Pixtar Geschrieben 27. Juli 2010 Teilen Geschrieben 27. Juli 2010 Hallo liebe Community, ich stehe kurz davor einen Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsstätte einzugehen. Derzeit habe ich das Problem, dass ich durch die Gestzmäßigkeiten noch nicht durchgestiegen bin. Ich habe mich durch diverse Gesetzestexte geackert und bin nicht wirklich schlauer geworden. Hoffentlich gibt es hier jemanden der da näher an der Basis ist. Es geht mir konkret um das Ausbildungsgehalt bei dem dualen Studiengang der Praktischen Informatik (Bachelor of Engeneering). Bei mir steht aufjedenfall drin, dass meine Vergütung den Bedarfssatz nach §13 Abs. 1 Nr. 2 (BAföG) zuzüglich der Beträge nach §13 Abs. 2 Buchst. A und §13a (BAföG) nicht unterschreiten darf. Das würde in meinem Falle eine minimal Vergütung von: 366 Euro (Bedarf bei Personen an einer Akademie) +146 Euro (nicht bei Eltern wohnend) + 0 Euro (Krankenversicherung [weil Familienversichert über Elternhaushalt]) ----------- = 512 Euro So, ich habe aber leider keinerlei Hinweis darauf gefunden, ob die Angaben im Gesetzestext als Bruttowerte oder Nettowerte zu verstehen sind ?!?!? Bei Brutto käme am Ende eine Netto von 512 Euro (minimal Vergütung) -37,10 Euro (Rentenversicherung) - 5,22 Euro (Arbeitslosenversicherung) - 0 Euro (Gesetzl. Krankenversicherung) - 0 Euro (Pflegeversicherung) ---------- = 469,68 Euro raus. Irgendwo hatte ich nachgelesen, dass die Pflegeversichung wegfällt, wenn man über den Elternhaushalt versichert ist - finde den Link aber nicht mehr. Das hieße im 'worst case', dass mir ein Angebot von 512 Euro unterbreitet werden könnte - oder bin ich mit meinem Gedankengang völlig auf dem Holzweg?!?! Weiterhin frage ich mich ob Ausbildungsgehalt möglicherweise nicht irgendwo extra im Gesetz behandelt wird und vielleicht überhaupt nicht besteuert wird?! Habe da keine eindeutigen Suchergebnisse im Netz gefunden gehabt. Letzlich wäre noch interessant wie hoch die übliche Vergütung bei Studiengängen in Richtung Informatik sind... Beste Grüße, Pixtar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Bei einer Auszubildendenvergütung fällt i.d.R. keine Lohnsteuer an (es sei denn du bekommst irgendwas ab knapp 900 Euro). Dementsprechend ist auch keine Kirchensteuer und kein Solidaritätszuschlag zu entrichten. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind keine Steuern und sind ansonsten ganz normal abzuziehen. Ob die Vergütung angemessen ist, lässt sich pauschal immer schwer sagen. Es ist nicht viel, aber ansonsten wohl im üblichen Rahmen. Man erhält dafür natürlich auch eine sehr gute Ausbildung mit gutem Abschluss und muss die Studiengebühren nicht selbst zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 (bearbeitet) Hab ich richtig verstanden, dass du ein duales Studium bei einem Betrieb machst? Wenn ja, dann müsste dein Gehalt dort im Vertrag stehen. Oder bist du ein "normaler" Student, der Bafög will? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du ein duales Studium machst und dann solltest dir im klaren sein, dass man für ein Studium meist Geld mitbringen muss (Studiengebühren) und du bekommst nicht nur diese erlassen, sondern noch ein Taschengeld vom Betrieb. Darüber solltest du dich erstmal freuen. Ausserdem ist mir ein gesetzlicher Mindestlohn für Azubis nicht bekannt. Das Baföggesetz gilt doch eher für den Staat, wie er dich im Notfall ünterstützen muss und nicht für die Unternehmen?! Hier kannst du aber mal stöbern, was Azubis so vom Betrieb bekommen (vielleicht hat auch mal ein BAler gepostet) http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/66480-ausbildungsverguetung-viel-verdient-ausbildung.html Bearbeitet 28. Juli 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Hier