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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Crash2001:

Gäbe es in Deutschland ein Gesetz, dass die Gehälter bei Stellenausschreibungen immer angegeben werden müssen, wäre das natürlich viel offensichtlicher.
So kommt es in der Praxis leider immer noch viel zu häufig vor, dass man als Bewerber Zeit investiert für Vorstellungsgespräch etc., nur um danach enttäuscht feststellen zu müssen, dass sie einiges weniger bieten, einen aber dennoch eingeladen haben, weil man ja dennoch zusagen könnte (bei 10-30k weniger Gehalt als dem Wunschgehalt)...

Das kenne ich leider auch.
Neben der Gehaltsabweichung von 10 - 20k EURO gab es auch noch so schmankerl wie:

  • 25 - 26 Tage Urlaub
  • Kernarneitszeit von 08 - 17 Uhr (?)
  • Vertrauensarbeitszeit einhergehend mit der Aussage "Wir machen keine Überstunden da wir nicht Stempeln"

Deshalb würde ich deine Forderung noch um die Anzahl der Urlaubstage, Kernarbeitszeiten und das Zeitmodell ergänzen.

 

Geschrieben

Das wäre in der Tat hilfreich. Als Bewerber kann man im Grunde ja nur verlieren, wenn man im Stellenangebot aufgefordert wird, seinen Gehaltswunsch mitzuteilen: Entweder verkauft man sich bewust unter Wert, um den Job zu bekommen oder man ist sofort aus dem Rennen, weil man in den Augen des potentiellen AG zu viel verlangt.

Stünde wenigstens die Gehaltsspanne, die der potentielle AG bereit ist, zu bezahlen, verpflichtend im Stellenangebot, wäre das wahrscheinlich für beide Seiten ein Win-Win, da sich nur die Leute bewerben würden, die bereit sind, zu den Konditionen dort zu arbeiten.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb r4phi:

Es wäre auch schon sehr hilfreich wenn die Unternehmen / potentiellen Arbeitgeber nicht zum VG einladen würden, wenn die Vorstellungen um 10 - 20 k EURO auseinander liegen.

Wahrscheinlich macht man das, weil man hofft, den Kandidaten noch ein wenig runterhandeln zu können.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Systemlord:

Wahrscheinlich macht man das, weil man hofft, den Kandidaten noch ein wenig runterhandeln zu können.

Grundsätzlich verstehe ich das. Wenn jemand z. B. 45k möchte und der AG max. 40k bereit ist zu bezahlen, ist das einen Versuch wert. Eventuell kann man mit anderen Dingen punkten, welche den AN veranlassen, auf die 5k (das sind immerhin gerade einmal 200 Euro netto monatlich) zu verzichten, wenn er dafür ein anderweitig besseres Gesamtpaket bekommt.

Bei 10k+ jedenfalls verstehe ich das nicht mehr. Das ist schlechter Stil und hat für mich etwas von Abzocke.

Geschrieben
Am 13.12.2018 um 17:51 schrieb PVoss:

XYZ-Entwickler mit 5 Jahren BE, Marktwert: 80k

XYZ-Entwickler mit 5 Jahren BE + Zertifikat ABC, Marktwert: 100k 

Keine Ahnung ob die Zahlen fiktiv gewählt waren oder nur für München gelten. :wacko:

Ich bin jetzt seit sechs Wochen aktiv auf der Suche. Da ich mich seit 17 Jahren (inklusive Studium) mit .NET beschäftige, disziplinarische Führungsverantwortung und Projektverantwortung innehabe, sind es eher weniger Stellen die übrig bleiben. Insgesamt habe ich über zehn individuelle Bewerbungen geschrieben und bei diversen Konzernen mit einer anpassbareren Vorlage und dann noch mit mehreren Personalvermittlern gesprochen

Angegebener Gehaltswunsch liegt im 80er Bereich, variiert ein bisschen je nach Firma und genauer Stellenbeschreibung. Die schnellste Absage kam nach einem Tag, große Firma mit rund 2000 Mitarbeiter. Stelle als Teamleiter Software, ca. 80% Match inklusive der geforderten Studienrichtung.

Ansonsten brauchen die Absagen um die zwei Wochen, auch bei den großen Konzernen. Bisher habe ich zu rund 60% der Bewerbungen Absagen bekommen. Bei anderen warte ich seit 5 Wochen auf eine Rückmeldung, auf Anfrage gibt es dann die Meldung, dass sie noch Zeit benötigen.

