rn90 Geschrieben 1. Juli 2010 Teilen Geschrieben 1. Juli 2010 Hallo, ab morgen (Freitag 02.07.) habe ich 7 Tage Urlaub (bis Montag übernächste Woche 12.07.). Am Dienstag bin ich bei der IHK - Fachgespräch(13.07.). Habe bis zum 13.07 - NEUN 1/2 Tage Urlaub. Ich will kein Urlaub nehmen, aber ich muss. Darf der Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen? Was passiert mit den ZWEI 1/2 Tagen (9,5 - 7,0 Tage)? Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Bin noch in der Ausbildung als FIAE im 3. Lehrjahr. Danke für die Antworten im Vorraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Juli 2010 Teilen Geschrieben 1. Juli 2010 Grundlegende Frage voraus: wirst du übernommen? Habe bis zum 13.07 - NEUN 1/2 Tage Urlaub. Ich will kein Urlaub nehmen, aber ich muss. Darf der Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen? Was soll denn sonst mit deinem Urlaubsanspruch, der dir zusteht, geschehen? BTW: bei den 9,5 Tagen bitte mal BUrlG § 5 Absatz 2 anschauen und überlegen, ob es nicht 10 Tage sind. Was passiert mit den ZWEI 1/2 Tagen (9,5 - 7,0 Tage)?Hängt davon ab - wird es vom AG abgegolten, gilt er als genommen. Er kann unter Umständen auch vom nächsten AG übernommen werden: siehe § 6 BUrlG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rn90 Geschrieben 1. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2010 Grundlegende Frage voraus: wirst du übernommen? Heute die Antwort erhalten. Nein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Darf der Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen? Nein, aber er muss ihn Dir auch nicht ausbezahlen! Zumindest nicht, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du Deinen Resturlaub aufgrund betrieblicher Vorgaben nicht nehmen konntest. Wieso hast Du Dich nicht früher darum gekümmert? GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 was ist genau das Problem an Urlaub nehmen bzw. bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
St3pp0 Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Zitat Wikipedia: "Bei Anordnung von Zwangsurlaub gelten in Deutschland die Grundsätze des Bundesurlaubsgesetzes. Individuelle Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind vom Arbeitgeber jedoch nicht zu berücksichtigen, wenn „dringliche Belange" vorliegen. Dies könnte beispielhaft auch die aktuelle wirtschaftliche Situation sein.[4] Ähnliches ergibt sich bei Betriebsferien, bei denen die Produktion des Betriebes auch steht. Während des Urlaubs und auch wenn Zeitwertkontenguthaben abgebaut werden, muss das Gehalt weiter gezahlt werden. Schicht- und Überstundenzulagen entfallen meist." Auf Deutsch: wenn dein Chef keinen trifftigen Grund hat, dich in den Urlaub zu schicken, dann musst du auch keinen Urlaub nehmen. Kann dir nur empfehlen nochmal genau im Bundesurlaubsgesetz nachzulesen BUrlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Hast du vllt. eine Auszubildendenvertretung in deinem Betrieb? Die sind für sowas die richtigen Ansprechpartner! Mfg St3pp0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carwyn Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Sein Vertrag endet mit der Ausbildung und er hat anscheinend genug Urlaub übrig, dass der AG die Sorgfaltspflicht wahrzunehmen scheint, dass sein MA ausreichend Urlaub nimmt. In diesem Fall dem ihm zustehenden. Der Absatz in Deinem Zitat bezieht sich nach meinem Verständnis auf ein laufendes Arbeitsverhältnis. Die Frage ist die tatsächliche Intention dahinter. Sorgfaltspflicht? Angst vor einer Forderung nach Auszahlung? Kann der TE überhaupt einen finanziellen Ausgleich verlangen bei nicht genommenen Urlaub, wenn es zeitlich noch gepasst hätte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 5. Juli 2010 Teilen Geschrieben 5. Juli 2010 Ich sehe auch keinen Grund, warum der AG wirklich Zwangsurlaub anordnen könnte. Aber: Was hat der Azubi davon wenn er den Urlaub nicht will? Nachholen beim nächsten Arbeitgeber kann er ihn nicht und eine Auszahlung wird auch schwer durchsetzbar sein, da der Azubi ja die Möglichkeit hat den Urlaub abzubauen (mal abgesehen von den 2 1/2 Tagen). Ergo hätte der Azubi keinerlei Vorteile. Wenn er dann wirklich noch arbeiten will, soll es dem AG nur recht sein. Theoretisch 7 Tage lang eine Arbeitskraft für lau ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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