Gast King555 Geschrieben 15. Juli 2010 Teilen Geschrieben 15. Juli 2010 Ich habe zwei Fragen zum Antwortbogen, den man nach Anmeldung eines Gewerbes von seiner IHK erhält. Vielleicht gibt es ja hier den einen oder anderen Selbstständigen, der das schon hinter sich hat. 1.) Wenn man nebenberuflich eine selbstentwickelte Software vertreibt und die Möglichkeit besteht, dass es auch Interessenten aus dem Ausland gibt, sollte man dann auf jeden Fall den Haken bei "Das Unternehmen ist im Außenhandel aktiv (Einfuhr/Ausfuhr)" machen? 2.) Angenommen der Gewinn im Jahr 2010 wird vermutlich über 5.200 EUR liegen, aber sicher nicht über 25.000 EUR (auch nicht 2011). Kann man demnach Beitragsfreistellung beantragen? Denn im Formular steht nur etwas von den 5.200 EUR, in Beiblatt ist auch von den 25.000 EUR die Rede. Danke für alle Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 16. Juli 2010 Teilen Geschrieben 16. Juli 2010 (bearbeitet) 1.) Ja, denn nur dann bekommst Du auch vom Finanzamt eine zusätzliche UST-ID, mit der auch Außenhandelsgeschäfte getätigt werden können. Da es nichts kostet außer das Kreuz zu setzen, würde ich das ohnehin empfehlen. 2.) ich verstehe diese 5200€ nicht ganz. Mir ist nur die Kleinunternehmerregelung bekannt, nach der man im ersten Jahr nicht mehr als 17500€ und im Folgejahr nicht mehr als 50000€ Umsatz haben darf. Man darf aber dann keine USt auf die Rechnungen schreiben - da macht aber evtl. nicht jeder Kunde mit. Da ich Freiberufler bin hatte ich alles rein übers Finanzamt gemacht. Ich bin mir nicht sicher, ob der IHK-Antrag da alleine schon ausreicht. Zur Sicherheit frage lieber beim Finanzamt nach, daß Du nicht etwa dort noch irgendwas zusätzlich beantragen mußt. Bearbeitet 16. Juli 2010 von Crush MissHirnmatsch reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast King555 Geschrieben 16. Juli 2010 Teilen Geschrieben 16. Juli 2010 Danke erstmal. zu 1.) Wenn das keinen Nachteil bringt, dann kann man den Haken ja ruhig setzen. Ich habe allerdings vor, zunächt ohne Umsatzsteuer (als Kleinunternehmer) zu arbeiten, daher bekomme ich sowieso keine zusätzliche Umsatzsteuer-ID. zu 2.) Das ist unabhängig von den Beträgen der Kleinunternehmerregelung, da geht es nur um den IHK-Beitrag. Kann da noch jemand genaueres zu sagen? Das wäre auch die wichtigere Frage. Das Formular fürs Finanzamt habe ich bereits ausgefüllt und weggegschickt, nur noch das IHK-Formular wartet hier. Leider antwortet meine IHK nicht, trotz bereits zwei versendeter Mails. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 16. Juli 2010 Teilen Geschrieben 16. Juli 2010 Vielleicht geht´s bei der IHK nur um die IHK-Beitragsbefreiung und mit dem Finanzamt hat das evtl. nichts zu tun. Anrufen und nerven hilft manchmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast King555 Geschrieben 16. Juli 2010 Teilen Geschrieben 16. Juli 2010 Vielleicht geht´s bei der IHK nur um die IHK-Beitragsbefreiung und mit dem Finanzamt hat das evtl. nichts zu tun. Genau das schrieb ich ja bereits. Anrufen und nerven hilft manchmal. Das Problem dabei ist nur, dass ich tagsüber meinem eigentlichen Beruf nachgehe und nach Feierabend keiner mehr bei der IHK da ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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