Schrotti.f Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Hi, ich bin nun im 2. Ausbildungsjahr (bald im 3.) und mache mir natürlich gedanken was nach der Ausbildung. Ich wurde schon vor längerer Zeut gemustert und hatte sogar schon einen EInberufungsbefehl bekommen wurde dann aber logischerweise zurückgestellt aufgrund der Ausbildung. Nach der AUsbildung werde ich für 1/2 Jahr übernommen. Was habt ihr so für Erfahrungen gemacht? Hat man erneut versucht euch zu ziehen? Oder gibt es Hoffnung das die einen nach der Ausbildung nicht mehr wollen? Auch wenn es nur noch 6 Monate sind, sehe ich das als verschwendete Zeit als Sklave für unsere Demokratische Diktatur an *hust* ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quando1 Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Hallo Schrotti, also bei mir war es so: Ich habe 3 Wochen nach meiner Ausbildung meinen Einzugsbescheid bekommen. War schon alles klar mit Datum des Einzugs und Kaserne etc... Zu der Zeit hatte ich einen befristeten Vertrag für 1 Jahr. Diesen habe ich einfach kommentarlos zum Kreiswehrersatzamt geschickt. Seitdem habe ich nie wieder was von den Jungs gehört. Zum Glück muss ich sagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Wart es doch mal ab. Zur Zeit deutet alles auf Aussetzung der Wehrpflicht in naher Zukunft hin und dann ist das Thema eh erledigt. Auch wenn es nur noch 6 Monate sind, sehe ich das als verschwendete Zeit als Sklave für unsere Demokratische Diktatur an *hust* ... Und ich sehe viele 30er Zonen als verschwendete Zeit unsere "Demokratische Diktatur" an, halte mich aber dennoch an Recht und Gesetz. Meine Güte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Creek2k3 Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Habe auch direkt nach meiner Ausbildung (2 Monate danach) den Einberufungsplanungsbescheid bekommen...dann wurde ich bis zum 1.1.2009 (1 Jahr) vom AG zurückgestellt ... Habe auch seitdem nichts wieder gehört... Aber abwarten... Vergessen tun die einen bestimmt nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Muuhkuhh Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Wie alt bist du? Die Ziehen bis 25 Jahre. habs vor meiner Ausbildung gemacht, war 1 Jahr dort. Dann mach halt Zivi oder lass dich ausmustern. vergessen tun sie dich auf jedenfall nicht ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Creek2k3 Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Wie alt bist du? Die Ziehen bis 25 Jahre. habs vor meiner Ausbildung gemacht, war 1 Jahr dort. Dann mach halt Zivi oder lass dich ausmustern. vergessen tun sie dich auf jedenfall nicht ^^ Ich weiß nun nicht wen du meinst, aber ich bin 23. Und wenn dein AG dich zurückstellt bist du bis 27 Wehrpflichtig... Könnte nun den § aus dem Wehrpflichtgesetz raussuchen, bin aber zu faul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Muuhkuhh Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Ich weiß nun nicht wen du meinst, aber ich bin 23. Und wenn dein AG dich zurückstellt bist du bis 27 Wehrpflichtig... Könnte nun den § aus dem Wehrpflichtgesetz raussuchen, bin aber zu faul Meinte den TE ^^ aber wegen den 27 Jahren 0o Ende von Wehrpflicht und Einberufbarkeit Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet. Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug): * in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert; * bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern; * bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war; * bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (z. B. Ärzte). Aber egal, ich habs hinter mir ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
axxis Geschrieben 30. Juni 2010 Teilen Geschrieben 30. Juni 2010 Moin, gleiches kommt auf mich auch noch zu. Ich habe auch erst überlegt mich entweder gar nicht zu melden oder einen Arbeitsvertrag hinzuschicken. Aber momentan vertrete ich den Standpunkt, dass ich mich bei den Herren in Tarnfarbe (persönlich) melde, sobald ich nen Arbeitsvertrag in der Hand habe. Wenn mich Vater Staat dann doch für 6 Monate einspannen möchte, anstatt Steuern und Sozialbeiträge einzusacken, solls halt so sein Gruß axxis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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