Anfragen auf Xing, LinkedIn und Stack Overflow gibt es auch massenweise, viele Personalvermittler die eigentlich nur gerne meine Bewerbung hätten. Auf die Rückfrage, welche Stellen sie für über 80k auf meinen TechStack haben, kommt nichts mehr zurück. Zwei Firmen, die direkt Recruiting betreiben, haben mir schon auf Xing dann geschrieben, dass ich leider außerhalb des Budgets liege. Das waren jeweils Management Stellen bzw. ich wurde wegen dieser Erfahrung angeschrieben.

Personalvermittler waren es drei, von den Englischsprachigen nehme ich Abstand, habe die Erfahrungen gemacht, die auch schon hier im Forum geschildert wurden. Mit einigen anderen habe ich als Client schlechte Erfahrung gemacht und weiß wie die einen Bewerber möglichst schnell verschachern wollen.

Aber auch da waren die Aussagen, als Entwickler sind ca. 65k drin, als Lead-Developer oder Teamleiter sind in Ausnahmefällen auch bis zu 75k möglich, wobei 70k eher wahrscheinlich sind. Lebenslauf ist hinterlegt, man meldet sich falls doch eine Stelle reinkommt, die meinen Vorstellungen entspricht. Bisher allerdings nichts.

Was jetzt noch ansteht ist ein Gespräch mit einer Consulting Firma, allerdings haben wir noch nicht über das Gehalt und die anfallende Reisetätigkeit gesprochen.

Im Moment bin ich allerdings nicht sicher, ob ich auf die Aussagen von den wenigen purpel squirrel reingefallen bin, die ein solches Gehalt erreichen konnten. Oder wird .NET einfach schlecht bezahlt oder ist die Region Karlsruhe-Stuttgart einfach übersättigt? Klar, für 65-70k arbeiten gehen zu müssen, ist kein existenzielles Problem und viele hier träumen von solchen Gehältern, trotzdem überrascht mich das ganze etwas.

 

 

Geschrieben

@Ulfhednar

Deckt sich (leider) mit meinen Erfahrungen (.NET im Ruhrgebiet).

Hier ist für den normalen Developer bei 60k ca. Schluss. Egal wie lange er das macht oder wie gut er ist. Darüber geht es zumeist nur mit Einbußen bezüglich WL-Balance, Dienstreisen oder aber mit Verantwortung jeglicher Art (Software Architect, etc.). Teamleader gehen bis 75k und 80k+ gibt es nur noch für Leitungsfunktionen.

Die großen Konzernzentralen mögen ausgenommen sein, sind hier aber selten, in wenigen Städten konzentriert und können sich die Bewerber aussuchen, weil sie so überlaufen sind. Und Vitamin B oder Faktor Glück können natürlich auch etwas reißen, sind aber ebenfalls schwer planbar.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Ulfhednar:

[...] insgesamt habe ich über zehn individuelle Bewerbungen geschrieben und bei diversen Konzernen mit einer anpassbareren Vorlage und dann noch mit mehreren Personalvermittlern gesprochen [...]

Auf ausgeschriebene Stellen, oder Initiativbewerbungen?

Geschrieben (bearbeitet)
Am ‎17‎.‎12‎.‎2018 um 13:44 schrieb r4phi:

Das kenne ich leider auch.
Neben der Gehaltsabweichung von 10 - 20k EURO gab es auch noch so schmankerl wie:

  • 25 - 26 Tage Urlaub
  • Kernarneitszeit von 08 - 17 Uhr (?)
  • Vertrauensarbeitszeit einhergehend mit der Aussage "Wir machen keine Überstunden da wir nicht Stempeln"[...]

Meine 30 Urlaubstage (bzw. aktuell 33) sind mir heilig.

Für mich kommt nur Gleitzeit ohne feste Schichtzeiten in Frage. Keinen Bock Freitag abends bis 19 oder 20 Uhr @work zu hocken - und das auch noch im Sommer, wo andere dann schön draußen sitzen und grillen...
Zudem ist es aktuell so, dass ich meine Frau zur Arbeit fahre und wieder abhole und wir unsere Arbeitszeiten einander anpassen soweit möglich. Da ich aktuell nur 38,5h-Woche habe und sie 40h-Woche, klappt das auch ganz gut. Weg von ihrer Arbeit zu meiner ist ca. 15 Minuten und ihre Arbeit liegt auf direktem Nachhauseweg.

Vertrauensarbeitszeit ist OK und die Ansage "keine Überstunden" ebenfalls, falls sich auch daran gehalten wird, oder dann doch anfallende Überstunden problemlos auch wieder als Freizeit ausgeglichen werden.

