Visionar Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 (bearbeitet) Guten Tag, habe ne Frage zum Schadenersatz in Zusammenhang mit einem Kaufvertrag. Habe einen Ventilator der Firma AEG bestellt. Dieser wurde dann defekt geliefert und ich musste den Mangel rügen. Daraufhin habe ich einen Retourenschein per Mail bekommen , den ich dann ausdrucken musste. So Packet eingepackt und zur Post gebracht. Der Anbieter hat das Recht zweimal nachzubessern. Dazu kam es nicht, stattdessen wurde mir schritftlich per Mail mitgeteilt, dass kein Ersatzgerät mehr vorhanden ist und die mir den Kaufpreis erstatten. Dazu muss ich wiederrum ein Brief mit Kontodaten und Originalrechnung dahinschicken. Was ist mit den Kosten die mir durch die mangelhafte Liederung entstanden sind? -Brief,Papier,Rechnung kopieren, Retourenschein drucken und den zeitlichen Aufwand ??? Kann der Verkäufer eigentlich vom Kaufvertrag zutreten? Ich meine in der Berufsschule gehört zu haben, dass das Recht nur der Käufer in einer Zeit von meistens 14Tagen hat. Ich nehme mal an, dass mit der Erstattung des Kaufpreises ist ansonsten korrekt. Bearbeitet 28. Juli 2010 von Visionar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bino Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 -Brief,Papier,Rechnung kopieren, Retourenschein drucken und den zeitlichen Aufwand ??? Ist das dein Ernst? Freu dich, dass du dein Geld so schnell zurück bekommst und kauf dir einen neuen Ventilator und spar dir den Aufwand, herauszufinden, wie du das Geld für zwei DinA4-Blätter zurückbekommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visionar Geschrieben 28. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Ist das dein Ernst? Freu dich, dass du dein Geld so schnell zurück bekommst und kauf dir einen neuen Ventilator und spar dir den Aufwand, herauszufinden, wie du das Geld für zwei DinA4-Blätter zurückbekommst. Naja Freude ist wohl etwas anderes. Bin eher unzufrieden und wollte 20€ Schadenersatz fordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerMarcus Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Naja Freude ist wohl etwas anderes. Bin eher unzufrieden und wollte 20€ Schadenersatz fordern. :eek Wie willst du das denn begründen? Welcher Schaden ist dir entstanden und wieviel? Deine "Materialkosten"? Die addieren sich doch nichtmal zu 3,- € Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 Schadenersatz? Wofür? btw: Was hat das mit IT-Ausbildung zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_n4p_ Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 "entgangene" freizeit wird in der regel nicht als ausgleichbarer schaden betrachtet. da sich der entstandene schaden nicht konkret in einem monetären betrag ausdrücken lässt. etwas anderes wäre es wenn du durch die zeitliche aufwendung einen tatsächlichen vermögensschaden erlitten hättest, aber das wirst du nicht glaubhaft machen können. aber hey wenn du n richtig guten anwalt hast versuchs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visionar Geschrieben 28. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 hab einfach in der Mail geanwortet und gucke man wie die dadrauf reagieren. Vor Gericht ziehen....:eek:eek das ist ja dann doch leicht übertrieben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_n4p_ Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 lass uns wissen wie sie reagieren, wäre nett. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 28. Juli 2010 Teilen Geschrieben 28. Juli 2010 das ist ja dann doch leicht übertrieben findest du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 2. August 2010 Teilen Geschrieben 2. August 2010 Weil mir grad sowas in den Sinn kam, als ich den ersten Post las: Wäre es rechtens, wenn ich das Mangelpaket unfrei versende? "Muss" der Verkäufer es dann annehmen und das Porto zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 2. August 2010 Teilen Geschrieben 2. August 2010 @Visionar (wollte schon Ventilator schreiben ) Ich mache es mir zum Spaß, an solche Firmen immer wieder mal Beschwerde-Mails zu senden. Bringt oftmals erträgliche Ergebnisse, so hat mir amazon aktuell 40.- einfach mal so gutgeschrieben, Praktiker mir mal (für Warten im Baumarkt) einen 50.- EUR Gutschein geschenkt und so eine Biokette mir für einen Plastikstreifen im Nudelpaket ein komplettes Schlemmerpaket gesendet. Klappt aber nicht immer Tipp: Freundlich den Schaden schildern, was faseln von "soo schlimm ist es ja nicht, aber ich wollte es ihnen mal mitteilen" - und dann Abwarten und Tee trinken. Mich beruhigen solche Mails nachdem ich sie geschrieben habe auch so, ohne dass unbedingt ein "Benefit" ankommt. LiGrü Michael (Profi-Beschwerer, Gerne-Leser des Buchs "Beschwerdemanagement") Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xucha Geschrieben 3. August 2010 Teilen Geschrieben 3. August 2010 @tdm: er muss auf jeden fall dafür sorgen dass du das Packet kostenfrei verschicken kannst. Deswegen schicken die meistens Retourscheine mit oder per Mail, sodass du keine Kosten hast. Das Andere ist etwas schwieriger. Ich habs einmal gemacht, weil ich keinen Schein von ihm finden konnte und habe Glück gehabt, dass er das dann von der Post abgeholt hat. Sonst hätte ich doppelte Kosten am Ende und die hätte mir bestimmt keiner zurück erstattet....also immer vorher den Verkäufer nach einem Schein fragen, ansonsten vorher abklären ob das Packet dann auch angenommen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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