Systemlord Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 BitKomm mal wieder ... Zitat Die Zahl offener IT-Stellen ist laut Bitkom im Jahr 2018 um 49 Prozent angestiegen. IT-Jobs bleiben im Schnitt fünf Monate vakant und sechs von zehn Unternehmen erwarten künftig weitere Verschärfung. Quelle: 82.000 freie Jobs: IT-Fachkräftemangel spitzt sich zu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 (bearbeitet) Mal eine neue Gehaltsstatistik von 2018: Gehaltstatistik - 2018 - cio.de Bearbeitet 13. Dezember 2018 von Nopp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monolith Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 vor 22 Stunden schrieb Kwaiken: Eine "signifikante Gehaltserhöhung" unter diesen Prämissen ist kein Aufstieg Wer sagt denn was von einem Aufstieg? vor 22 Stunden schrieb Kwaiken: sondern die Anhebung des Gehalts auf das Marktniveau Ja genau. Und weiter? vor 22 Stunden schrieb Kwaiken: Also quasi genau das, was die Studie sagt. Das mag sein, ich habe mich ausschließlich auf das Zitat von dir bezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb monolith: Wer sagt denn was von einem Aufstieg? Ich. Das war der Ausgangspunkt meines ersten Posting und das Ergebnis der Studie: Zitat Arbeitnehmer, die an Weiterbildungen teilnehmen, wechseln seltener ihren Betrieb und Beruf und steigen seltener auf... Eine größere Gehaltserhöhung (nicht diese Pseudo-Inflationsausgleiche) zieht i. d. R. auch einen Positionswechsel nach sich Darauf Du: Zitat Denkbar wäre, dass der AG die Kosten (et cetera) , die entstehen, wenn der AN von der Konkurrenz abgeworben wird oder auf Eigeninitiative hin geht, als hoch genug einschätzt, um ernsthafte Gehaltserhöhungen zu genehmigen Meine Erwiderung: Zitat Eine "signifikante Gehaltserhöhung" unter diesen Prämissen ist kein Aufstieg, sondern die Anhebung des Gehalts auf das Marktniveau. Deine Antwort hierauf war: vor 1 Stunde schrieb monolith: Ja genau. Und weiter? Es ging von Anfang an um den Aufstieg. Dieser ist lt. der Studie durch Weiterbildung nicht möglich. Du hast ihn gleichgesetzt mit einer höheren Gehaltserhöhung. Daraufhin habe ich erwidert, dass das kein Aufstieg ist, sondern Anhebung auf Marktniveau. Du hast also vorher einfach nur zu wenig verdient. Wenn Du jetzt mehr als das Marktniveau verdienen würdest, wären wir wieder beim Aufstieg und da wäre ein Schuh draus geworden. Aber so... vor 1 Stunde schrieb monolith: Das mag sein, ich habe mich ausschließlich auf das Zitat von dir bezogen. ... greifst Du immer irgendwas raus, deutest ihm irgendeine willkürliche Bedeutung unabhängig des Kontextes zu und beziehst deine Argumentation darauf? Als ob jemand sagt: "Ananas auf der Pizza schmeckt!" und Du kommst mit "Aber Ananas wächst nicht unter der Erde!". Ok. *Schulterzuck* In der Schule nannte sich das damals "Thema verfehlt". Bearbeitet 13. Dezember 2018 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 Ich klink mich auch nochmal ein, vor 2 Stunden schrieb Kwaiken: Es ging von Anfang an um den Aufstieg. Dieser ist lt. der Studie durch Weiterbildung nicht möglich. Du hast ihn gleichgesetzt mit einer höheren Gehaltserhöhung. Daraufhin habe ich erwidert, dass das kein Aufstieg ist, sondern Anhebung auf Marktniveau. Du hast also vorher einfach nur zu wenig verdient. Aber nur durch diese Weiterbildung hat sich das Marktniveau für den betroffenen Mitarbeiter erhöht. XYZ-Entwickler mit 5 Jahren BE, Marktwert: 80k XYZ-Entwickler mit 5 Jahren BE + Zertifikat ABC, Marktwert: 100k Jetzt bin ich ein XYZ-Entwickler und habe 5 Jahre Erfahrung, hänge bei 80k rum. Damit entspricht mein Gehalt dem aktuellen Marktwert für so eine Stelle. Morgen lege ich eine