tobi84 Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Hallo, ich wurde nach meiner Ausbildung zum 1. Juli übernommen. Wie werden da jetzt die Steuern und Abgaben berechnet? Wird da das neue Monatsgehalt als Grundlage genommen oder das Jahresgehalt? Wenn ich mit dem Jahresgehalt rechne (6x Azubibrutto + 6x neues Brutto), und von dem Netto dann die 6x Azubinetto die ich schon bekommen habe abziehe, und den Rest durch 6 teile, dann komme ich für die nächsten 6 Monate auf ein Monatsnetto, das über 100€ über dem liegt, was ich erhalte wenn ich das Netto auf Basis des neuen Monatsgehalts direkt berechne... Weiß das jemand? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zomFG Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Das neue Gehalt ist Grundlage, sprich, du zahlst zuviel Steuern. Dein Betrieb sollte aber am Ende des Jahres(Anfang nächsten Jahres), solange du nicht irgend ein Spezialfall bist(verheiratet etc.) die Steuern schon gutschreiben! Ist quasi Teil deiner Steuererklärung, aber dein Betrieb macht das schonmal für dich. Willst du mehr, oder macht er es nicht -> Steuererklärung selber machen und Geld zurückbekommen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Ist quasi Teil deiner Steuererklärung, aber dein Betrieb macht das schonmal für dich. Willst du mehr, oder macht er es nicht -> Steuererklärung selber machen und Geld zurückbekommen! Das macht aber längst nicht jeder Betrieb. Ich vermute mal hauptsächlich die großen? Wenn du es nicht durch deinen Betrieb bekommst, wirst du durch die Steuererklärung zu viel gezahlte Beträge zurück bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Du musst jetzt von deinem Monatsbrutto die Steuern/Soz-Beiträge zahlen (da kannst es ausrechnen). Am Ende ist aber dein Jahreseinkommen entscheidend, daher muss man ja am Ende jedes Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Da kannst du dann die vorab zu viel bezahlten Steuern zurück fordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Du musst jetzt von deinem Monatsbrutto die Steuern/Soz-Beiträge zahlen (da kannst es ausrechnen). Am Ende ist aber dein Jahreseinkommen entscheidend, daher muss man ja am Ende jedes Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Da kannst du dann die vorab zu viel bezahlten Steuern zurück fordern. Oder dein Betrieb macht den Lohnsteuerjahresausgleich für dich, wenn du in einem großen Betrieb arbeitest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 (bearbeitet) Oder dein Betrieb macht den Lohnsteuerjahresausgleich für dich, wenn du in einem großen Betrieb arbeitest D.h. du gehst mit all deinen privaten Versicherungen, Immobilien, Vermietungen, Aktienanlagen und sonstigem Schnickschnack was in eine Steuererklärung rein gehört zu deiner Personalabteilung und sagst: Bitte machen Sie mal meine Steuererklärung. Quasi diesselbe Dienstleistung wie ein Steuerberater, aber kostenfrei. Also wenn das tatsächlich dein Betrieb macht, was ich stark bezweifle, dann ist das doch seeehr unüblich, auch bei grossen Betrieben. Edit: Ich denke du verwechselst das mit der Lohnsteuerbescheinigung, die jeder AG auszustellen hat. Bearbeitet 13. Juli 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seelbreaker Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Hmm irgendwie verstehe ich das nicht. Steuern muss ich erst bezahlen wenn ich mit meinem Jahresbrutto über den Freibetrag von 8004 Euro liege richtig? Wie kommt es dann, dass ich zuviel Steuern zahle wenn ich "erst" ab dem 21. Juli voll verdiene? Davor gabs doch nur Azubilohn... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 (bearbeitet) Weil das deutsche Steuersystem nunmal so funktioniert, dass du im Zweifel monatlich erstmal zuviel Steuern zahlst (Quellensteuer) und diese dann durch die Jahreseinkommenssteuererklärung wieder zurück bekommst. Du gibst ein zinsloses Darlehen an den deutschen Staat (durch deine Steuervorauszahlung). Ein plakatives Beispiel dafür wäre, wenn du im Januar 2009 einen Monatslohn von 8003 Euro bekommen hättest, wäre eine Lohnsteuer von 2.522 Euro fällig geworden (Stkl1). Wenn du nun aber das ganze restliche Jahr keinen Lohn mehr bekommen hättest, hättest du mit deiner Jahreseinkommenssteuererklärung für 2009 diese 2.522 Euro wieder raus bekommen (da unter Freibetrag) - aber erst mind. 1 Jahr später. Bearbeitet 13. Juli 2010 von bigvic typo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tobi84 Geschrieben 13. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Danke für die hilfreichen Antworten. Heißt das dann auch, daß ich Ausgaben, die ich für Ausbildung und Beruf in der ersten Jahreshälfte (keine monatlichen Steuern) hatte, dann auch mit absetzen kann bei der Steuererklärung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Heißt das dann auch, daß ich Ausgaben, die ich für Ausbildung und Beruf in der ersten Jahreshälfte (keine monatlichen Steuern) hatte, dann auch mit absetzen kann bei der Steuererklärung? Klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zomFG Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 D.h. du gehst mit all deinen privaten Versicherungen, Immobilien, Vermietungen, Aktienanlagen und sonstigem Schnickschnack was in eine Steuererklärung rein gehört zu deiner Personalabteilung und sagst: Bitte machen Sie mal meine Steuererklärung. Quasi diesselbe Dienstleistung wie ein Steuerberater, aber kostenfrei. Also wenn das tatsächlich dein Betrieb macht, was ich stark bezweifle, dann ist das doch seeehr unüblich, auch bei grossen Betrieben. @bigvic: das mit dem Lohnsteuerahresausgleich machen durchaus viele Betriebe. Das geld hat man dann auf der Gehaltsabrechnung. Gilt natürlich NUR für Lohnsteuer, alles andere muss man privat selber machen. Funktioniert natürlich auch nur wenn man nur bei einem Arbeitgeber ist und das ganze Jahr auch nur bei diesem gearbeitet hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 @bigvic: das mit dem Lohnsteuerahresausgleich machen durchaus viele Betriebe. Das geld hat man dann auf der Gehaltsabrechnung. Gilt natürlich NUR für Lohnsteuer, alles andere muss man privat selber machen. Das ändert doch aber nichts an der Pflicht eine Einkommenssteuererklärung zu machen?! Den Vorteil den ich erkenne ist, dass man ggf. einen Teil der möglichen Steuerrückzahlung ein paar Monate früher hat (da schnellere Abwicklung über AG), wenn man sich mit der Steuererklärung ewig Zeit lässt. Oder übersehe ich da etwas? