Trail Geschrieben 8. Juni 2010 Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 (bearbeitet) Hallo, wie seht ihr eigentlich das Thema Bewerbung und Datenschutz. Gerade der Bereich Datenschutz betrifft ja auch die IT. Ich habe mich bei einem großen Unternehmen um eine Aubildungsstelle zum FiSi beworben und von dem Unternehmen leider per E-Mail eine Absage bekommen. Das Unternehmen ist sehr groß, hat eine sehr gute Struktur und einen ausgezeichneten Ruf. Leider habe ich jetzt über Umwege von einer Bekannten erfahren, dass eine junge Dame aus dem Unternehmen gerne mal Bewerberunterlagen als Lektüre für ihre Freunde weiter gibt. Da ich schon einige Berufsjahre und damit auch Zeugnisse hinter mir habe, finde ich das natürlich nicht so schön. In diesem Fall geht aber nicht um meine Unterlagen. Dazu lässt sich das ganze auch absolut nicht beweisen. In einem anderen Fall habe ich selber mitbekommen wie eine Mitarbeiterin eines anderen sehr großen Unternehmens eine Bewerbung um ein Praktikum ausgedruckt hat und diese zur Belustigung auf einer Party vorgezeigt hat. Wie seht ihr das Thema Datenschutz und Bewerbung? Soll man nach Erhalt einer Absage die Firma auffordern die Unterlagen nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu vernichten. Was darf eine Firma nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens eigentlich alles speichern? Ich meine die Firman dürften die Daten nur für maixmal 12 Monate speichern? Darf eine Firma vielleicht eine eigene Datenbank über ihre Bewerber anlegen, in der sie einfach alle Daten und Infos über einen Bewerber speichert und diese auf unbestimmte Zeit vorhält? Was sagt ihr zu dem Thema? Gruß Trail Bearbeitet 8. Juni 2010 von Trail Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MartinSt Geschrieben 8. Juni 2010 Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 Dazu lässt sich das ganze auch absolut nicht beweisen. wieso nicht? z.B. im Fall der "Partybelustigung" kannst du eine eidesstattliche Versicherung zu dem Vorfall abgeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikomania Geschrieben 8. Juni 2010 Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 wieso nicht? z.B. im Fall der "Partybelustigung" kannst du eine eidesstattliche Versicherung zu dem Vorfall abgeben. Die aber niemand anerkennen muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 8. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 wieso nicht? z.B. im Fall der "Partybelustigung" kannst du eine eidesstattliche Versicherung zu dem Vorfall abgeben. Eine Eidesstattliche Versicherung gibt es (wenn überhaupt) nur in einem Zivilverfahren. Dafür muss erstmal jemand eine Zivilklage einrichten. Das wird niemand machen. Meine Frage bezog sich auch eher auf das allgemeine Thema Datenschutz in dem Bereich. LG Trail Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 8. Juni 2010 Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 solange nichts auf dich als Verfasser schließen lässt, so sollte das durchaus denkbar sein. Allerdings akzeptierst du spätestens bei Online-Bewerbungen sowieso die Speicherung der Daten. Im Briefverfahren, erhältst du deine Mappen eh nach Absage zurück. Du musst dir eben überlegen, was du willst. Entweder eine Anstellung oder Ärger mit der Firma? Auch hier gilt, man sollte es sich nicht mit jedem verscherzen. Diese Firmen führen eben auch schwarze Listen und ich glaub, du willst kaum auf eine solche Liste von einer Firma (groß, klein? -> egal) kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
purii Geschrieben 9. Juni 2010 Teilen Geschrieben 9. Juni 2010 Hallo, wie seht ihr eigentlich das Thema Bewerbung und Datenschutz. Gerade der Bereich Datenschutz betrifft ja auch die IT. Ich habe mich bei einem großen Unternehmen um eine Aubildungsstelle zum FiSi beworben und von dem Unternehmen leider per E-Mail eine Absage bekommen. Das Unternehmen ist sehr groß, hat eine sehr gute Struktur und einen ausgezeichneten Ruf. Leider habe ich jetzt über Umwege von einer Bekannten erfahren, dass eine junge Dame aus dem Unternehmen gerne mal Bewerberunterlagen als Lektüre für ihre Freunde weiter gibt. Da ich schon einige Berufsjahre und damit auch Zeugnisse hinter mir habe, finde ich das natürlich nicht so schön. In diesem Fall geht aber nicht um meine Unterlagen. Dazu lässt sich das ganze auch absolut nicht beweisen. In einem anderen Fall habe ich selber mitbekommen wie eine Mitarbeiterin eines anderen sehr großen Unternehmens eine Bewerbung um ein Praktikum ausgedruckt hat und diese zur Belustigung auf einer Party vorgezeigt hat. Wie seht ihr das Thema Datenschutz und Bewerbung? Soll man nach Erhalt einer Absage die Firma auffordern die Unterlagen nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu vernichten. Was darf eine Firma nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens eigentlich alles speichern? Ich meine die Firman dürften die Daten nur für maixmal 12 Monate speichern? Darf eine Firma vielleicht eine eigene Datenbank über ihre Bewerber anlegen, in der sie einfach alle Daten und Infos über einen Bewerber speichert und diese auf unbestimmte Zeit vorhält? Was sagt ihr zu dem Thema? Gruß Trail Daten dürfen nur für den dafür vorgesehenen Zweck gespeichert werden (Zweckbindungsgrundsatz). Das heißt, dass wenn du eine Absage erhalten hast sie die Daten auch Löschen müssen. Wenn sie dir nicht mitgeteilt haben, dass sie auf deine Bewerbung eventuell nocheinmal zurückommen werden, dann kannst du auch nach § 6 BDSG (Unabdingbare Rechte des Betroffenen) die Vernichtung deiner Unterlagen verlangen (am besten mit Bestätigung). LG Purii Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 9. Juni 2010 Teilen Geschrieben 9. Juni 2010 Moin, meiner Erfahrung nach nehmen Unternehmen Datenschutz durchaus ernst, aber in diesem Zusammenhang [kalauer]sind die Soft-Skills die harte Nuss[/kalauer]. Die Schwachstelle beim Datenschutz und der Datensicherheit ist doch "Erna aus der Personalabteilung", die wie im Beispiel mit Bewerbungen voller skuriller und lustiger Formulierungen hausieren geht. Gegen den Faktor Mensch hilft leider kein Gesetz und keine technische Vorrichtung, es ist nicht zu verhindern, das Sachen ausgedruckt und mitgenommen werden. Wo die Einsicht fehlt ... Reinhold Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 9. Juni 2010 Teilen Geschrieben 9. Juni 2010 solange nichts auf dich als Verfasser schließen lässt, so sollte das durchaus denkbar sein. Allerdings akzeptierst du spätestens bei Online-Bewerbungen sowieso die Speicherung der Daten. Im Briefverfahren, erhältst du deine Mappen eh nach Absage zurück. Nicht unbedingt. Ich habe des öfteren in Stellenausschreibungen (sinngemäß) Formulierungen wie Schicken Sie bitte einen frankierten Rückumschlag mit, ansonsten vernichten wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.gelesen, was IMHO zumindest grenzwertig ist und dazu führt, das ich solche Ausschreibungen ignoriere. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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