manuu Geschrieben 9. Juli 2010 Teilen Geschrieben 9. Juli 2010 Hallo zusammen Ich habe nun meine Ausbildung FISI erfolgreich abgeschlossen und beginne in ca. 2 Monaten bei einer BOS (Berufsoberschule) um anschließend studieren zu können. Ich habe nun frei da mit bestehen der Prüfung das Arbeitsverhältnis beendet ist. Macht es Sinn für die nächsten zwei Monate sich beim Arbeitsamt zu melden um noch (ich glaube gelesen zu haben) 60% meines Gehaltes zu bekommen? Oder wie läuft das ganze ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 9. Juli 2010 Teilen Geschrieben 9. Juli 2010 Meld dich arbeitslos. Du bekommst dann 2-3 Monate lang circa 370 Euro im Monat (Mindestsatz). Nach der BOS meldest du dich wieder arbeitslos, bis das Studium los geht, da bekommst du nochmal 2-3 Monate lang circa 370 Euro im Monat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 9. Juli 2010 Teilen Geschrieben 9. Juli 2010 Du solltest dich auf jeden Fall arbeitlos melden. Sonst bist du nämlich nicht krankenversichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. Juli 2010 Teilen Geschrieben 10. Juli 2010 Zusätzlich erfoglt durch das Arbeitsamt eine Meldung an die Rentenversicherung und Du hast dann einen lückenlosen Rentenverlauf. Wenn dir in drei Jahren etwas passiert, dann könnte das schon entscheident sein. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 10. Juli 2010 Teilen Geschrieben 10. Juli 2010 du bekommst bafög an der bos. während der zeit bist du nicht arbeitslos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MSEmploy Deutschland GmbH Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Bitte sieh zu, dass Du fix zum Amt kommst, wenn Du es nicht schon warst. Wenn vorher feststand, dass Du nicht übernommen wirst, kann es sein, dass Du eine ALG1-Sperre bekommst. Du musst Dich nämlich mit Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden, um Leistungen zu erhalten. Des Weiteren nachfragen, was im Moment mit der Krankenversicherung ist. Ab Studienbeginn wäre das ja dann die Familienversicherung, aber vorher? kann sein, dass Du dich dann (kostenpflichtig) selbst versichern musst(bitte die Krankenkasse fagen!) Wurdest Du in Deinem Betrieb nicht drauf hingewiesen? Kannst mir auch gerne eine PM schicken, wenn Du Fragen diesbezüglich hast(hab mal beim Amt gearbeitet). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Wenn vorher feststand, dass Du nicht übernommen wirst, kann es sein, dass Du eine ALG1-Sperre bekommst. Du musst Dich nämlich mit Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden, um Leistungen zu erhalten. Die Meldepflicht besteht nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. SGB 3 - Einzelnorm Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MSEmploy Deutschland GmbH Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 ok, erwischt. Nichtsdestotrotz geht ihm ja mit jedem Tag Geld verloren und auch Krankenversicherungsschutz. warum also Geld verschenken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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