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Berichtsheft - Volle Stundenzahl?


Uniquesone

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Hallo,

ich bin gerade dabei mein Berichtsheft zu schreiben.

Dort muss ich ja die Stundenzahl eintragen, wie lange einzelne Aufgaben gedauert haben.

Da ich einen 8 Stunden Tag habe, allerdings nicht immer etwas zu tun hatte, kann ich bei einigen aufgaben halt nur z.B. 4 Stunden eintrage.

Doch was mache ich mit den übrigen 4 Stunden?

Einfach leer lassen oder sagt dann die Handelskammer

"Sie haben nicht die volle Ausbildungszeit abgeschlossen" oder halt iwie sowas in der Richtung?

Klar einige Aufgaben kann ich strecken, aber kann ich ja nicht bei jeder Aufgabe machen ;)

Was ratet ihr mir?

Danke

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Das beantwortet nicht unbedingt, ob es sich um ein Pflichtfeld handelt. Wenn dort unbedingt etwas stehen muss, würde ich die Angaben so strecken, dass man auf wenigstens 6 Stunden am Tag kommt (bei einer 40-Stunden-Woche). Letztlich kann nach 3 Jahren keiner beurteilen, wie diese Zeiten zustande gekommen sind. Eine plausible Begründung lässt sich immer finden, warum man für bestimmte Tätigkeiten sehr lange gebraucht hat.

Zu wenig Stunden dürften aber eigentlich auch kein Problem sein. Meines Wissens ist es nicht untersagt, dass ein Auszubildender nur eine 20-Stunden-Woche oder so etwas hat, solange in der Zeit alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt werden können.

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Hast du eine 5 Tage Woche?

Dann solltest du jeden Tag auf 8 Stunden kommen, nicht auf 6 ;)

Ich frag mich auch, was du in den anderen 4 Stunden gemacht hast?

Jap montag-freitag.

Naja in den anderen 4 Stunden habe ich entweder für die Prüfung gelernt oder aber nur sinnlos im Netz gesurft.. Iwann hatte ich für mich selbst keine Aufgaben mehr.

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Es ist nicht egal welche IHK für einen zuständig ist.

Hast du eine 5 Tage Woche?

Dann solltest du jeden Tag auf 8 Stunden kommen, nicht auf 6

Gibt es eine Pflicht, dass ein Auszubildender 8 Stunden beschäftigt sein muss? Ich komme als Angestellter bei der Zeiterfassung auch oft nicht auf 8 Stunden, weil mir Dinge entfallen sind oder man viel Kleinkram macht. Spielt aber auch kaum eine Rolle, solange man abrechnungsrelevante Tätigkeiten oder Tätigkeiten für das Projektmanagement (falls man so etwas hat) und Tätigkeiten, in denen mehrere Personen involviert sind, korrekt erfasst (außer die Richtlinien im Betrieb erfordern zwingend, dass man 8 Stunden einträgt).

Es gibt aber noch einen anderen Aspekt an der Sache. Wenn du genau die Stunden einträgst, die du gemacht hast und die Ausbildung geht schief, dann hast du einen Nachweis, dass du in der Ausbildung nicht ordentlich beschäftigt wurdest. Trägst du natürlich 8 Stunden ein, obwohl du die Hälfte der Zeit gar nichts machst, dann gibt es wohl kaum eine Möglichkeit rückwirkend diesen Ausbildungsmangel zu beweisen.

Bearbeitet von gimbo
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Ich denke nicht, dass für einen Azubi die Pflicht besteht, genau die 40 Stunden zu machen so lang alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden können.

In unserer Zeiterfassung müssen immer alle gearbeiteten Stunden eingetragen werden. Darüber wird auch unser Freizeitausgleich etc. geregelt.

Projekte rechne ich recht genau ab. Wenn ich Tätigkeiten mache, die nicht auf s Projekt bezogen sind, schreib ich immer nur "Einarbeiten in Dies und Das" oder so.

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Wenn Du Dich auf ne Prüfung vorbereitet hast, dann schreib halt Prüfungsvorbereitung rein, ich versteh Dein Problem nicht so ganz. Auf 40 Stunden per Teufel komm raus zu kommen wär allein schon schwachsinnig, weil einige Firmen nur 36h Verträge mit den Azubis eingehen ;)

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Moin,

also wenn ich "freie" Zeit habe, dann schriebe ich immer "Eigenorganisation" in mein Ausbildungsnachweisheft. Eventuell schriebe ich dann noch dahinter, mit was ich mich dann genau beschäftigt habe, manchmal aber auch nicht.

Es gibt sogar Tage bei denen ich nur Eigenorganisation schreibe.

Damit gabs bei meinen Vorgängern auch keinerlei Probleme.

Die Prüfer sind ja auch nciht völlig Weltfremd, die wissen schon, dass man als Azubi mal nichts zu tun hat. Abgesehen davon sieht Eigenorganisation auch besser aus, als wenn dir da Stunden fehlen würden.

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Bei dem Nachweis geht es ja nicht um deine Abrechnungszeit für die Zeiterfassung der Firma, oder? Dann ist es doch egal... Und der Handelskammer ist es meist auch egal obwohl es ja auch ein besseren Eindruck macht, wenn man gearbeitet hat. Aber Prüfungsvorbereitung kann SEHR GUT reinschreiben. Bei dem Rest würd ich mir echt was überlegen...

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wenn du an einem tag nur 4h gearbeitet hast, musst du die restliche zeit doch irgendwann wieder reinholen. also an anderen tagen im monat länger machen.

ich habe im betrieb gleitzeit und manchmal arbeite ich nur 6, 7h, dann ma wieder 9 etc. versuche dann halt am monatsende auf die arbeitsstunden zu kommen (öfters werden es auch ein paar mehr stunden).

d.h. es gleicht sich doch eh wieder aus. dann schreib ich das auch im berichtsheft so. halt ich erfinde nicht, dass ich wirklich jeden tag genau 8:00h arbeite.

wenn die IHK damit nicht einverstanden ist, können die ja meine stundenzettel sich angucken und die sind eh wichtiger. (also muss ich das schon gleich halten, ansonsten wundert sich mein ausbilder)

ich schreib immer hinter jeder tätigkeit die stundenanzahl, die ich dafür gebraucht habe. manchmal muss ich das etwas dehnen, weil halt auch oft kleinkram anfällt, die es nicht wert sind ins berichtsheft zu schreiben (stecker rausgefallen, leiter aussem keller holen, treiber cd mitarbeiter gebracht etc).

kenn auch welche, die schreiben nur die tätigkeiten ohne zeitangabe und dann die gesamtarbeitszeit von dem tag.

aber in meiner vorlage steht in der erklärung, dass man die zeit für die jeweiligen tätigkeiten aufschreiben muss.

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