Was mich persönlich abschreckt, sind Reisebereitschaften von  [xx]% (international) - vor allem, wenn man dann mal genauer nachhorcht, was der AG denn an Reisezeiten auch als Arbeitszeit bezahlt - schon bietet sich oftmals ein erschreckendes Bild.
Ich meine - wenn man schon öfter mal nach Amerika, China oder Australien fliegen soll, dann macht man das doch nicht zum eigenen Spaß, sondern aus beruflicher Veranlassung - somit haben die Zeiten, die ich für die Firma aufwende meiner Meinung nach auch einfach bezahlt zu werden - egal, ob ich in der Zeit im Flugzeug nun irgendetwas privates machen könnte, oder nicht - ich habe in dieser Zeit schließlich auch nicht die Möglichkeit, zu Hause zu sein, sondern bin für die Firma unterwegs und nach Amerika kann man halt auch nicht mit dem Auto fahren (wo die Zeit dann bezahlt würde)...

Bearbeitet von Crash2001
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Crash2001:

Auf ausgeschriebene Stellen, oder Initiativbewerbungen?

Eine war eine Initiativbewerbung, da mehrere in Frage kommende Stellen ausgeschrieben sind. Allerdings habe ich mich im Anschreiben auch entsprechend darauf bezogen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.12.2018 um 14:33 schrieb Systemlord:

... für beide Seiten ein Win-Win, da sich nur die Leute bewerben würden, die bereit sind, zu den Konditionen dort zu arbeiten.

Meist bezahlen diese Unternehmen die innerhalb einer Abteilung extrem unterschiedlich. Wenn sie eine Gehaltsspanne angeben würden, würden einige MA merken, dass sie sich deutlich unter Wert verkauft haben. Deswegen wird das nicht gemacht. 

vor 2 Stunden schrieb Crash2001:

... sondern bin für die Firma unterwegs und nach Amerika kann man halt auch nicht mit dem Auto fahren (wo die Zeit dann bezahlt würde) ...

Ich glaube es gibt mittlerweile ein Urteil, wo Reisezeit als Arbeitszeit zu gelten hat.

Ich bin mittlerweile schon so weit, dass ich die Fahrzeit zum Kunden nur noch als Faktura akzeptiere. Ich hatte bereits Konstellationen mit Kundenfahrt = Privatzeit und Kundenzeit = Arbeitszeit, aber keine Faktura. Obwohl der Kunde Reisezeit bezahlt (oder der AG eingepreiste Paketpreise anbietet). Beides ist Mist, wenn dein Bonus am Ende des Jahres von ~80-85% Berechneter Arbeitszeit abhängt. Um die zu erreichen sind Überstunden dann unabdingbar und man kann das angebotene Gehalt auf 50+ Stunden umrechnen.

Für mich hat sich herauskristallisiert, dass eine Beratung, die weiß was sie an ihren Leuten hat, nicht von 80% Faktura ausgeht, sondern von ~80% Auslastung. Dazu gehört dann PreSales, Reisezeit, Weiterbildung, etc. Die anderen 8h werden i. d. R. sowieso von Verwaltungstätigkeiten, Meetings, Telefonaten, Angebotserstellung, etc. aufgefressen. Dann sind "Üst. abgegolten" gar kein Problem und dient tatsächlich nur der Vereinfachung des internen Controllings.

Wenn mir ein AG sagt, dass Reisezeit = Privatzeit ist, oder nicht auf Faktura angerechnet wird (und der Bonus wirklich relevanter Gehaltsbestandteil ist, d. h. >5%), oder man an Nicht-Kundentagen im Office erscheinen muss, frage ich schon nicht einmal mehr nach dem Gehalt.

Bearbeitet von Kwaiken
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Kwaiken:

[...] Ich glaube es gibt mittlerweile ein Urteil, wo Reisezeit als Arbeitszeit zu gelten hat.[...]

Wäre mir neu, solange man nicht selber ein Fahrzeug führt, dass das gesetzlich als Arbeitszeit gilt.
Wenn dann müsste das relativ neu sein.

Es wird von den Firmen ja oftmals nicht einmal eingehalten, dass die Anfahrtszeit zu anderen Standorten als dem regulären Einsatzort als Arbeitszeit zählt.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Crash2001:

Wäre mir neu, solange man nicht selber ein Fahrzeug führt, dass das gesetzlich als Arbeitszeit gilt.
Wenn dann müsste das relativ neu sein.

Es wird von den Firmen ja oftmals nicht einmal eingehalten, dass die Anfahrtszeit zu anderen Standorten als dem regulären Einsatzort als Arbeitszeit zählt.