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 (bearbeitet) Gesetz hab ich grad hier gefunden - kannte ich nicht. Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Also machen das alle ausser Kleinstbetriebe. Ich muss echt mal suchen, seit wann das so ist. Ich kann mich garnicht mehr dran erinnern damals was vom AG bekommen zu haben, immer nur vom FA :confused: Bearbeitet 13. Juli 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 @bigvic: das mit dem Lohnsteuerahresausgleich machen durchaus viele Betriebe. Das geld hat man dann auf der Gehaltsabrechnung. Gilt natürlich NUR für Lohnsteuer, alles andere muss man privat selber machen. Funktioniert natürlich auch nur wenn man nur bei einem Arbeitgeber ist und das ganze Jahr auch nur bei diesem gearbeitet hat. Korrekt Habe daher im Dezember des Jahres, in dem ich ausgelernt habe, negative Lohnsteuer gezahlt, habe den Beleg eingerahmt :D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
einfachgust Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Das ändert doch aber nichts an der Pflicht eine Einkommenssteuererklärung zu machen?! Die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung gibts doch sowieso nur für Leute die Einkommen aus Vermietung, Kapital, etc. über einem gewissen Freibetrag haben, bzw auch selbstständige, oder? Ein normaler Arbeitnehmer ohne zusätzliche einkommen ist m.M. nicht dazu verpflichtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 (bearbeitet) Die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung gibts doch sowieso nur für Leute die Einkommen aus Vermietung, Kapital, etc. über einem gewissen Freibetrag haben, bzw auch selbstständige, oder? Ein normaler Arbeitnehmer ohne zusätzliche einkommen ist m.M. nicht dazu verpflichtet. Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer - KONZ Steuertipp (Gesetz) Wobei man ja schön blöd wäre, wenn man sie nicht macht, da geht einem ja idR einiges an Geld verloren (Werbungskosten). Bearbeitet 13. Juli 2010 von bigvic edit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
einfachgust Geschrieben 13. Juli 2010 Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer - KONZ Steuertipp Wobei man ja schön blöd wäre, wenn man sie nicht macht, da geht einem ja idR einiges an Geld verloren. Der Link bestätigt doch meine Aussage größtenteils. Klar, wenn man Freibeträge eingetragen hat o.ä. muss man natürlich über die Erklärung auch alles nachweisen, aber Grundsätzlich gilt die Regel, dass ich nur bei einem Einkommen über 7.834€ aus nichtselbstständiger arbeit die Einkommenssteuererklärung abgeben muss. Natürlich ist man blöd wenn man die nicht abgibt, aber jetzt rate mal warum es keine generelle Pflicht dafür gibt. Will nicht wissen wie viele Milliarden jährlich zu viel gezahlt werden. Also wäre es blöd vom Fiskus die Pflicht einzuführen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
elchfarmer Geschrieben 28. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2011 Ich muss den Beitrag mal aus den Tiefen herausholen, da ich die Berechnung nicht so ganz verstehe. In meinem Fall: 5xAzubi-Gehalt (ca. 920 EUR), 7xAN-Gehalt (ca. 2200), Weihnachtsgeld (ca. 1400),Sonstiges (ca. 1800) Wie rechnet sich der Lohnsteuerjahresausgleich nun grob aus? Muss ich die tatsächlich gezahlten Lohnsteuer mit denen verrechnen, dich ich eigentlich hätte zahlen müssen? (Gesamtjahresbrutto: ~ 23.200 EUR => 205,25EUR Lohnsteuer pro Monat * 12 = 2463EUR Lohnsteuer pro Jahr) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 28. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2011 Du zahlst für das Jahresbrutto deine Steuern und der Rest ist nur Voraussichtlich. Das heißt in deinem Fall 23200 Brutto, ca 2598 Euro Steuern Natürlich kommen da dann deine eigenen Dinge mit rein, Ob du drauf zahlen musst, oder ob du alles wieder bekommst liegt allein an deinen Angaben und in deinen Händen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
elchfarmer Geschrieben 28. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2011 Heißt also: Ich habe (grob) 3000 EUR Steuern de facto an Steuern bezahlt, laut Gesamtjahresbrutto hätte ich aber nur 2.500 EUR zahlen müssen. Von dem Gesamtjahresbrutto ziehe ich aber noch so Geschichten wie Pendlerpauschale (in meinem Fall knapp 1000 EUR), betriebsbedinger Umzug (650 EUR) und Ausbildungskosten (knapp 100 EUR) ab, sodass letztendlich als Steuergrundlage 23.200 EUR - 1750 EUR = 21450 EUR Bruttojahresgehalt zählt. Macht dann an Steuern 2066 EUR, sodass ich grob 940 EUR wiederbekommen würde. Right? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 28. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2011 Richtig! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
elchfarmer Geschrieben 28. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2011 Besten Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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