Prüfung für ABC ab und bestehe. Mein neuer Marktwert liegt anschließend bei 100k, der Verdienst beträgt immer noch 80k. Entweder kommt jetzt intern ein Gespräch um mein Gehalt anzupassen, oder ich wechsle die Firma um mein Gehalt zu erhöhen. Und man hat vorher nicht zu wenig verdient, man hatte ja vor der Weiterbildung noch nicht alles was für dieses neue Gehalt notwendig war. Daher meine Schlussfolgerung, auch interne Weiterbildung tragen zum Aufstieg bei, nur Am 11.12.2018 um 17:22 schrieb PVoss: Wenn man sich dann aber nicht bei anderen Firmen umsieht, oder nach mehr Geld fragt, ist schon[sic] selbst schuld. Es sei denn, wir haben andere Definitionen von "Aufstieg". Für mich ist ein deutlich höheres Gehalt ein Aufstieg, auch wenn es immer noch auf beim [neuen] Marktwert liegt. Ich mein, genau darum geht es doch, oder? Den eigenen Marktwert erhöhen um höheres Gehalt zu erzielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 vor 2 Stunden schrieb PVoss: Ich mein, genau darum geht es doch, oder? Den eigenen Marktwert erhöhen um höheres Gehalt zu erzielen. Ich glaube genau das ist der Trugschluss. Das Gehalt, das Du bei einem Wechsel mehr bekommst weil Du durch die Weiterbildung besser in deinem Job wirst ist geringer, als das Gehalt bei einem Positionsaufstieg, z. B. vom Facharbeiter zur Führungskraft. Beispiel: die "normale" Laufbahn bei einer der Big4 Beratungen endet bei ~140k + Benefits in der Stufe Senior Manager. Feierabend. Die Gehaltssprünge sind recht fließend. Hier kannst Du so viele Weiterbildungen machen wie Du willst; es ist Ende. Mit etwas Glück vielleicht noch Director, evtl. als Dankeschön paar Jahre vor der Rente. Der größte Sprung ist jedoch der auf die nächste Position, den Partner-Status, der bei etwa 400k ansetzt. Den gibt es ohne formalen Abschluss (WP, StB z. B.) aber nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 vor 3 Stunden schrieb PVoss: XYZ-Entwickler mit 5 Jahren BE, Marktwert: 80k XYZ-Entwickler mit 5 Jahren BE + Zertifikat ABC, Marktwert: 100k Ein Zertifikat ist aber auch wieder eine externe Weiterbildung. Und normalerweise nix internes. Keiner zahlt dir 20.000 mehr weil du eine Teilnehmer Urkunde an einer internen 2 Tages Fortbildung hast. Wer dagegen als Beispiel den PMP gemacht hat kann gleich ganz anders verdienen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 13. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2018 Dazu will ich nochmal aus dem Artikel zitieren Zitat Wie wirken sich sogenannte non-formale Weiterbildungen wie Schulungen an neuen Geräten oder der Besuch von Sprachkursen auf die Karrieren von Arbeitnehmern aus. Wie gesagt für spanisch A1 nach der Arbeit oder Office 2019 Grundkurs gibt es keine extra Money. Auch nicht für „wie bediene ich das neue Geräte das das alte ersetzt“. Das sind Weiterbildung die maximal dafür sorgen dass man seinen derzeitigen Job weiterhin gut machen kann. ITIL, PMP, CCNP usw usf wird einen idR weiter bringen. Klar irgendwann ist Schluss. Keiner wird 400.000 mit solchen Jobs heim bringen. Und natürlich muss man ggf wechseln wenn der AG einem weiterhin das gleiche zahlen will. Rabber reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monolith Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 16 Stunden schrieb Kwaiken: Es ging von Anfang an um den Aufstieg. Dieser ist lt. der Studie durch Weiterbildung nicht möglich. Du hast ihn gleichgesetzt mit einer höheren Gehaltserhöhung. Achso, jetzt wird's klar. Dann haben wir aneinander vorbeigeredet, ich hatte mich nur und ausschließlich (ohne Kontext) auf diesen einen Satz bezogen: Zitat Wozu sollte der AG jemanden, der grundsätzlich die gleiche Arbeit (wenn