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Geschrieben

Hallo,

also erst mal bin bei der IHK Köln ...

Ich habe schon einen Neuen Arbeitgeber ab 1.8 der Will aber von mir noch die Bestätigung haben, dass ich die Prüfung Bestanden habe.

Am 21.6 habe ich meine Mündliche Prüfung. Der Arbeitgeber meinte ich würde eine "Vorläufige Bestätigung" bekommen wo drin steht das ich Bestanden habe. Diese solle ich doch dann Montag vorbei bringen.

Das Problem ist das ich im Schriftlichenteil echt schlecht war !!! Jetzt habe ich angst das wenn ich ihm den Wich gebe, der sagt "hier ist die Tür". Falls es auf diese Vorläufige Bescheinigung einfach nur "BESTANDEN" steht (Ohne Noten) und der Rest wird mir nach ein paar Tagen zugeschickt, wäre es ja egal da ich dann schon den Vertrag habe, und dann eher unwahrscheinlicher das die mich dann noch raus schmeißen ... :bimei

Also was ist dran an dem "Vorläufigen Bescheid" und was steht drin?

(Vorläufige Noten bei der IHK Köln sind Online)

Geschrieben
Hallo,

also erst mal bin bei der IHK Köln ...

Ich habe schon einen Neuen Arbeitgeber ab 1.8 der Will aber von mir noch die Bestätigung haben, dass ich die Prüfung Bestanden habe.

Am 21.6 habe ich meine Mündliche Prüfung. Der Arbeitgeber meinte ich würde eine "Vorläufige Bestätigung" bekommen wo drin steht das ich Bestanden habe. Diese solle ich doch dann Montag vorbei bringen.

Das Problem ist das ich im Schriftlichenteil echt schlecht war !!! Jetzt habe ich angst das wenn ich ihm den Wich gebe, der sagt "hier ist die Tür". Falls es auf diese Vorläufige Bescheinigung einfach nur "BESTANDEN" steht (Ohne Noten) und der Rest wird mir nach ein paar Tagen zugeschickt, wäre es ja egal da ich dann schon den Vertrag habe, und dann eher unwahrscheinlicher das die mich dann noch raus schmeißen ... :bimei

Also was ist dran an dem "Vorläufigen Bescheid" und was steht drin?

(Vorläufige Noten bei der IHK Köln sind Online)

Dir ist aber schon klar, dass du während der Probezeit, fristlos gekündigt werden kannst?

Geschrieben
Dir ist aber schon klar, dass du während der Probezeit, fristlos gekündigt werden kannst?

Das musst du mir mal erklären auf welcher Grundlage er fristlos gekündigt werden kann. Wenn der A-Geber keine Note festlegt wie bei mir besteht da nämlich keine Grundlage. Aber ich lasse mich gern eines besseren von dir belehren.

Lg Saphre

Geschrieben
Das musst du mir mal erklären auf welcher Grundlage er fristlos gekündigt werden kann. Wenn der A-Geber keine Note festlegt wie bei mir besteht da nämlich keine Grundlage. Aber ich lasse mich gern eines besseren von dir belehren.

Lg Saphre

Man braucht auch in der Probezeit keine Begründung, Grundlage oder ähnliches.

Der AG kann einfach sagen, brauchst nächsten Montag nicht mehr zu kommen.

Ende, aus. Der AN kann das übrigens genauso machen.

Geschrieben

Bitte verwechselt doch nicht die Begriffe.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich (wenn man zum Beispiel in die Portokasse gegriffen hat oder andere Sachen im Betrieb angestellt hat).

Während der Probezeit existiert eine Kündigungsmöglichkeit mit kurzen Fristen ohne Angabe von Gründen, also auch wenn dem Chef deine Nase nicht passt.

Die Kündigung während der Probezeit ist keine fristlose Kündigung!

Geschrieben

War grad gedanklich woanders. Er kann natürlich nicht fristlos gekündigt werden, in der Probezeit :)(es sei denn aus wichtigem Grund). Was aber durchaus sein kann, ist dass er fristgerecht gekündigt wird wenn der Arbeitgeber sich von Ihm ********t vorkommt, wenn er bessere Noten erwartet hat z.B.

Was ich damit sagen will, er soll einfach ehrlich sein dann hat er auch nichts zu befürchten. Es ist zumindest besser, als wenn im Nachhinein raus kommt, dass er bescheidene Noten oder sonst was hatte.

Und Saphre, seit wann braucht ein Arbeitgeber denn eine Grundlage um jemanden zu kündigen? Mittlerweile kann man doch schon gekündigt werden wenn man ein Brötchen isst oder einen gefundenen Pfandbon einlöst. Wenn man will findet man auch einen Grund.

Geschrieben
Keine bange da steht nur drin das du bestanden hast. Keine noten

Wenn er bei unserer IHK seinen Abschluss macht, dann bekommt er eine vorläufige Prüfungsbescheinigung wo für jede Teilleistung die Punkte und die Note drauf steht.

Frank

Geschrieben

@robotto

also erst mal bin bei der IHK Köln ...

@all

für ein Praktikum, welches man machen muss um die Ausbildung zu bestehen, ist diese Gesetzeslage alles andere als glücklich. Weil ohne AG für Projekt hast du keinen Abschluss und finde mal einen AG innerhalb von genau 1 Woche (ab Praktikumbeginn beginnt auch die Projektarbeit) ;)

Geschrieben

Hi ... passt gerade nicht zum Thema aber wo hast du die Prüfung? ... ich muss zur Jugenherberge an der Schanz in Riehl ... du auch? ... Wenn ja empfehle ich dir mal dran vorbei zu fahren ... ich bin gestern total dran vorbei ... naja am montag passiert mir das nicht :D ... und viele blitzer auf den str ... also aufpassen ;)

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