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Geschrieben

Hallo zusammen,

die für mich größte Hürde -> die schriftliche Prüfung <- habe ich ja so mit Ach und Krach bestanden. Jetzt folgt am 21.06 die mündliche Prüfung in Grevenbroich.

Das entspricht ungefähr einer Entfernung von 60 km (einfache Strecke).

Hin und zurück wären das bereits 120 km. Wenn man von einer gängigen Reisekostenerstattung ausgeht (30ct. pro Kilometer) würde das eine Summe von 36 Euro ergeben -> also eine Menge Geld.

Kann ich die Kosten irgendwo geltend machen? Muss mein Arbeitgeber diese Kosten erstatten?

Vielen Dank für eure Hilfe

Geschrieben

Also steuerlich kannst du die definitiv geltend machen.

Dein Arbeitgeber ist jedoch afaik nicht dazu verpflichtet, dir die Fahrtkosten zu bezahlen um zur Prüfung zu kommen. Du könntest ihn aber natürlich mal freundlich fragen, ob er sie dir ersetzen würde kulanterweise (besonders, falls du übernommen werden solltest bei bestandener Prüfung).

Evtl so, dass das als Dienstreise abgerechnet wird oder so was in der Art. :rolleyes:

Geschrieben

So, hab freundlich nachgefragt und siehe da, frei nach dem Motto "Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden", werden mir die Kosten erstattet.

Danke für die Antworten... :)

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