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DRINGEND! Urlaub streichbar?


XspYroX

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Hi.

Gerade eine dringende Frage:

Aus welchen Gründen ist ein Ausbildungsbetrieb befugt einem Azubi den schon unterschriebenen Urlaub zu streichen?

Situation:

Ich bin Azubi zum FI-AW und habe kommenden Montag (heute ist ja Donnerstag) meine finale mündliche Abschlussprüfung.

Ich hatte mir vor einer Woche für morgen (Freitag) urlaub beantragt und auch unterschrieben bekommen. Der Zettel liegt sicher bei mir zu hause.

Jetzt wurde mir in meiner Firme geradeeben angedroht, dass ich morgen keinen Urlaub bekomme, wenn ich dies dies und das nicht mache. Wenn ich das nicht machen/schaffen würde, sollte ich gefälligst Überstunden machen oder der Betrieb würde mir meinen morgigen Urlaub auszahlen und ich müsste dann trotzdem kommen.

Ich habe morgen keine Dinge vor, bei denen ich bei nicht.erscheinen Geld umsonst ausgegeben hätte, aber ich hab den Tag schon verplant (und das nicht nur mit Freizeit-Aktionen).

Frage: Kann mir der Betrieb jetzt wirklich weniger als 24 Stunden vor dem Urlaub den Urlaub streichen? Wenn ja, welche "wichtigen" Betrieblichen Dinge müssen da vorfallen, damit das rechtens ist?

Bitte um schnelle antworten.

Danke !

MFG XspYroX

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Da stelle ich mir im Vorfeld einige Fragen:

1. Wirst du nach der Ausbildung in dem Betrieb übernommen?

2. Ist der Urlaub Resturlaub von deinem Jahresurlaub?

Wenn du nach der Ausbildung übernommen wirst, halte am besten die Füße still, erledige deine Aufgaben und mache wenn nötig halt den Tag länger.

Wenn es dein Resturlaub ist, steht er dir rechtlich komplett zu und kein Arbeitgeber der Welt kann ihn dir verweigern. Auszahlen wäre eine Möglichkeit, aber abfeiern ist immer die bessere Alternative. Zumal dein Chef den Urlaubsantrag ja schon unterschrieben hat. Deine Aufgaben solltest du natürlich trotz allem zufriedenstellend erledigen - bekommst ja schließlich auch ein Arbeitszeugnis.

Wirst du nicht übernommen und es ist dein resturlaub, bleib mit dem ***** zu Hause und bereite dich auf die Prüfung vor. Da hat dein Chef keine rechtliche Handhabe. :bimei

Bearbeitet von Orphane
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Ich werde nicht übernommen und ich will so schnell es geht aus der Firma hier.

Die Firma kann einen ja "wegen wichtiger betrieblicher gründe" von der Berufsschule befreien und bei sich arbeiten lassen. Kann die Firma das in diesem Falle auch?

Ja, es ist mein letzter Urlaubstag, den ich noch hatte, daher hab ich den ja auch genommen und auf den freitag (morgen) gelegt.

Also kann dir Firma in dem Fall rechtlich geseh nichts dagegen tun, dass ich morgen zu hause bleiben kann? Wie gesagt, der urlaubsantrag ist schon vor ner woche unterschrieben worden und liegt bei mir zu hause.

Eine ganz kurze Bestötigung davon nochmal würde mir echt gut tun :)

Danke schonmal

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das musst du mit deinem Gewissen vereinbaren.

Wenn ich noch Arbeit zu erledigen hätte und Angst haben müsste ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen, würde ich wohl eher morgen Arbeiten gehen.

Wenn du allerdings heute sowieso das letzte Mal da in dem Betrieb bist, naja...drauf geschissen. :D Dafür musst du dann aber mit nem schlechten Zeugnis rechnen. Aber da dir der Urlaub (ob ausgezahlt oder nicht) rein rechtlich zusteht und er dir bereits genehmigt wurde, bist du da meines Wissens nach zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.

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Rechtlich hin oder her. Was kann die Firma theoretisch machen? Dich, als Azubi, irgendwann vors Arbeitsgericht schleifen, weil du deinen letzten Urlaubstag genommen hast, der genehmigt war, am WE vor der Prüfung? Der gesunde Menschenverstand zeigt einem doch schon, dass das nicht passieren wird. Insofern würde ich an deiner Stelle nichts drauf geben und daheim bleiben. Beachte nur 2 Dinge:

1) Was ist wenn du die Prüfung vermasselst? Noch ein halbes Jahr in der Firma...

2) Hast du dein Abschlusszeugnis schon?

Wobei ich nicht glaub, dass es bei eurerm zerütteten Verhältnis noch auf den einen Urlaubstag drauf ankommt.

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BAG, Urteil vom 20.06.00, 9 AZR 405/99

2. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

Das Gerichtsurteil sollte hoffe ich da oben mit verlinkt sein.

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