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Geschrieben

Diese Übertragung muss der Arbeitgeber aber nur machen, wenn aus betrieblichen Gründen oder Krankheit kein Urlaub genommen werden konnte. Verfallen darf er auch nicht. Wenn dein Arbeitgeber will, dass Du diese in 2010 abbaust, dann lieber selber planen bevor der Arbeitgeber die Planung für dich übernimmt und dir sagt wann Du Urlaub hast um diesen abzubauen.

Frank

Geschrieben

Der "Normalfall" ist übrigens robottos antwort.

Nur wenn es vertraglich vereinbart ist, kannst du davon ausgehen den Urlaub im nächsten Jahr zu nehmen.

Aber da das ganze von Firma zu Firma variiert, einfach mal bei den Kollegen/der Personalabteilung/dem Chef nachfragen. :)

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