Ladychallenge Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Hallo bin Fisi aus Nürnberg und hab eine Frage. Hab jetzt im Juli irgendwann (noch kein termin von der ihk) meine Projektvorstellung. Habe bereits eine neue firma als arbeitgeber gefunden und die möchten das ich so schnell wie möglich anfange. nun zu meiner frage: Nehmen wir an ich hätte an einem freitag prüfung, die prüfer sagen gut sie haben bestanden......mein neuer arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben... könnte ich dann am Montag schon bei der neuen firma anfangen oder gibt es eine kündigungsfrist? muss ich irgendwas schriftliches abgeben bei meinem alten chef??? hab ihm schon bescheid gesagt,aber kann ja wie gesagt keinen genauen termin nennen. danke für alle antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf BBIG §21 Abs. 2 (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. In dem Moment wo der Prüfer zu dir sagt: Sie haben bestanden. Ist deine Ausbildung beendet. Damit auch deine Anstellung bei der alten Firma. Und damit kannst du am Montag bei der neuen anfangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blondi2108 Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Also uns wurde gesagt, dass der Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeben beendet ist, sobald du alle Prüfungen bestanden hast. Bei uns ist es so geregelt, dass wir das Schreiben, was wir nach der hoffentlich bestanden mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss erhalten, bei unserem Arbeitgeber vorlegen müssen und wir ab dann nicht mehr bei ihm angestellt sind. So ist es selbstverständlich, dass wenn du Freitag Prüfung hast, du am Montag bei deinem neuen Arbeitgeber anfangen kannst. Bei ner Freundin von mir ist die Situtation identisch. Wichtig ist nur, dass ab Montag der Vertrag bei deinem neuen Arbeitgeber gilt. Du möchtest deine ersten Arbeitstag ja auch bezahlt bekommen :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ladychallenge Geschrieben 24. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 danke für die schnellen antworten:) dann weiß ich ja jetzt sicher bescheid ja wir machen das so das ich den vertrag unterschreib, der eintrittstermin aber noch frei bleibt. und sobald ich den prüfungstermin weiß, teil ich den meinem neuen chef mit und der trägt dann einen tag danach ein :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 ja wir machen das so das ich den vertrag unterschreib, der eintrittstermin aber noch frei bleibt. und sobald ich den prüfungstermin weiß, teil ich den meinem neuen chef mit und der trägt dann einen tag danach ein :mod: Da meldet sich gerade meine Paranoia. Ich würde nie einen Vertrag "blind" unterschreiben. Oder bekomm ich von dir ein leeres Blatt mit deiner Unterschrift drunter?^^ Du musst den Vertrag ja nicht vor dem ersten Arbeitstag unterschreiben. Per Handschlag legt ihr einfach fest, dass du sofort nach deiner bestandenen Prüfung anfängst (mein WISO-Buch sagt, dass das theoretisch schon ausreicht^^) und der Schriftliche wird dann eben am ersten Arbeitstag unterschrieben. Würde zumindest ich machen. Aber wie gesagt, kann auch einfach meine Paranoia sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jayjay2000 Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Hallo! Also, ich habe morgen meine Projektpräsentation und es war klar, dass ich aus "wirtschaftlichen Gründen" nicht übernommen werde. Ich habe mit meinem Chef die Abmachung getroffen, dass ich wenn ich eine andere Stelle finde wir das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem einverständnis auflösen. Von Seiten der IHK ist das kein Problem. Ich arbeite jetzt schon seit dem 01.06 bei meinem neuen Arbeitgeber und das bei voller Bezahlung (also kein Azubigehalt mehr:)). Ich habe auch in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass sie mir die Möglichkeit geben meine Ausbildung fertig zu machen, falls ich durchfallen sollte. Vielleicht kommt sowas ja auch für dich in Frage. LG Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ladychallenge Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Da meldet sich gerade meine Paranoia. Ich würde nie einen Vertrag "blind" unterschreiben. Oder bekomm ich von dir ein leeres Blatt mit deiner Unterschrift drunter?^^ ähm ich würd sagen, ja das sind paranoia^^ ich hab ja nicht gesagt das ich ein leeres blatt unterschreibe^^ der arbeitsvertrag ist voll ausgefüllt, lediglich der eintrittstermin wird nachgetragen und was soll da bitte passieren??? @Jayjay: Das klingt echt gut was du da machst, könnt da auch mal mit meinen chefs reden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Ich finde nicht, dass das Paranoia ist. Ich unterschreibe nichts das noch verändert werden soll... Aber jeder wie er mag ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ladychallenge Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 ja dann sagt doch mal bitte jemand auch mal was denn passieren soll wenn der eintrittstermin noch net drin steht?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Nur mal als Beispiel. Als Eintrittstermin wird der 01.01.2011 eingetragen. Arbeitsrechtlich steht dem nichts im Wege. Was Du dann in der Zwischenzeit treibst ist dein Problem. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ladychallenge Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 werden die aber nicht tun, da die wollen das ich so schnell wie möglich anfang, wenns nach mir gegangen wäre, hätt ich erst im august oder sep angefangen die würden sich da selbst ins bein schneiden;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Ich unterschreibe nichts das noch verändert werden soll... Genau das denk ich auch. Und wenn du so sicher bist dass die dich unbedingt haben wollen, dann kannst du sicher auch mit der Unterschrift noch warten bis es "akut" ist. Es ist zwar unrealistisch dass das getricks wird, aber es ist immerhin möglich, und genau an dem Puntk würde ich für mich sagen "nope, die Möglichkeit will ich garnicht erst aufkommen lassen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Lasst mal die Kirche im Dorf! Generell stimme ich ja zu, das ich auch keinen Vertrag unterschreiben würde der nicht fertig ausgefüllt ist, aber hier macht das meiner Meinung nach schon Sinn. Und was verliere ich wenn die dann als Eintrittstermin 01.01.2011 rein schreiben? Dann weiß ich was für ne Firma das ist und fang da gar nicht erst an. Also ich würde auch unterschreiben. Und wenn die sowas abziehen: ADE WAR SCHÖ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ladychallenge Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 der meinung bin ich auch:) wäre ja was anderes wenn das gehalt oder urlaubstage oder sowas noch nicht drin stünde^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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