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Nr. 296 - Wochendplanungen sind die besten Vorfreuden


dgr243

Empfohlene Beiträge

:uli Und wie ist dein aktueller Stand bei dem Spiel? :bimei Oder nimmst du mangels zweirädrigem Fortbewegungsmittel nicht dran teil? ;)

Mir fehlt die nötige Spiellizenz in Form von Führerscheinklasse A :bimei

Bei dem anderen Thema halt ich mich raus. Bin froh, dass ich Mathe als letzter Jahrgang in Schleswig Holstein nach er 11. abgeben durfte :beagolisc

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Top-Benutzer in diesem Thema

wir machen mit alles!

Echt? Dann sind die Zahlen hinter unendlich keine immer weiter ansteigenden Werte, sondern fallen wieder ab und das bis ins negative?

Dann ist unendlich ein Gipfel, hinter dem man runter fällt? Also quasi ein unendlich tiefes Loch? :D

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*über Feli stolper, auf die Kuschelcouch fall und liegen bleib*

moinmoin zusammen. :e@sy

Sagte ich schon einmal, dass ich die Pension wo wir aktuell "wohnen" hasse? :rolleyes:

Wieso müssen um 5 Uhr morgens ca. 10 Bauarbeiter mit sächsischem (?) Dialekt genau vor dem gekippten Fenster stehen, ihren Kaffee dort trinken und Zigarette rauchen und sich dabei lauthals unterhalten? Sollen die doch 10m weiter gehen, da ist eine Ecke um die sie gehen können .... Sollten die das morgen früh wieder machen, können sie sich auf eine Cola-Dusche gefasst machen ... :floet:

Mir fehlt die nötige Spiellizenz in Form von Führerscheinklasse A :bimei
Aaah stimmt, die fehlt mir auch. Hab nur die "alte Klasse 4" aber mein Spielgerät steht noch bei meinen Eltern zu Hause und springt momentan nicht an (logisch ohne Batterie drin). :rolleyes:

Bei dem anderen Thema halt ich mich raus. Bin froh, dass ich Mathe als letzter Jahrgang in Schleswig Holstein nach er 11. abgeben durfte :beagolisc
Ich hab Mathe als Leistungskurs im Abi drin gehabt und bei Elektrotechnik und Physik muss man ja auch immer recht viel rechnen. :rolleyes:

@Raggy:

Ja ich auch, aber ich schlafe momentan nicht so sonderlich gut. Also nicht so wirklich erholsam ... ich freue mich schon auf in ziemlich genau zwei Wochen, wenn ich erstmal wieder aufm Luftbett schlafen kann statt in alten quietschenden Betten mit abgelegenen Matratzen drin.

Bearbeitet von Crash2001
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@all:

Guten Morgen,

mir gefällt die Diskussion über höhere Mathematik, vor allem weil mir ich u. a. noch Mathe 4 für mein Zusatzstudium der Lehrwissenschaft für E-Technik (E4 u. Pädagogik auch) am OSZ fehlt.

Aber dieses Theoretische nebenbei steigert auch nicht gerade die Konzentration auf die Arbeit, vor allem muss das bei mir irgend nen Bezug haben. Irgendetwas muss da unendlich und nen bischen sein. Sonst führt mich das persönlich eher zu der Frage: Ob ne Gerade nicht als Kreis mit unendlichem Radius definiert werden kann und was ist dann mit der Linearität der Zeit, wenn sie sich doch einholt oder ist sie doch ne Spirale?

Grins, Grüße

Micha

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[...]@crash: In der schule lernst die grundrechenarten, aber keine mathematik.:D
Och, also in Mathe Leistung und Elektrotechnik haben wir eigentlich mehr gemacht, als wir hätten machen müssen. Irrationale Zahlen kommen (oder kamen damals) z.B. im Lernstoff eigentlich nicht vor. Wir brauchten sie bei Elektrotechnik jedoch.

Und die Relativitätstheorie ist auch nicht unbedingt ohne... :rolleyes:

Ich hätte da mal gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Person A schliesst über Person B einen Vertrag bei Anbieter C ab. Person B gibt für den Vertrag jedoch falsche Angaben an den Anbieter weiter, wodurch Person A ein Schaden entsteht. Person A übernimmt die zusätzlichen Kosten erst einmal.

Im weiteren Vertragsverlauf ändert Person B jedoch nochmal etwas, wodurch Person A erneut zusätzliche und unnötige Kosten entstehen. Auch diese übernimmt Person A ohne zu murren.

Nun ändert Person B jedoch schon wieder etwas am Vertrag, so dass Person A schon wieder zusätzliche Kosten entstehen.

