Pauale Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 hallo, ich habe am 28.06. meine präsentation und das fachgespräch. ich werde danach übernommen allerdings erst zum 01.07.2010. was mache ich jetzt am 29. und 30.? arbeiten gehen oder zuhause bleiben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
simpsons-the-film Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 1. Möglichkeit mal Nachfragen ob es nicht möglich ist den Vertrag 2 Tage früher beginnen zu lassen, sollte eigentlich machbar sein. Falls das nicht möglich ist musst du dich die 2 Tage arbeitslos melden. Das kann sonst iwann Probleme in der Rentenversicherung usw geben weil du dann da ne Fehlzeit hast. Wenn du da auf Arbeit gehst bist du aber eig automatisch früher übernommen, wenn keiner sagt du musst heimgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sonoma Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 Hab auch erst heute, 2 tage nach der Prüfung den Vertrag unterschrieben...der Vertrag wurde Vordateirt auf den 10ten...also alles kein Problem. Und wenn du einfach hingehst, keiner was sagt das du gehen solslt..bist du eh ersma übernommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Disturber Geschrieben 12. Juni 2010 Teilen Geschrieben 12. Juni 2010 Hallo, Bei mir ist es fast identisch wie im ersten Beitrag, jedoch habe ich am 14.06. meine mündliche Prüfung und der neue Arbeitsvertrag beginnt am 01.07. Warum und vor allem muss ich mich jetzt direkt arbeitslos melden, obwohl ich schon einen neuen Vertrag für den nächsten Monat habe ? Kann man das telefonisch machen oder muss man auf dem Arbeitsamt ein Formular abgeben ? Danke Disturber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 12. Juni 2010 Teilen Geschrieben 12. Juni 2010 Innerhalb von drei Tagen auf dem Arbeitsamt persönlich melden. Da Du dort angibst, dass Du zum 01.07. einen neuen Vertrag bekommen wirst, werden die nicht viel unternehmen. Außer das Du eventuell für die Zeit Geld bekommst und sonst die Freizeit genießen. Denn dein Arbeitgeber will dich ja vor dem 01.07. nicht wiedersehen. Wie bereits von simpsons-the-film erwähnt ist ein lückenloser Rentennachweis in dreißig bis vierzig Jahren Gold wert. Ich habe es erst vor ein paar Monaten erlebt wie eine ältere Dame verzweifelt versucht ihre Lücken in der Rentenversicherung zu schließen. Der Person konnten wir leider nicht helfen, da die Personalabteilung bis vor zwanzig Jahren in dem Gebäude gesessen hat. Es war etwas mühselig der Dame klar zu machen, dass hier jetzt die IT sitzt und die Personalabteilung an einem anderen Standort ist. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saphre Geschrieben 20. Juni 2010 Teilen Geschrieben 20. Juni 2010 Innerhalb von drei Tagen auf dem Arbeitsamt persönlich melden. Da Du dort angibst, dass Du zum 01.07. einen neuen Vertrag bekommen wirst, werden die nicht viel unternehmen. Außer das Du eventuell für die Zeit Geld bekommst und sonst die Freizeit genießen. Denn dein Arbeitgeber will dich ja vor dem 01.07. nicht wiedersehen. Wie bereits von simpsons-the-film erwähnt ist ein lückenloser Rentennachweis in dreißig bis vierzig Jahren Gold wert. Ich habe es erst vor ein paar Monaten erlebt wie eine ältere Dame verzweifelt versucht ihre Lücken in der Rentenversicherung zu schließen. Der Person konnten wir leider nicht helfen, da die Personalabteilung bis vor zwanzig Jahren in dem Gebäude gesessen hat. Es war etwas mühselig der Dame klar zu machen, dass hier jetzt die IT sitzt und die Personalabteilung an einem anderen Standort ist. Frank Leider nicht ganz richtig. Ich habe fast die selbe Situation nur das mein Vertrag erst am 01.07. beginnt. Man muss sich direkt einen Tag nach der Prüfung melden da erst ab dort die Arbeitslosigkeit beginnt. Die Arbeitslosmeldung kann nicht rückdatiert werden. Für die 3 Tage Arbeitslosigkeit steht dir Arbeitslosengeld zu!!! Lg Saphre Lg Saphre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. Juni 2010 Teilen Geschrieben 20. Juni 2010 Arbeitslosengeld gibt es erst ab dem Tag der Meldung. Aber die Meldung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen sonst könnte es Probleme geben. