tebsu Geschrieben 20. Juli 2010 Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 Hi, habe bei meiner Abschlussprüfung leider G1 verhauen. Nun bin ich im selben Betrieb wie vorher allerdings gefällt es mir hier absolut nicht. Ich weiß das die Möglichkeit besteht, will mich nur nochmal absichern. Also ich würde gerne den Betrieb wechseln bzw evtl schon ins Ausland ziehen weil ich dort eine Arbeitsmöglichkeit hätte. Ist es (auch nach dem Ausbildungsverlängerungsvertrag) möglich, einfach zu kündigen und woanders normal zu arbeiten und dann die Ausbildung quasi "privat" später bei der Abschlussprüfung zu beenden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. Juli 2010 Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 Ist es (auch nach dem Ausbildungsverlängerungsvertrag) möglich, einfach zu kündigen und woanders normal zu arbeiten und dann die Ausbildung quasi "privat" später bei der Abschlussprüfung zu beenden? Nein. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden: von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tebsu Geschrieben 20. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 nunja die frage ist, trifft das auch nach einer ausbildungsverlängerung nach 3 jahren (die ich inzwischen schon da bin) zu? weil bei der mündlichen prüfung haben die prüfer (alle 3) mir gesagt ich könnte das. jetzt wollte ich nur mal sichergehen und frage hier und bekomme das gegenteil als antwort.. hmm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unbenannt Geschrieben 20. Juli 2010 Teilen Geschrieben 20. Juli 2010 trifft das auch nach einer ausbildungsverlängerung nach 3 jahren (die ich inzwischen schon da bin) zu? Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Solltest Du das Ausbildungsverhältnis bereits verlängert haben, gilt die Aussage vom Chief. Wenn nicht, brauchst Du auch nicht kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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