Ja, ist relativ neu: http://www.spiegel.de/karriere/dienstreisen-als-arbeitszeit-rechtsprechungswechsel-mit-weitreichenden-folgen-a-1233889.html

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Crash2001:

Das bezieht sich aber anscheinend nur auf Auslandsreisetätigkeiten... 

Das Urteil meine ich.

Würde ich fragen, in wie fern sich eine Zugfahrt in der Schweiz von der in Deutschland unterscheidet. Denke das gilt genauso auch für das Inland. 

Geschrieben

Da steht ganz oben explizit

Zitat

Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

Auch im Text wird da noch einmal auf Auslandsreisen eingegangen. Inwieweit das auf Inlandseinsätze übertragbar ist, bleibt abzuwarten.

Geschrieben

Da überinterpretierst du afaik die Auslegungen.

Zitat

Bahram Aghamiri, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, spricht von einem Wechsel der Rechtsprechung. "Das könnte nicht nur Auswirkungen auf die Vergütung, sondern auch auf die arbeitszeitschutzrechtliche Bewertung von Dienstreisen haben", sagt Aghamiri. "Das hätte weitreichende Folgen, weil sich dann zum Beispiel die Frage stellen würde, ob man überhaupt Dienstreisen antreten darf, die länger dauern als elf Stunden."

[...]

 

Laut seiner Einschätzung wäre die Neuregelung nicht auf Auslandsreisen beschränkt, sondern müsste auch im Inland gelten. Um all das endgültig bewerten zu können, müsse man aber die Urteilsbegründung abwarten. Das Bundesarbeitsgericht teilte auf Nachfrage mit, dass die Begründung voraussichtlich in sechs bis acht Wochen vorgelegt wird.

Quelle (oben verlinkter Spiegel Artikel)

Anhand der Begründung kann man dann interpretieren, ob es auch auf Inlandsreisen übertragbar wäre, was dann aber gerichtlich eigentlich auch noch einmal bestätigt werden müsste. "müsste" ist so ein schwaches Wort im Vergleich zu "muss".

Geschrieben

Ich verweise bereits jetzt auf dieses Urteil, denn ein Inlands- und Auslandsflug unterscheidet sich nicht. Gleiches dürfte dann auf eine Bahnfahrt übertragen werden können. 

Der Kläger hatte halt blöder Weise im konkreten Fall für die Auslandsdienstreise geklagt. 

Hinterm Steuer im PKW/LKW sind Fahrzeiten grundsätzlich Arbeitszeit, da sich der/die Fahrer/in auf den Verkehr konzentrieren muss und dies keine Erholung darstellt.

Das Gilt aber nicht für die Mitfahrer... Dort dürfte jetzt auch der neue Maßstab gelten und ebenfalls Arbeitszeit sein. Die Frage dürfte immer sein, ob es eine dienstliche Ursache hat.

Es handelt sich letztlich um das BAG-Urteil BAG 5 AZR 553/17.

Geschrieben
Am 18.12.2018 um 17:50 schrieb Kwaiken:

Ich bin mittlerweile schon so weit, dass ich die Fahrzeit zum Kunden nur noch als Faktura akzeptiere. Ich hatte bereits Konstellationen mit Kundenfahrt = Privatzeit und Kundenzeit = Arbeitszeit, aber keine Faktura. Obwohl der Kunde Reisezeit bezahlt (oder der AG eingepreiste Paketpreise anbietet). Beides ist Mist, wenn dein Bonus am Ende des Jahres von ~80-85% Berechneter Arbeitszeit abhängt. Um die zu erreichen sind Überstunden dann unabdingbar und man kann das angebotene Gehalt auf 50+ Stunden umrechnen.

Das Konstrukt kenne ich auch so ähnlich. Fahrzeit zum Kunden = 1/2 Arbeitszeit und keine Faktura. Konkret hatte ich den Fall:

3 Stunden Fahrt zum Kunden = 1,5h, 4 Stunden Feuerwehr beim Kunden = 4h, 3 Stunden zurück = 1,5h

Macht in Summe 7h Arbeitszeit. Man war also 10 Stunden unterwegs und hätte am Ende noch eine Stunde Minus gemacht - na alles Gute. Ich hatte dem Projektmanager und meinem Chef damals klar gemacht, dass ich solche Späße nur mitmache, wenn ich die kompletten Stunden als Arbeitszeit + Faktura angerechnet bekomme. Wurde dann auch immer so gehandhabt (wohl nicht bei allen, wie ich viel später erfahren habe). Anscheinend findet man nur Gehör, wenn man laut genug schreit...