auch etwas besser) leistet deutlich höher bezahlen. Mehr nicht. Zitat greifst Du immer irgendwas raus, deutest ihm irgendeine willkürliche Bedeutung unabhängig des Kontextes zu Nö aber das war halt eine besonders interessante Aussage. Die ich als allgemeingültig verstanden habe, aber sie war wohl von dir nur auf einen konkreten Kontext bezogen. Ein Missverständnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 11 Stunden schrieb Graustein: Und natürlich muss man ggf wechseln wenn der AG einem weiterhin das gleiche zahlen will. Die meisten AGs finanzieren einem so eine externe Fortbildung mit Zertifikat aber nur, wenn man sich verpflichtet anschließend für eine gewisse Zeit (>= 1 Jahr) im Unternehmen zu bleiben, oder man muss das Geld für die Fortbildung zurückzahlen, wenn man vorher wechseln will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 2 Stunden schrieb Systemlord: Die meisten AGs finanzieren einem so eine externe Fortbildung mit Zertifikat aber nur, wenn man sich verpflichtet anschließend für eine gewisse Zeit (>= 1 Jahr) im Unternehmen zu bleiben, oder man muss das Geld für die Fortbildung zurückzahlen, wenn man vorher wechseln will. Ich bin gerade zu faul zum suchen, aber wurde diese Regelung nicht mal gerichtlich gekippt? Wobei das der Fairness-halber meiner Meinung nach doch durchgezogen werden sollte. Der AG bietet Dir was zu bestimmten Konditionen an, man kann es annehmen oder es lassen. Aber einige AGs sind so knausrig mit den Weiterbildungen, da kommt einfach nichts (Selbststudium! Aber bitte in der Freizeit!). Und wenn was kommt, dann wollen die für 3 Tage Schulung gleich 3 Jahre Betriebsbindung. Da würde ich denen auch den Vogel zeigen. Persönlich habe ich z. B. Bachelor und Master (fast fertig) ausschließlich in meiner Freizeit absolviert. Ich habe in 10 Jahren von keinem AG Weiterbildungsurlaub in Anspruch genommen, obwohl er mir hier zugestanden hätte. Einfach um niemandem "etwas schuldig zu sein"; aber das ist mein eigener Spleen. Griller und JimTheLion reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 Ich glaube, diese Regelung hängt von der Schulung und der Einkommenshöhe des Betroffenen ab. Einem Senior 60k+ ist so etwas eher zu vermitteln als einem Junior mit 30k. Ist allerdings Halbwissen, muss ich zugeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 29 Minuten schrieb Kwaiken: Ich bin gerade zu faul zum suchen, aber wurde diese Regelung nicht mal gerichtlich gekippt? Nein, aber es gibt Richtwerte für "Dauer der Weiterbildung zu Dauer der Bindung". Hatte es heute morgen auch in einem anderen Thread hier gepostet. vor 31 Minuten schrieb Kwaiken: Ich habe in 10 Jahren von keinem AG Weiterbildungsurlaub in Anspruch genommen, obwohl er mir hier zugestanden hätte. Einfach um niemandem "etwas schuldig zu sein"; aber das ist mein eigener Spleen. Du wärst ja niemanden etwas schuldig, da es dir gesetzlich zusteht (je nach Bundesland). Also ist es wirklich nur dein Spleen. ^^ Aber inwiefern bzw. bei was hätte er dir denn zugestanden? Hierin NRW ist es zum Beispiel so, dass die Weiterbildung explizit für Bildungurlaub zugelassen sein muss. Ein nebenberufliches Studium und/oder damit zusammenhängende Exkurse und Praktika sind da zum Beispiel nicht zulässig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 15 Minuten schrieb Rienne: Aber inwiefern bzw. bei was hätte er dir denn zugestanden? "Zu meiner Zeit" waren die Mentoriate, Seminare und Praktika drin. Klausuren leider nicht. Aber die schrieb ich in Info eh meist Samstags. https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudieren/bildungsurlaub.shtml Und die HR meiner AGs hat das damals auch bejaht. Hätte