BaWü_Musti Geschrieben 15. Juni 2010 Geschrieben 15. Juni 2010 Leider habe ich erfahren das ich Prüfung durchgefallen bin Naja bin wieder langsam auf den Füßen, jedoch wollte ich wissen verlängert sich mein Ausbildung jetzt automatisch um halbes Jahr? Ausserdem kriegt den unser Betrieb eine schriftlichen Schreiben das ich durchgefallen bin da ich mein Chef so gut wie nie sehe konnte ich ihm das noch nicht sagen, möchte sowas auch nicht mit E-Mail verkehr klären. 1. IT-System Kaufmann habe nicht verkäurzt bin das erste mal durchgefallen und das in der schriftlichen Prüfungdie mündliche erfolgt nächste Monat den 16. Ich wär über jedes Antwort sehr dankbar und drück die Restlichen Azubis die daumen seid nicht so hohl wie ich!!! Zitieren
Nuekhet Geschrieben 15. Juni 2010 Geschrieben 15. Juni 2010 Selam Musti, Ich habe die Prüfung leider auch nicht bestanden wenn du die mündliche am 16 schaffst muss dich deine Firma nicht für ein halbes Jahr beschäftigen du musst dann nur in die schriftlichen Prüfung am 24.11.2010. Ich würde dir raten mit deinem Ausbildungsbetrieb zu reden. Kafana Takma bidahakine basaririz insallah Zitieren
BaWü_Musti Geschrieben 15. Juni 2010 Autor Geschrieben 15. Juni 2010 Selam Musti, Ich habe die Prüfung leider auch nicht bestanden wenn du die mündliche am 16 schaffst muss dich deine Firma nicht für ein halbes Jahr beschäftigen du musst dann nur in die schriftlichen Prüfung am 24.11.2010. Ich würde dir raten mit deinem Ausbildungsbetrieb zu reden. Kafana Takma bidahakine basaririz insallah ok Danke yok ya kafama takmiyorum finds aber halt schade wollte den ******* hinter mir haben und dann weiter auf die Schule gehen du mein Betrieb wollte mich sowieso befristet übernehmen, von daher ist das eh egal jetzt ob die mich weiter beschäftigen oder nicht gesetzlich müssen sie es sowieso zumindest bei der ersten ausrutscher Zitieren
Nuekhet Geschrieben 15. Juni 2010 Geschrieben 15. Juni 2010 Inanirim bende bitmek istiyorduumm okadar da calistim ama olmadi Zitieren
robotto7831a Geschrieben 15. Juni 2010 Geschrieben 15. Juni 2010 @Nuekhet Da BW seine eigene Prüfungsmodalitäten hat, würde mich mal die Rechtsgrundlage deiner Aussage interessieren. Frank Zitieren
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