei dir sehen will bist du am Ar*** wenn du nichts vorlegen kannst. So viel Arbeit ist das nu auch wieder nicht die Berichte zu schreiben. Als Letztes noch: "Grundsätzlich" gibt es hier nicht, weil es "die IHK" nicht gibt. Jede IHK kann ihr eigenes Süppchen kochen. Sie könne es sogar von Jahr zu Jahr anders kochen. Bearbeitet 2. Juni 2010 von Maniska Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten sichtbar machen. Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich zu führen und mindestens monatlich durch den Ausbildenden oder Ausbilder zu prüfen und abzuzeichnen. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ausgeübt werden, sind ebenfalls die Inhalte des Berufsschulunterrichtes aufzuführen. Das Berichtsheft kann in Stichworten geführt werden. Zumindest bei der IHK Essen ist das also recht klar geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boomzilla007 Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern wie sollen wir wissen was für deine gilt? :upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Mal etwas naiv gefragt du schreibst weiter oben Auf der Seite der IHK steht unter den Empfehlungen folgendes: "Die Ausbildungsnachweise sind mindestens monatlich schriftlich zu führen (Umfang: ca. 1 DIN A 4-Seite für eine Woche)." Wo ist also der Unterschied zwischen 1 DINA4 Seite pro Woche, wöchentlich oder 4 DIN A4 Seiten monatlich ;-) jetzt mal scharf nachdenken . . . richtig - kein Unterschied ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Korhil Geschrieben 4. Juni 2010 Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 Mal etwas naiv gefragt du schreibst weiter oben Wo ist also der Unterschied zwischen 1 DINA4 Seite pro Woche, wöchentlich oder 4 DIN A4 Seiten monatlich ;-) jetzt mal scharf nachdenken . . . richtig - kein Unterschied ^^ Scharf nachgedacht sehe ich da einen Unterschied: Berichtsheft KW 1 KW 2 KW 3 oder Januar Februar März Der Umfang ist zwar (fast) der gleiche, aber die äußere Form ist verschieden. Wenn eine IHK darauf besteht, das du wöchentliche Berichte schreibst, könnten Monatsberichte zu Problemen führen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 4. Juni 2010 Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 natürlich kann es Probleme geben wenn die IHK das anders haben möchte... Mein Posting bezog sich aber auf den TE, da es einfach (fast) keinen Unterschied macht ob er nun monatlich 4 Seiten oder pro Woche eine Seite schreibt ... es also eigentlich keinen Sinn macht sich darüber großartig den Kopf zu zerbrechen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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