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Kündigung eines Azubis 2.Jahr wegen Betriebsteilschließung.


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Guten Tag,

ich bin Fachinformatiker - Systemintegration im 2. Lehrjahr (im September eigentlich im 3.Jahr) in einem Consulting und RZ-Dienstleistungsbetrieb mit IT-Service-Standard ISO 20000 Zertifizierung nach ITIL v2, der nun geschlossen wird (keine Insolvenz, Consulting bleibt)

Jedoch haben wir am Montag unsere Kündigungen erhalten. Am 30.Juni ist unser letzter Arbeitstag und ich frage mich, was ich nun machen kann, um meine Ausbildung zu retten.

Bis jetzt habe ich folgendes getan:

- Arbeitsamt (bis jetzt nur Anmeldung, weitere Termine sind ab Montag)

- telefonischer Kontakt mit der IHK Hannover. Ergebnis: Wenn ich bis Ende des Monats nichts gefunden habe, soll ich mich nochmal melden.

Habt ihr vllt Tipps/Empfehlungen/Erfahrungen/etc?

Muss ich auf irgendwas besonderes achten oder so ?

Zur Berufsschule gehe ich momentan noch weiterhin, jedoch ist dies grad der letzte Block.

Wenn ich im 3.Jahr einfach weiter zur Berufsschule gehe und mir für die Projektphase einen "Partner"-Betrieb suche, würde ich dann trotzdem die Möglichkeit haben die Ausbildung zu bestehen ?

Ich muß ganz ehrlich sagen, dass ich ein bisschen Angst um meine Zukunft habe, da ich eh nicht so mit Glück gesegnet bin.

Falls jemand einem taffen 24.jährigen selbstständigen, mobilen (Führerschein+Auto+Reisebereitschaft) Menschen, mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung und Wissensdurst, die Möglichkeit geben möchte, dass 3.Lehrjahr zu beenden, möge sich bitte mit besten Dank melden.

Ich bin zwar im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, aber der wird nur "rausgeholt", wenn die Firma davon profitieren kann. Köper- oder geistliche Einschränkungen bestehen in nicht.

Mit freundlichen Grüßen

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Ab zur Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht, denn es ist nicht so einfach, einen Azubi zu kündigen - siehe § 21 BBiG. Pass bitte auf, für eine Kündigungsschutzklage sind sehr kurze Fristen gesetzt!

Wir haben weder Gewerkschaft, noch Betriebsrat etc..

Geschäftsführung hat das schon mit der IHK besprochen.

Zitat Betreff: "Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß Â§22 Abs. 2 Nr 1. BBIG"

"...die weitere Ausbildung nicht mehr möglich ist, sind wir zur außerordentlichen Kündigung ... berechtigt"

Bin eigentlich fristlos, aber mit einer Auslauffrist von 4 Wochen gekündigt.

Deswegen bezweifel ich es stark, dass es unrechtens ist.

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Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt, dann muss sogar je nach Prozenten das Integrationsamt der Kündigung zustimmen.

Am Freitag morgen sollte deine erste Handlung der griff zum Telefon sein und mit einem Anwalt für Arbeitsrecht schnellstens einen Termin vereinbaren. Denn innerhalb der nächsten drei Wochen muss die Klage, wenn sie denn möglich ist, beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Die drei Wochen zählen natürlich ab dem Tag der Erhalt der Kündigung.

Frank

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Wurde bei der Teilbetriebsschliessung wirklich überlegt, ob dir ein Ausbildungsplatz im anderen Teilbetrieb angeboten werden kann?

Ausserdem:

Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
Meinst du wirklich, dass die Entscheidung zur Teilbetriebsschliessung der Geschäftsleitung erst zwei Wochen lang bekannt war?

Bitte lass das von Juristen überprüfen!

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Vorab möchte ich noch sagen, dass ich nicht weiß, welche Informationen ich hier öffentlich schreiben darf und mich deswegen ein bisschen zurückhalte bzgl der Gründe und Abwicklung innerhalb der Firma.

Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt, dann muss sogar je nach Prozenten das Integrationsamt der Kündigung zustimmen.

Frank

Ich stelle den Ausweis sehr ungern in den Vordergrund und daher ist der Firma auch nicht bekannt, dass ich solch einen besitze.

Wurde bei der Teilbetriebsschliessung wirklich überlegt, ob dir ein Ausbildungsplatz im anderen Teilbetrieb angeboten werden kann?

Ausserdem:

Meinst du wirklich, dass die Entscheidung zur Teilbetriebsschliessung der Geschäftsleitung erst zwei Wochen lang bekannt war?

Bitte lass das von Juristen überprüfen!

Nein. Leider gibt es keinen anderen Teilbereich, der in Frage kommt. Bis auf Consulting direkt beim Kunden, wird nichts mehr von uns gemacht. Sogar das eigene RZ und die Mainframes werden nun Remote betreut.

Zu den Zeiten steht folgendes in der Kündigung:

"Die Gesellschafter haben am 11. Mai beschlossen...den einzigen Betrieb....zum 30.Juni maßgeblich einzuschränken und teilweise stillzulegen. Der Geschäftsbetrieb wird zu diesem Datum in dem für die Berufsausbildung relevanten Bereichen ....eingestellt.

Da uns als ausbildendem Unternehmen wegen der Betriebseinschränkung und Betriebsstillegung nach dem 30.Juni die weitere Ausbildung nicht mehr möglich ist, sind wir zur außerordentlich Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses berechtigt - eine Fortsetzung der betrieblichen Ausbildung ist in unserem Unternehmen nicht möglich.

..... Beendigung erfolgt nicht außerordentlich fristlos zu sofort, sondern mit einer Auslauffrist."

Betriebsversammlung,um uns alle zu informieren, war am 31.05, genauso der Erhalt meiner Kündigung.

