marv77 Geschrieben 28. Juni 2010 Teilen Geschrieben 28. Juni 2010 Hallo, so wie es aussieht werde ich auf dem Zeugnis im Wahlpflichtfach WP2...(das ist Assembler Programmierung) eine 6 bekommen. Wir haben dort lediglich 2 Arbeiten geschrieben, die ich beide verhauen habe, und was die beiden einzigen Noten waren da wir nur 20 Stunden WP2 hatten. Wir haben dieses Wahlpflichtfach nicht gewählt sonder die Lehrer haben das für uns ausgesucht. Bekomme ich damit keinen Berufsschulabschluss? Bzw. muss ich dann das Schuljahr widerholen? Danke im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boeseskeksi Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 ehm, wie sind denn deine anderen Noten so? wegen einer schlechten Note wirst du nicht gleich alles nochmal machen müssen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dscp2 Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 Ist verschieden, jedoch kannst du in der Berufsschule nicht hängen bleiben. Und die Noten interessen für deinen Ausbildungsabschluss nicht. Mein lehrer hatte mir mal von nem Schüler erzählt, der nur geschlafen und rumgesurft hat während der BS...Klausuren hatte er keine lust... Sein zeugnis war daher 44,5,5,5,6,6... Die Prüfung sehr sauber bestanden mit 2...und alles gut... bei mir war es auch so das die Schulnoten nichts mit dem rest zu tun hatten, zeugnis war lediglich interessant wenn man noch weiter schulischer natur gehen möchte... Bei nem sehr guten Kumpel der noch in ausbildung ist zum FISI..bei ihm fließen die Schulnoten zum kleinen Teil mit in die Prüfungsnote ein o_O klar hindert es nichts am Abschluss...aber wenn du nur 6er hast, zieht es dein vielleicht gutes prüfungsergebnis nach unten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 Wie kann man eine 6 bekommen? Ist 6 nicht normalerweise "Arbeitsverweigerung"? Sprich mal mit deinem Leher, ob es nicht evtl. für eine 5 reicht. Du müsstest ja in beiden Klausuren eine 6 gehabt haben, und dazu noch absolut keine mündliche Mitarbeit. Kann ich mir kaum vorstellen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. Juni 2010 Teilen Geschrieben 29. Juni 2010 Bzw. muss ich dann das Schuljahr widerholen? Nein - in der BS gibt kein "nicht versetzt". Denk aber dran, dass dein zukünftiger AG dein Berufschulzeugnis sehen will bzw. es in eine Bewerbung mit rein gehört und eine 6 idR nicht von Dumm- sondern von Faulheit zeugt. Und wer will schon faule Mitarbeiter? Denk mal drüber nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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