kannst du aber mal stöbern, was Azubis so vom Betrieb bekommen (vielleicht hat auch mal ein BAler gepostet) einer aus NRW noch einer, aber im öffentlichen Dienst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Naja, einen Mindestlohn gibt es nicht, aber eine deutliche Unterschreitung der branchenüblichen Vergütung ist nicht erlaubt und damit hat man natürlich im Endeffekt so etwas wie einen Mindestlohn. Ich glaube allerdings kaum, dass man bei 512 Euro davon betroffen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMarcus Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Ich studiere an einer BA in Schleswig-Holstein Wirtschaftsinformatik. Ich habe bei meinen Kommilitonen durchschnittlich festgestellt, dass alle in etwa das Gehalt eines Auszubildenden bekommen. Da gibt es dann mal mehr oder weniger starke Abweichungen je nach Betrieb. Da reicht die Spanne dann von ~300 Euro bis ~800 Euro. An einen Mindestlohn glaube ich nicht. Die Krönung bei einem Vorstellungsgespräch war, als er mir allen Ernstes erzählen wollte, man müsse dann sehen, ob ich dem Betrieb noch was geben müsse, weil es ja Studiengebühren zu zahlen gäbe. Solche Betriebe sollten sowas garnicht erst anbieten, da stimmt der Grundgedanke nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 @DerMarcus Wobei man auch ehrlich sagen muss, dass ein Betrieb sehr viel Geld (idR deutlich mehr als in eine Ausbildung bei weniger Zeit für Betriebsaufgaben) in jemand steckt von dem er nicht weiss, ob er nicht nur die teure Ausbildung mitnimmt und sich danach vom Acker macht. Daher würde ich es als AG so machen, wie es auch der Staat in etwa macht bei seinem finanziertem Studium. Wer nach dem dualen Studium nicht mindestens 3 Jahre bleibt, muss anteilsmässig zumindest die Studiengebühren zurück zahlen. Wäre denke ich eine faire Lösung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMarcus Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 @DerMarcus Wobei man auch ehrlich sagen muss, dass ein Betrieb sehr viel Geld (idR deutlich mehr als in eine Ausbildung bei weniger Zeit für Betriebsaufgaben) in jemand steckt von dem er nicht weiss, ob er nicht nur die teure Ausbildung mitnimmt und sich danach vom Acker macht. Daher würde ich es als AG so machen, wie es auch der Staat in etwa macht bei seinem finanziertem Studium. Wer nach dem dualen Studium nicht mindestens 3 Jahre bleibt, muss anteilsmässig zumindest die Studiengebühren zurück zahlen. Wäre denke ich eine faire Lösung. Sehe ich auch so. Viele haben auch entsprechende Klauseln in ihrem Vertrag. Wobei der Grundgedanke des Studierenden ohnehin sein sollte, dass er sich langfristig bei dem Unternehmen engagiert, während das Unternehmen das Studium analog als Investition betrachten sollte. Natürlich zahlt das Unternehmen drauf während der Ausbildung. Daher ist so eine Vertragsklausel in meinen Augen auch in Ordnung. Der vorhin erwähnte Personaler scheint das aber nach dem Muster zu sehen, dass er dann eine nicht ausgebildete Arbeitskraft hat, die die Hälfte der Zeit nichtmal da ist. "Und dann soll die noch Geld bekommen?!" Aber es ist ja nicht Sinn der Sache, den Unternehmen vollwertige Arbeitskräfte zu stellen. Vielmehr sollen die Unternehmen die Gelegenheit bekommen, sich Fachkräfte für den eigenen Gebraucht anzulernen. Aber das artet hier sonst noch aus. Was ich sagen wollte: Lass dich nicht übers Ohr hauen. Du kannst ganz klar ein Gehalt in Höhe einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung verlangen. Du bist nicht der Bückling, der um einen Studienplatz bettelt, du bist eine Investition für das Unternehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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