derpoop Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Hallo Community, ich hätte da mal ein paar Fragen zum Urlaub! Ich habe ein wenig gegoogelt und einige Urlaubsrechner gefunden! Doch leider blick ich da nicht so ganz durch. Bin Azubi im letzten Lehrjahr und Ende Juli mit bestandener mündlicher Prüfung fertig. Laut den Urlaubsrechnern habe ich 20 Urlaubstage die ich nehmen kann, hiervon habe ich schon 5 genommen. Ergo noch 15 Tage übrig. So nun zu meinen Fragen 1. Stimmt das, dass ich nach 6 Monaten meinen gesammten Jahresurlaub bekomme und der Rechner richtig liegt (auch wenn die Ausbildung vor dem 31.8 endet)? 2. Soll ich meinen Urlaub komplett nehmen? 15 Tage hätte ich noch, würde ich ihn nehmen und bekomme später den gesetzlichen, dann hätte ich nurnoch 4 Tage? 3. Kann ich meinen Urlaub aufheben und sozusagen bei einem anderen Betrieb verballern? 4. Falls ihr Azubis seid/wart wie habt/macht ihr es? Danke schonmal für Antworten MfG Poop Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
100prozentkostenlos Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Die 1. Frage verstehe ich nicht so ganz :upps ich kann dir nur sagen, dass bei uns der Urlaub ganz normal über ein komplettes Jahr gerechnet wird ... daher ich hab ab dem 1.1. meine 25 Urlaubstage! zu 3.: Ja wenn du den Urlaub in deinem jetzigen Betrieb nicht nimmst, kannst du die Tage bei deinem nächsten Betrieb "verballern". MFG Andres Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Seit wann kann man Urlaub mitnehmen, wenn man den Betrieb wechselt? Ich bekomme bei der alten Stelle bis zu Kündigung anteilig Urlaub, und ebenso bekomme ich bei der neuen Stelle anteilig für das Jahr gerechnet Urlaub. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FinalFantasy Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 zu 3.: Ja wenn du den Urlaub in deinem jetzigen Betrieb nicht nimmst, kannst du die Tage bei deinem nächsten Betrieb "verballern". Hmm, hab ich noch nie erlebt, dass man Resturlaub zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen kann. Der Arbeitgeber wär ja auch schön dumm, wenn er dir den Resturlaub von deinem alten Arbeitgeber bezahlt. Ich hab bis jetzt halt immernoch den Resturlaub beim alten Arbeitgeber am Ende der Arbeitszeit genommen. Ich verstehe aber die anderen Fragen auch nicht ganz. Wenn du für das ganze Jahr bei deinem alten Arbeitgeber 25 Urlaubstage hast, du aber zum 31.08. dort aufhörst, verfallen von den 25 Urlaubstagen natürlich die Urlaubstage für die Monate August bis Dezember, dir bleiben also nur noch 17 Urlaubstage bei deinem alten Arbeitgeber. Für die letzten 4 Monate kriegst du dann von deinem neuen Arbeitgeber neuen Urlaub. Hast du hier auch 25 Tage Jahresurlaub, kriegst du dort also deine fehlenden 8 Tage wieder. Solltest du beim neuen Arbeitgeber aber sogar 30Tage/Jahr haben, kriegst du dort anteilig für die 4 Monate sogar 10 Urlaubstage (4 * 2,5 Urlaubstage pro Monat). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 24. Juni 2010 Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Bundesurlaubsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf § 5 Abs 1 c wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Im Umkehrschluss gilt. Wenn er nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet hat er nicht nur Anspruch auf jeweils 1/12tel des Jahresurlaubs, sondern auf den gesamten Jahresurlaub. siehe auch Abs 3 (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. 3. Nein. Wenn du mehr genommen hast als dir eigentlich in der Zeit zustehen würde. Pech für den Chef, Glück für dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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