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Geschrieben

Morgen...

ich hatte letzte Woche meine Abschlussprüfung zum IT-SE und hab die mündliche Prüfung verhauen...

Nun muss ich eine Stellungnahme an meinen Betrieb schreiben.

Ich habe bereits:

__________________________________________________________

Stellungnahme Abschlussprüfung IT-Systemelektroniker Sommer 2010

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

hiermit nehme ich Stellung, zu meiner nicht bestandenen Abschlussprüfung zum IT-Systemelektroniker am XXXXXX.

__________________________________________________________

So ich finde aber mich aber nicht richtig da rein und weis nicht wie ich weiterschreiben soll bzw. welche Gliederung ect.

Könntet ihr mir bitte ein paar Tipps geben?

Danke schonmal MfG

Geschrieben

Das wurde mir nochnicht mitgeteielt...

Mein Ausbilder meinte, GH1 und GH2 waren gut und WISO lag ich bei ca. 60%...

Ich weis auch nicht wieviel % ich auf die Doku bekommen habe.

Geschrieben

Also irgendwie finde ich das ja einen totalen Schwachsinn, eine Stellungnahme dazu schreiben zu müssen. Oder findet ihr das normal? :confused:

@der_gerd:

Woran lags denn, dass du sie "verhauen" hast? Nervosität, Prüfungsangst, mangelnde Vorbereitung, Mut zur Lücke, irgendwas anderes?

Ohne das zu wissen, können wir dir auch nicht bei der Formulierung der Stellungnahme helfen.

Geschrieben

2 Faktoren spielten da eine Rolle...

einerseits hab ich totale Prüfungsangst und war richtig nervös, konnte nicht mehr überlegen... andererseits kamen teilweise auch fragen, wo ich nie drauf gekommen wäre das sowas kommt...

ist halt doof gelaufen... :rolleyes:

Geschrieben

Also das man wegen ner verhauenen Prüfung ne Stellungnahme schreiben muss, hab ich auch noch nie gehört.

Ich hätte eher erwartet, das dass zwischen Ausbilder, Azubi und evtl. Geschäftsleitung persönlich geklärt wird. So war das zumindest bei mir, als ich die Zwischenprüfung vergeigt hatte. Ich "durfte" bei der Geschäftsleitung und meinem Ausbilder zum Rapport antreten und die 4- erklären.

Geschrieben
Ich weis es nicht... vllt... das ich mir darüber gedanken mache... und beim nächsten mal bestehe... ^^

Da Du weißt, warum Du Deine Prüfung vergeigt hast, hast Du Dir ja schon Gedanken gemacht.

Ich würde eher vermuten, das Dein Ausbilder das Thema möglichst schnell und leise ad-acta legen will. Immerhin könnte Dein "Versagen" auch ein ungünstiges Licht auf ihn werfen. Wobei ich hier niemandem etwas unterstellen will.

Geschrieben

Genau das hat er auch schon angedeutet... :rolleyes:

Wie lang sollte denn eine solche Stellungnahme sein?

Würde eine halbe A4 Seite reichen und welche "Schwerpunkte" sollte ich ansprechen?

Geschrieben

Das würde ich auch so machen.

Ich weiss nicht, ob du mit deinem Ausbilder bereits gesprochen hast, was da drin stehen soll, bzw. was die Gründe sind, aber ich denke mal er sollte dir sagen können, was da von dir erwartet wird.

Und wenns wirklich hauptsächlich an deiner Prüfungsangst und daraus resultierendem "Tunnelblick" lag, dann wird da auch eine kurze Stellungnahme ausreichen denke ich. Mich dafür entschuldigen würde ich in dieser Stellungnahme jedenfalls nciht, sondern sachlich schreiben, dass du Prüfungsangst hast und in dieser Stresssituation einfach nicht mehr klar denken und somit auch keine Fragen mehr sinnvoll beantworten konntest.

Für die nächste Prüfung solltest du diese Stresssituation dann vorher aber mal des öfteren üben, indem du z.B. vor ein paar Leuten eine Präsentation hältst, ohne Unterlagen vor deinem Ausbilder über ein Thema referierst, was grad besprochen wurde, die Situation simulierst, o.ä.

WEiss nciht, was dir da helfen würde, dass deine Prüfungsangst zumindest etwas verschwindet. Das musst du denke ich mal selber herausfinden.

Geschrieben

BTW: Hast du deinem Ausbildungsbetrieb schon mitgeteilt, dass du ein halbes Jahr weiter machen willst? Die Ausbildung verlängert sich nämlich nicht automatisch wenn du nicht bestehst sondern nur auf Antrag des Azubi.

Zur Stellungnahme: schreib einfach das rein was du uns hier auch schon gesagt hast. Vielleicht noch ein paar Beispiele von Fragen die du nicht erwartest hast. Dann weiß dein Ausbilder auch gleich was er in den nächsten Monaten mit dir noch mal erarbeiten sollte. Und das ihr den Prüfungsvortrag inkl. Befragung einfach einige male üben solltet um die Prüfungsangst zu lindern.

Geschrieben
BTW: Hast du deinem Ausbildungsbetrieb schon mitgeteilt, dass du ein halbes Jahr weiter machen willst? Die Ausbildung verlängert sich nämlich nicht automatisch wenn du nicht bestehst sondern nur auf Antrag des Azubi.[...]
Das kann man so nicht verallgemeinern, sondern kommt drauf an, was im Vertrag steht.
Geschrieben
Das kann man so nicht verallgemeinern, sondern kommt drauf an, was im Vertrag steht.

Na ja, im BBIG §13 steht es aber genau so, wie MC-S geschrieben hat.

§ 21

Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der

Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf

der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die

Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit

Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert

sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis

zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein

Jahr.

Das bedeutet doch wohl, das seine Ausbildung, falls er keinen Antrag stellt, am Enddatum lt. Ausbildungsvertrag enden würde.

Geschrieben

Bei mir war es damals so, das ich schon einige Wochen vor der Abschlussprüfung gefragt wurde, was ich vorhabe, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehen sollte.

Mein Ausbildungsbetrieb wusste somit schon von vornherein, das ich verlängern will, falls ich durch die Prüfung "fliege" - was zum Glück nicht passiert ist.

Geschrieben

Also ich kenne es so, dass das "Verlangen" schon dadurch ausgedrückt wird, dass derjenige nach durchgefallener Prüfung weiterhin zum Betrieb kommt.

In meinem Vertrag stand z.B. auch drin, dass der Vertrag automatisch um ein halbes Jahr verlängert wird, wenn die Prüfung nicht bestanden wird und dass der Vertrag bis Bestehen der Prüfung gültig ist.

Im BBIG steht die Regelung die gilt, wenn es nicht explizit im Vertrag erwähnt wird. Zum positiven des Azubis verändern kann man die Regeln. Zum Nachteil des Azubi hingegen nicht.

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