also Urlaub bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 In welchem Bundesland hat du damals denn gelebt? Und wann war denn "zu deiner Zeit"? Im Link steht ja, dass NRW das z.B. schon seit 2009 nicht mehr macht. Das mit dem "im Ermessen des AG" oder auch von deiner HR ist ja dann nix gesetzliches mehr bzw etwas, wo man zwingend Anspruch gelten machen kann. Dementsprechend ist klar, dass das wieder den Beigeschmack hat, etwas schuldig zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb Rienne: In welchem Bundesland hat du damals denn gelebt? RLP. vor 11 Minuten schrieb Rienne: ... ja dann nix gesetzliches mehr bzw etwas, wo man zwingend Anspruch gelten machen kann Viele Dinge sind nicht gesetzlich. Errungene Tarifverträge sind es ebenfalls nicht, gleichwohl sind sie anschließend gültig ? Wie auch immer: ich habe zunächst geschaut, was Weiterbildungsurlaub ist. Dann bei HR gefragt, ob da nur diese Ernährungs-Joga-Zen-Seminare oder ähnliches drunter fallen, oder auch ein Fernstudium mit einem staatlichen Abschluss. Ginge auch (derzeit scheinen alle ZFH-Studiengänge für Bildungsurlaub qualifiziert zu sein, da sollte es für die FU-Geschichte ebenfalls passen). Da habe ich dann nicht mehr weiter geschaut, ob hinter dem Ja ein Wohlwollen oder ein gesetzlich verankerter Anspruch mit Brief und Siegel stehen. Bearbeitet 14. Dezember 2018 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 4 Minuten schrieb Kwaiken: Viele Dinge sind nicht gesetzlich. Errungene Tarifverträge sind es ebenfalls nicht, gleichwohl sind sie anschließend gültig Ganz schlechtes Beispiel! Immerhin gibt es ein eigenes Gesetz für Tarifverträge, was eben sagt, dass es welche geben kann, die dann einen Anspruch darstellen. Übrigens gibt es da auch ganz viel, worauf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder auch erst mal keinen allgemeingültigen Anspruch haben.(hier z.B. nachzulesen: https://www.finanztip.de/tarifvertrag/) In Deutschland ist fast alles gesetzlich oder eben durch Beschlüsse, die gesetzliche Gültigkeit haben, geregelt. vor 18 Minuten schrieb Kwaiken: Da habe ich dann nicht mehr weiter geschaut, ob hinter dem Ja ein Wohlwollen oder ein gesetzlich verankerter Anspruch mit Brief und Siegel stehen. Wie gesagt, ging auch nur darum, dass du dann eben von deinem Gewissen her entschieden hast, ohne zu prüfen, ob das "Gefühl des Schuldigsein" überhaupt begründet wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 1 Minute schrieb Rienne: Wie gesagt, ging auch nur darum, dass du dann eben von deinem Gewissen her entschieden hast, ohne zu prüfen, ob das "Gefühl des Schuldigsein" überhaupt begründet wäre. Selbst wenn es begründet wäre (ich habe keinen gesetzlichen Anspruch) oder nicht (ich habe einen gesetzlichen Anspruch), wäre das Ergebnis gleich geblieben. Aber ich glaube wir schweifen ab ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 https://www.golem.de/news/bitkom-besetzung-von-it-jobs-scheitert-an-geld-und-kompetenzmangel-1812-138264.html So langsam wird es mal ehrlich. Es scheitert am Geld! Oder dass der Jung nicht die 120 Anforderungen alle erfüllt! Griller reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 14. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2018 vor 27 Minuten schrieb Graustein: Oder dass der Jung nicht die 120 Anforderungen alle erfüllt! Oder mit seinen 20 Jahren noch keine 10 Jahre Berufserfahrung hat, wie ärgerlich aber auch.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 15. