partitionist Geschrieben 29. Juli 2010 Geschrieben 29. Juli 2010 Hallo, ich habe vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, weil ich für das Jahr 2009 keine Steuererklärung abgegeben habe. Nun möchten sie mich dran erinnern es zu erstellen, bzw. eine Meinung schreiben wieso ich keine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Mir wurde gesagt das während der Ausbildung keine gemacht werden muss, wie war es bei euch? Was soll ich in dem Schreiben antworten und mit welcher Begründung?
SoL_Psycho Geschrieben 29. Juli 2010 Geschrieben 29. Juli 2010 Ich bin seit Sommer 2008 ausgelernt und mache immer noch keine Steuererklärung, da ich keine Nebeneinkünfte habe und mit meinen Kosten nicht über die Werbungskosten komme (kurzer Arbeitsweg). Ruf da am Besten mal an und frag nach. Ein Telefonat kann 1000 frustierende Emails ersetzen
robotto7831a Geschrieben 29. Juli 2010 Geschrieben 29. Juli 2010 Ob eine gemacht werden muss oder nicht, hängt nicht von der Ausbildung ab. Hast Du irgendwelche Eintragungen auf der Steuerkarte machen lassen wie z. B. Fahrtkosten? Frank
lupo49 Geschrieben 29. Juli 2010 Geschrieben 29. Juli 2010 Ich bin seit Sommer 2008 ausgelernt und mache immer noch keine Steuererklärung, da ich keine Nebeneinkünfte habe und mit meinen Kosten nicht über die Werbungskosten komme (kurzer Arbeitsweg). Das solltest du aber tun, da deine gezahlte Lohnsteuer aus dem Jahre 2008 so berechnet worden ist, als wenn du das ganze Jahr lohnsteuerpflichtig gewesen bist. Wobei das jetzt wahrscheinlich schon zu spät ist. Es ist in jedem Fall angebracht, für das Jahr eine Steuererklärung abzugeben, in dem man die Ausbildung abgeschlossen hat (zumindest, wenn man nach der Ausbildung als Angestellter gearbeitet hat). Ich kann das WISO-Programm vom ZDF empfehlen, da die meisten es eh nicht per Papier + Stift hinbekommen und beim dem o.g. Programm noch gute Hilfen bei sind.
SoL_Psycho Geschrieben 30. Juli 2010 Geschrieben 30. Juli 2010 Das solltest du aber tun, da deine gezahlte Lohnsteuer aus dem Jahre 2008 so berechnet worden ist, als wenn du das ganze Jahr lohnsteuerpflichtig gewesen bist. Nö Lohnsteuerjahresausgleich
lupo49 Geschrieben 30. Juli 2010 Geschrieben 30. Juli 2010 Mein Arbeitgeber hat das z.B. nicht gemacht. (Das heißt jetzt Einkommenssteuererklärung nicht mehr Jahresausgleich.) Wieso sollte der Arbeitgeber für mich die Einkommenssteuererklärung durchführen? Der weiß doch gar nicht, ob ich Werbungskosten, Sonderausgaben, Pendlerpauschale usw. mit angeben kann.
SoL_Psycho Geschrieben 30. Juli 2010 Geschrieben 30. Juli 2010 (Das heißt jetzt Einkommenssteuererklärung nicht mehr Jahresausgleich.) Und wieder NÖ Klick mich, ich bin ein verwunschener Link Gesetz Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
robotto7831a Geschrieben 30. Juli 2010 Geschrieben 30. Juli 2010 Man lese bitte auch die Ausnahmetatbestände wo der Arbeitgeber es nicht darf. Also bitte keine pauschalen Aussagen. Frank
lupo49 Geschrieben 30. Juli 2010 Geschrieben 30. Juli 2010 Und wieder NÖ Kommt drauf an, wer den Antrag abgibt. Wenn der Arbeitgeber es für den Angestellten heißt es Lohnsteuerjahresausgleich. Im Falle dass es der Angestellter selber realisiert wird es offiziell Antragsveranlagung genannt. Definition: Lohnsteuer-Jahresausgleich | Wirtschaftslexikon Gabler Klick mich, ich bin ein verwunschener Link Da die meisten rechtlichen Themen hier im Forum nicht mit Quellen / Verweisen belegt werden, sind die eh nur mit Vorsicht zu genießen.
SoL_Psycho Geschrieben 31. Juli 2010 Geschrieben 31. Juli 2010 Da die meisten rechtlichen Themen hier im Forum nicht mit Quellen / Verweisen belegt werden, sind die eh nur mit Vorsicht zu genießen. Daher das Gesetz im Link dadrunter
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