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smithes Geschrieben 20. Juni 2010 Teilen Geschrieben 20. Juni 2010 Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich habe am 28.6 meine Prüfung und fange zum 1.7 bei einer neuen Firma an. Habe nun mit meinem alten Chef gesprochen und er meinte zu mir, ich kriege noch das volle Monatsgehalt für den Monat Juni und bin auch weiterhin über die alte Firma mit versichert, auch wenn ich die letzten beiden Tage des Monats nicht mehr kommen werde. Ich bekomme es auch schriftlich, wie einen Vertrag, dass ich noch bis zum 30.06. dort angestellt bin. Hört sich für mich ganz gut an, aber ob es so möglich ist weiß ich nicht. Aber der Steuerberater der Firma, der die Lohnabrechnungen usw. macht, meinte das wäre auch rechtlich kein Problem. Zudem habe ich mit der Krankenkasse gesprochen und sie würden zwei Tage ohne Arbeitgeber und Arbeitslosmeldung auch so durchgehen lassen. Grüße Henrik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Setha Geschrieben 21. Juni 2010 Teilen Geschrieben 21. Juni 2010 Ich werde nach der Prüfung nicht von meinem Betrieb übernommen. Allerdings ist mein Momntaner Standort meine Zweitwohnung in der Nähe von Garmisch. Meine rstwohnsitz liegt allerdings gut 400 kilometer entfernt, und ich ziehe dort erst wieder gegen Ende Juli hin. Ist es möglich dass ich mich in Garmisch melde, oder muss ich bei meiner 400 Kilometer entfernten Arbeitsagentur persönlich erscheinen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smithes Geschrieben 21. Juni 2010 Teilen Geschrieben 21. Juni 2010 Ich hatte irgendwann mal mit denen telefoniert. Und da wurde mir gesagt, das man sich auch telefonisch dort melden kann, wenn man noch verhindert ist. Dann aber in nächster Zeit einen Termin wahr nehmen muss. Denn Geld von denen gibt erst wenn man dort war. So wurde es mir zumindest gesagt. Aber wie man weiß, sagen die mal dies und mal das. Grüße Henrik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Setha Geschrieben 21. Juni 2010 Teilen Geschrieben 21. Juni 2010 Danke für die Information . Bei Behörden kann man sich da leider nie wirklich sicher sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 21. Juni 2010 Teilen Geschrieben 21. Juni 2010 @Smithes Rein rechtlich hast Du Anspruch auf 28 Tage. Mehr nicht. Der Ausbildungsvertrag ist beendet. Wenn dein Chef dir einen Wisch unterschreibt das Du bist zum 30.06. dort weiterarbeitest, dann hast Du Anspruch für zwei Tage auf mehr Lohn. Denn Du bist kein Azubi mehr!! Hinzu kommt wenn er den Wisch unterscheibt, dann hast Du einen Arbeitsvertrag und bist somit auch versichert usw. Sollte er es nicht machen, dann kannst Du am 28. deine Koffer packen und dich verabschieden. Du bist nicht mehr zur Arbeit verpflichtet. Denn ihr habt keinen gültigen Vertrag mehr. @Setha Geh einfach zum nächsten Arbeitsamt und frag nach. Wenn Du dich erst zum 01.08. am Erstwohnsitz meldest, dann bekommst Du auch erst ab dem 01.08. Geld. Also wird es im August mit Geld schlecht aussehen. Die nächste Zahlung vom Arbeitsamt wird Ende August sein. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 21. Juni 2010 Teilen Geschrieben 21. Juni 2010 Kleinigkeit: die Agentur für Arbeit (oder wie die auch immer gerade heissen) besteht auf sofortige Meldung! Sobald das "Problem" bekannt ist. Wenn du da angibst, dass du den Arbeitsbeginn schon vor 'ner Woche bekommen hast, dann kann es sein, dass du die erste Woche erstmal gesperrt wirst ... dumm, wenn du nur für 2 Tage Leistung bekommen willst. Mach' dich auf viel Papierkram gefasst! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smithes Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 (bearbeitet) Hallo, ich habe so einen "Wisch" schon. Habe also sozusagen einen Vertrag für zwei Tage. Habe Ihn trotz ausgelernt aber mit höhe des alten Gehalts. Ne Untergrenze gibt’s ja nicht. Ansonsten könnte man auch Praktikant mit Bezahlung, für zwei Tage sein. Zudem gibt er mir dann für die beiden Tage Urlaub obwohl ich keinen mehr habe. Ich bekomme also zwei Tage Geld fürs nichts tun und brauch mich nicht arbeitslos melden. Was mit ganz lieb ist. Wer mag schon den ganzen Papierkram für zwei Tage. Zu der Sache mit Setha: Wie ich auch schrieb. Geld gibts erst wenn du dich dort persönlich meldest. arbeitssuchend melden geht auch am Telefon, aber wohl nicht arbeitslos. Schrecklich diese kleinen Unterschiede.... Grüße Henrik Bearbeitet 22. Juni 2010 von Smithes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Setha Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 Nochmals danke für die Informationen. Ich werde mich auf jedenfall mit meiner Argentur in Verbindung setzen. Es ist nur ärgerlich, weil ich die vor allem in diesem Zeitraum eigentlich nur wegen der Sozialversicherung benötige. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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