Ich bin zwar der Meinung, dass das leider rechtens ist und es nichts bringt, aber ich schicke die Kündigung mal vorsorglich zu meiner Cousine (arbeitet beim Anwalt für Arbeitsrecht).

Der §22 Abs. 2 Nr. 1 BBIG rechtfertig eine außerordentliche Kündigung, wenn Du z. B. gestohlen hast. In Verbindung zu Nr. 1 ist auch Nr. 4 der Norm wichtig.

Frank

Das garantiere ich euch.. Das wird bei mir nie der Fall sein. Ich weiß mich zu benehmen und was mir gehört.

Aber gehen wir doch jetzt mal davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat, möchte ich auf meinen ersten Post verweisen :-)

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"Die Gesellschafter haben am 11. Mai beschlossen...den einzigen Betrieb..

Betriebsversammlung,um uns alle zu informieren, war am 31.05, genauso der Erhalt meiner Kündigung.

Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

11.Mai + 2 Wochen = 25.Mai

Die Kündigung hätte dir als spätestens mit Ablauf des 25.Mai 2010 zugehen müssen. Du hast sie aber erst am 31.5. 2010 erhalten. Somit ist sie nach BBiG §22 Satz 4 unwirksam.

Und kuck das das mit deiner Cousine schnell geht. Ansonsten wirklich erstmal zu einem lokalen Anwalt gehen.

@robotto

er sollte schon am Donnerstag den Anwalt anrufen. Immerhin ist Fronleichnam in Niedersachsen kein Feiertag. :)

Bearbeitet von Enno
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Auch wenn deiner Firma der Schwebi nicht bekannt ist, so gilt trotzdem, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, der erweiterte Kündigungsschutz usw.

Da in Hannover kein Feiertag ist, solltest Du heute schon mit einem Anwalt telefonieren. Eine anwaltliche Erstberatung ist in vielen Fällen kostenlos und wenn nicht, dann kostet es auch nicht deinen Monatslohn. Und vergiss nicht den Schwebi beim Anwalt zu erwähnen.

Wenn ich im 3.Jahr einfach weiter zur Berufsschule gehe und mir für die Projektphase einen "Partner"-Betrieb suche, würde ich dann trotzdem die Möglichkeit haben die Ausbildung zu bestehen ?

Das liegt im Ermessen der IHK und kann nur von dieser beantwortet werden.

Frank

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Nein, muss er nicht umbedingt. Man muss dem Arbeitgeber nur in gewissen Punkten die Wahrheit sagen. Das ist genau so wie mit der Frage nach einer Schwangerschaft. Die muss man nicht beantworten.

Wenn die Erkrankung oder was auch immer worauf der Schwebi beruht das tägliche arbeiten nicht behindert, warum soll er dann was sagen.

Frank

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wenn du zB eine schwere Krankheit hattest wie Krebs bekommst du nen nen Ausweis und selbst wenn die ausgeheilt is kann der Ausweis noch für mehrere Jahre danach gelten.

oder bei nem beinbruch gilt der auch noch paar monate danach glaub ich.

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Doch kann er.

Ich kenne Personen die haben einen Schwerbehindertenausweis über 50% und denen siehst Du es überhaupt nicht an.

Frank

mir ging es nicht um das Aussehen. Sondern darum, ob er motorisch voll funktionsfähig ist oder doch Einschränkungen hat. Weil wenn keine vorliegen, dann bräuchte er den Ausweis ja nicht. Daher wollt ich einfach mal wissen, wieso man den bekommt oder hat wenn alles mit einem "OK" ist.

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Sondern darum, ob er motorisch voll funktionsfähig ist oder doch Einschränkungen hat.

Behinderungen beziehen sich nicht nur auf die Motorik - ein Diabetiker kann ebenso einen Behindertenausweis haben wie ein Epileptiker: wenn beide medikamentös gut eingestellt sind, merkt man ihnen die Behinderung nicht an.

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Mhm ich würde einfach mal die Betriebe in der Umgebung abklappern - zum Beispiel dort, wo deine Mitschüler arbeiten? Die können doch mitunter ein gutes Wort für dich einlegen.

Dann natürlich Arbeitsamt und IHK - aber das hast du ja bereits getan. :)

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Entschuldigung, aber könnten wir bitte beim Thema bleiben und mir helfen :-) Danke schön

Kurze Erläuterung zum Schwebi:

Wie schon netterweise erwähnt wurde, bekommt man diesen Ausweis auch, wenn man nicht beeinträchtigt ist bzw es man nach Aussen nicht merkt.

Man muss diesen Ausweis nicht von sich aus erwähnen, nur wenn man explizit vom AG gefragt wird, muss man in diesem Fall die Wahrheit sagen.

Ich habe nur einen angeborenen Herzfehler, der aber, dank meiner Eltern, super operiert und behandelt wurde. Medikamente muss ich nicht einnehmen. Es bestehen in keiner Hinsicht körperliche, geistige oder gesellschaftliche Einschränkungen und wird es auch niemals geben. Fitness Studio, biken und Ballspiele wie Fußball, Squash, übe ich täglich bis regelmäßig aus. Also ich hoffe, dass Thema ist nun abgeschlossen.

Für weitere Fragen darüber, stehe ich gerne per PM zur Verfügung.

@schnux

Vielen Dank für den Tipp. Heute hatten wir leider nur Kurstag in der Schule, aber da habe ich auch schon rumgefragt. Hoffentlich bekomme ich positive Rückmeldungen.

Mit den jeweiligen Lehreren habe ich auch schon Gespräche geführt, aber wirklich weiterhelfen, konnten die mir auch nicht. Sie haben sich angeboten ein Empfehlungsschreiben zu verfassen

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