Variante A:

Person B sollte zu den durch seinen Fehlern verursachten Konsequenzen stehen und die Kosten voll oder zumindest teilweise übernehmen.

Variante B:

Person A sollte den Vertrag an Person B abtreten können, da Person B immer wieder Sachen an dem Vertrag ändert und Person A nichtmals darüber informiert, wodurch Person A nun schon zum dritten mal unnötige Mehrkosten entstanden sind, die Person A nicht zahlen sollte.

Variante C:

Person A sollte die Kosten übernehmen und Person B sollte in keinster Weise zu seinen Fehlern und den daraus resultierenden Konsequenzen stehen müssen.

Welche Varianten wären für euch sinnvoll / logisch und wie würdet ihr euch verhalten, wenn ihr an Stelle von Person A wäret?

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Ich weis jetzt nicht wie das is, ob es so einfach möglich ist, einen vertrag ständig zu ändern, da es ja scheinbar nur eine einseitige änderung ist. Jedoch hat A durchs zahlen ja der änderung zugestimmt. Normalerweis kann man aber nur einmal auf einen Irrtum den vertrag änder,bzw. es ist ja eigentlich keiner zu stande gekommen. Aber befrage mal das BGB bzw. nen anwalt.

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@Crash: Da steht noch die Vollmachtsfrage im Raum. Wenn der Vertrag rechtskräftig war, dann muss A erstmal mit den falschen Angaben von B leben. Was die weiteren Änderungen betrifft, wäre ich überfragt. Natürlich ist das eine Ars'htour von B, aber es geht ja nicht Moral sondern um Recht. Ich glaube nicht, dass A den Vertrag an B abtreten kann, weil dieser nie einen abgeschlossen hat.

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Der Vertrag läuft aber gar nicht auf den Namen von A, sondern über die Firma von B...

Und A hat wiederum einen Vertrag mit B ? Und wie sieht es da mit der Vollmacht aus? Is'n ziemlich interessantes Thema, ich mag solche Rechtsstreitfälle (vorausgesetzt, ich bin nicht beteiligt :D)

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Moin zusammen.

So bin aus dem Bett gefallen. :)

@Crash

Frage ist hier wie schon geschrieben die Vollmachts und Vertretungsfrage.

Ist Person B berechtigt Geschäfte im Namen von Person A zu tätigen.

Wenn Person B auch mit seinem Namen dafür einsteht so zahlt hier ja doch Person A und .

Machen wir das Beispiel doch mal Konkreter:

Person A = Crashi

Person B = sein Arbeitgeber

Person C = Autohaus

Crashi bekommt nen Firmenwagen.

Also Crashi macht über seinen Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Autohaus.

Der Chef der Firma ändert nun was an der Ausstattung des PKW so das es für Crash teurer wird.

Ist das Rechtens. NEIN.

Sollte Crash aber die Önderungen aktzeptieren. Warum auch immer. Weil es ihm gefällt, oder weil er den Chef nicht verärgern will, so gelten die Änderungen trotzdem als Rechtskräftig.

Und zwar jedesmal wenn der Chef was ändert.

Aufpassen muss man hier nur das es nicht zum Gewohnheitsrecht wird. Irgendwann heist es dann, Crash hat zwar den Firmenwagen aktzeptiert, aktzeptiert aber gleichzeitig auch das er ihm einfach hingestellt wird und die Ausstattung vorgegeben ist.

Wobei das meine ganz unbescheidene Meinung ist udn eine Anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann. :)

Edit sagt: Angefangen zu schreiben bevor Crsh gepostet hatte.

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Morgen, Enno

Der Chef der Firma ändert nun was an der Ausstattung des PKW so das es für Crash teurer wird.

Ist das Rechtens. NEIN.

Kannst du hier einen Paragraphen einstreuen? Ich bin nicht sicher, ob es eben doch "rechtens" ist, wenn über solche Sachverhalte vorher keine Regelung getroffen wurde, aber eine Handlungsvollmacht besteht

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Ok ich verbessere mein Nein mal. ;)

Da in diesem Fall Crash ja einen "Vertrag" mit seinem Arbeitgeber geschlossen hat der besagt das er einen Firmenwagen bekommt.

Im Normalfall wird hier ja auch die Höhe der Zahlung mit angegeben. Wenn allerdings nur drinsteht das er nen Firmenwagen bekommt siehts eher schlecht aus. Dann kommen So Sachen wie Vertragsschluss in Treu und Glauben. Also dem Vertrauen daruaf das der Chef nicht Dinge eigenmöchtig ändert.

Dann allerdings wird sheftig mit Deutschem Recht. Und ich klinke mich aus. :)

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