chance-5 Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Ich bin jetzt fertig, habe mein Zeugnis schon aber das Ergebnis (65) ist irgendwie traurig. :cool: Kann man einen Teil (z.B. die Präsentation) freiwillig wiederholen? Denke mal eher nicht ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Bestanden ist bestanden - und damit ist die Prüfung abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch übrigens zur Nominierung im Jahreswettbewerb für den unpassendsten Threadtitel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chance-5 Geschrieben 15. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Herzlichen Glückwunsch übrigens zur Nominierung im Jahreswettbewerb für den unpassendsten Threadtitel. Stimmt, schaut blöd aus. Wenigstens da bin ich spitze. Und wenn ich der IHK sage: Älletbätsch, bei WISO hab ich gespickt. Darf ich dann diesen Teil wiederholen? :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JGlueck Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Die Idee ist die wohl bescheuertste, die ich seit vielen Jahren gehört habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Könnte funktionieren. Wenn diese Finte allerdings rauskäme, würde der Betrieb womöglich als Geschädigter dastehen. Wenn das Ergebnis ohnehin schlecht ist, bleibt natürlich auch die Frage, ob die IHK den vorgeblichen Täuschungsversuch überhaupt zur Kenntnis nimmt. Anstelle der IHK würde ich nur bei verdächtig guten Ergebnissen eine genauere Prüfung durchführen, sonst eröffnet man ja jedem Hans und Franz die Möglichkeit beliebig zu wiederholen und bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Wie kommst du darauf, dass es beim nächsten Mal besser sein wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 weil er dann wirklich spickt? Ich glaub du kannst das Ergebnis wohl nicht mehr beeinflussen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSK Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Wird man nach einem Täuschungsversuch überhaupt nochmal zur Prüfung zugelassen oder hat man damit einen Abschluss endgültig verwirkt? Weiss das zufällig jemand? In der Prüfungsordnung hab ich dazu leider nichts gefunden. Grüsse, Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Setha Geschrieben 16. Juni 2010 Teilen Geschrieben 16. Juni 2010 Beim erwischten Täuschingsversuch, braucht man sich um zukünftige Prüfungen keine Sorgen zu machen, zumindest nicht mehr für diesen Berufszweig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
orgteam Geschrieben 16. Juni 2010 Teilen Geschrieben 16. Juni 2010 Beim erwischten Täuschingsversuch, braucht man sich um zukünftige Prüfungen keine Sorgen zu machen, zumindest nicht mehr für diesen Berufszweig. Quelle? Bei der IHK Nord-Westfalen gilt laut Prüfungsordnung § 22 (1) Unternimmt es ein Prüfling, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor. (2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort. (3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss den Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten. (4) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtführung getroffen werden. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für den Prüfling hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entsprechend. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften. (5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfling zu hören. Schlimmstenfalls wird die ganze Prüfung - nach Prüfung des Ausschusses und Anhörung des Prüflings - mit 0 Punkten bewertet. In der Regel kann der Prüfling mit der Prüfung sogar fortfahren. Ein Täuschungsversuch gilt als nicht bestanden. Von einem Ausschluss für alle weiteren Prüfungen und Wiederholungsprüfungen kann ich nichts lesen. Das würde ich ehrlich gesagt auch ganz schön rabiat finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 16. Juni 2010 Teilen Geschrieben 16. Juni 2010 Täuschungsversuche solltet ihr im Interesse aller und auch zukünftiger Prüflinge unterlassen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 16. Juni 2010 Teilen Geschrieben 16. Juni 2010 Man sollte aber keine Hilfe erwarten, wenn es darum geht, für TV einige Tipps&Tricks zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chance-5 Geschrieben 20. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2010 Gut, dann lebe ich halt mit der miesen Note. Ach hätt ich doch, ach hätt ich doch ... :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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