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2018 vor 10 Stunden schrieb Graustein: https://www.golem.de/news/bitkom-besetzung-von-it-jobs-scheitert-an-geld-und-kompetenzmangel-1812-138264.html So langsam wird es mal ehrlich. Es scheitert am Geld! Oder dass der Jung nicht die 120 Anforderungen alle erfüllt! Firmen finden also immer noch nicht die eierlegende Wollmilchsau, die für'n Appel und nen Ei arbeitet und wollen auch nicht Ausbilden bzw. in den Mitarbeiter investieren und zu guter Letzt wollen sie sich auch nicht individuell auf die Bewerber/Arbeitnehmer einlassen. Ergo: Der Arbeitgeber möchte nicht flexibel sein, was die Arbeitnehmer betrifft aber der Arbeitnehmer muss für jede Situation flexibel sein. Also die Situation, die wir schon seit über 20 Jahren haben. Puh! Glück gehabt! Wäre schlimm gewesen, hätte sich was geändert. Das obligatorische Jammern der Firmen hätte mir gefehlt. Rabber reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 15. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2018 vor 12 Stunden schrieb Graustein: https://www.golem.de/news/bitkom-besetzung-von-it-jobs-scheitert-an-geld-und-kompetenzmangel-1812-138264.html So langsam wird es mal ehrlich. Es scheitert am Geld! Oder dass der Jung nicht die 120 Anforderungen alle erfüllt! Spoiler Rabber, Crash2001 und Griller reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 15. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2018 Drei von vier Unternehmen (76 Prozent) erklären, die Bewerber forderten zu viel Gehalt. Vier von zehn (38 Prozent) bemängeln fehlende fachliche Qualifikation, ... Drei von vier Bewerbern (76 Prozent) erklären, die Unternehmen bieten zu wenig Gehalt. Vier von zehn (38 Prozent) bemängeln zu hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation, ... MrPhantom und Systemlord reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 17. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2018 Bei uns wurdee jetzt erkannt das man mit weniger Geld doch keinen findet und die entgeltgruppe wird wieder erhöht. Wer im Raum München Bock auf Netzwerk, Troubleshooting, Kundensupport im Bereich CCTV, Storage etc. hat und gutes Englisch kann und auch reisebereitschaft mitbringt soll mich mal anschreiben. Gehalt je nach BE bis um die 80.000. Ausbildung IT Bereich, Zertifikate sind willkommen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 17. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2018 Am 15.12.2018 um 21:19 schrieb Kwaiken: Drei von vier Bewerbern (76 Prozent) erklären, die Unternehmen bieten zu wenig Gehalt. Vier von zehn (38 Prozent) bemängeln zu hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation, ... Ist ja auch kein Wunder, dass die Firmen, die sagen wir einfach mal 50k bieten für etwas, für das andere Firmen bis 80k bieten, nur sehr schwer Personal finden und das Personal vermutlich dann auch meist nicht auf dem selben Niveau ist, sondern eher niedriger, so dass sie sich dann darüber beschweren, dass die fachliche Qualifikation bei potentiellen Bewerbern fehlt. Gäbe es in Deutschland ein Gesetz, dass die Gehälter bei Stellenausschreibungen immer angegeben werden müssen, wäre das natürlich viel offensichtlicher. So kommt es in der Praxis leider immer noch viel zu häufig vor, dass man als Bewerber Zeit investiert für Vorstellungsgespräch etc., nur um danach enttäuscht feststellen zu müssen, dass sie einiges weniger bieten, einen aber dennoch eingeladen haben, weil man ja dennoch zusagen könnte (bei 10-30k weniger Gehalt als dem Wunschgehalt)... Aus dem Grund ist meine erste Frage mittlerweile, ob die Rahmenparameter passen, wenn ein Recruiter mir eine Stelle anbietet, denn ansonsten sehe ich es nicht wirklich mehr ein, meine Freizeit dafür zu opfern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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