 

Am 17.12.2018 um 13:17 schrieb Graustein:

Bei uns wurde jetzt erkannt das man mit weniger Geld doch keinen findet und die entgeltgruppe wird wieder erhöht.

Wer im Raum München Bock auf Netzwerk, Troubleshooting, Kundensupport im Bereich CCTV, Storage etc. hat und gutes Englisch kann und auch reisebereitschaft mitbringt soll mich mal anschreiben. Gehalt je nach BE bis um die 80.000. Ausbildung IT Bereich, Zertifikate sind willkommen ? 

Ähnliche Situation hier. Wurde gefragt, ob ich jemanden kenne, der als technischer Berater für nen Großkunden im Raum Darmstadt arbeiten möchte (Kenntnisse in u.a. Java, XML, JSON, IDOC - Pharma Know-how und Erfahrung mit Logistikprozessen von Vorteil ? ). 2-3 Tage beim Kunden und sonst Home Office. Gehalt irgendwas zwischen 70-100k (kläre ich gerade). Wer Interesse hat darf sich gerne melden ?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.12.2018 um 07:40 schrieb Errraddicator:

(das sind immerhin gerade einmal 200 Euro netto monatlich) 

Der war gut, das sind fast 10% weniger. Ich denke es ist schon ein Unterschied ob du bei 90 oder bei 45k auf 5k verzichtest. Generell fände ich die Angabe eines Gehaltsbandes wie in A bei Stellenausschreibungen schon recht hilfreich.

Bearbeitet von Th0mKa
Geschrieben
Am ‎20‎.‎12‎.‎2018 um 11:33 schrieb tTt:

Ich verweise bereits jetzt auf dieses Urteil, denn ein Inlands- und Auslandsflug unterscheidet sich nicht. Gleiches dürfte dann auf eine Bahnfahrt übertragen werden können. [...]

Flug ist zwar Flug, aber ob man nun 1 Stunde fliegt, oder aber 20 Stunden ist schon ein beträchtlicher Unterschied. Demnach dürfte man ja auch keine so langen Flugzeiten am Stück haben ohne Genehmigung durch den Betriebsrat - und der dürfte ja auch rein theoretisch nur bis maximal 12 Stunden "Arbeitszeit am Stück" erlauben... ich bin echt gespannt, wie die das Problem dann lösen wollen, oder ob das dann doch erlaubt ist. Ansonsten könnten diverse Firmen da ganz schöne Probleme bekommen mit den Reisezeiten und dass Langstrecken auf 2-3 Tage aufgeteilt werden müssten...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Crash2001:

ich bin echt gespannt, wie die das Problem dann lösen wollen, oder ob das dann doch erlaubt ist.

Ansonsten könnten diverse Firmen da ganz schöne Probleme bekommen mit den Reisezeiten und dass Langstrecken auf 2-3 Tage aufgeteilt werden müssten...

Das Urteil bezieht sich darauf, dass der Flug Arbeitszeit ist, wenn es bei Langstrecke ein Economy-Flug ist. Wahrscheinlich wird es von AG mit dem Versuch Businessclass auf Langstrecke umgangen. Das verteuert die Reise zwar, aber ist wohl unterm Strich wahrscheinlich die günstigere Variante. Ansonsten gibt es dann wohl weniger Direktflüge sondern eben Flüge mit Zwischenstops und maximal 8h Flugzeit...

Allgemein wird wohl auch noch genauer hingeschaut werden, ob solch eine längere Dienstreise dienstlich notwendig ist.

Letztlich ein höchst interessanter Aspekt, wie der BR das lösen will. Das ist wahrlich eine harte Nuss, alle Bedürfnisse unter einem Hut zu bringen.

Der Gesetzgeber lässt ja Ausnahmen bei der höchstzulässigen Arbeitszeit zu. Eine Dienstreise zählt für die meisten Mitarbeiter auch eher zu den Ausnahmen. Der Betroffene Personenkreis wird wohl weiterhin überschaubar bleiben. 

Ab 75k€ Jahresgehalt greift für Arbeitszeiten lt. bisheriger Rechtsprechung die Regelung für „Führungskräfte“ mit gelockerter Arbeitszeitregelung.

Diejenigen, die dienstlich Langstrecke fliegen dürften zumeist eher über dieser Grenze liegen. 

Das Urteil ist insgesamt eine spannende Geschichte!

Daher wird es wohl mMn. in naher Zukunft noch ein paar weitere wegweisende Urteile geben, da die aktuelle Auslegung zu viele Optionen offen lässt.

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