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Bab fördern als Ausländer ?


dutchman79

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Ich bin 30 Jahre alt, Niederländer, wohne seit Oktober 2009 in Deutschland und habe jetzt per August 2010 mit der MATSE Ausbildung angefangen.

Zuvor habe ich mein Physik Diplomstudium nach dem Vordiplom abgebrochen.

Dies ist also meine erste Berufsausbildung.

Könnte ich überhaupt Bab fördern und von welchen Faktoren wird eine Zuweisung abhängen ?

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Mit Artikel 2b Nr. 1 des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20.12.2008 (BGBl. I S. 2846) wurde in § 63 SGB III folgender Abs. 2a eingefügt:

"(2a) Geduldete Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren Wohnsitz im Inland haben, werden während einer betrieblich durchgeführten beruflichen Ausbildung gefördert, wenn sie sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten."

Also siehts wohl leider nicht allzu gut aus :/

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Hmm. Also wenn ich die ausgefüllten Unterlagen zurückgesendet habe, hatte ich meist innerhalb von 2 - 3 Wochen eine Antwort. Aber dies hängt stark davon ab, wieviele andere Anträge noch zu bearbeiten sind. Es kann also im schlimmsten Fall auch 2 Monate dauern.

Bedenke, dass auch deine Eltern Angaben machen müssen. Du bist in der Erstausbildung und daher "müssen" dich deine Eltern finanzieren, wenn sie genug verdienen.

Noch ein kleiner Tipp den du evtl. gebrauchen könntest:

Das Amt fordert immer zunächst die Verdienste deiner Eltern von vor zwei Jahren. Wenn sie heute weniger verdienen als vor zwei Jahren, musst du zuerst einen Antrag mit den Daten von vor zwei Jahren stellen und erst danach kannst du dann Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Da werden dann die Daten des aktuellen Jahres berücksichtigt.

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Ich bin 25 und habe BAB Antrag und so auch schon durch gemacht. Solang du in der Erstausbildung bist, zahlt das Amt nicht, wenn deine Eltern genug verdienen.

Auch wenn deine Eltern sich weigern, springt das Amt nicht ein.

Ich denke auch, dass es keinen Unterschied macht, in welchem Land deine Eltern wohnen ;)

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Okay,

Wenn das Einkommen meines Vaters relevant ist, habe ich wenig Chance denke ich.

Wie hoch liegt die Grenze dafür ?

Ich habe damals wohl Kindergeld von meinen Eltern bekommen während meines Physik Studiums. ( Mein Vater hat bis auf den ersten 10 Jahren immer in Deutschland gearbeitet) ist jetzt aber im Ruhestand.

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Ich habe gerade im Inet eine Tabelle mit den Freibeträgen der Eltern gefunden.

Freibeträge der Eltern bei BAB

Beachte, dass zum Freibetrag in der Tabelle noch ein Freibetrag von 550 Euro kommt, wenn der Azubi außerhalb der Wohnung der Eltern lebt. Dies steht direkt unter der Tabelle. (Wenn ich das richtig verstanden habe.)

Ein Beispiel:

Deinem Vater muss ein Betrag von 2105 Euro netto bleiben (Sollten deine Eltern verheiratet sein). Das heisst, wenn er mehr als 2105 Euro monatlich zur Verfügung hat, sagt das Amt dass er dich unterstützen muss. Das gleiche wird noch mal für deine Mutter berechnet.

Er müsste dir aber nur so viel geben, dass er weiterhin 2105 Euro hat. Also wenn er beispielsweise 2200 netto monatlich hat, müsste er dich nur mit 95 Euro bezuschussen und du kannst trotzdem noch ein wenig BAB dazu bekommen.

Als Azubi der nicht bei den Eltern sondern in einer eigenen Wohnung wohnt hast du ingesamt einen Bedarf von ca. 650 Euro.

Letzendlich wirst du mit Ausbildungsvergütung, Unterhalt deiner Eltern und BAB auf ca. 650 Euro im Monat kommen. Sofern deine Eltern gewillt sind, dich zu unterstützen.

Wenn deine Eltern dich nicht unterstützen wollen - obwohl sie müssen - hast du leider so gut wie keine Chance, Geld zu bekommen, da du nur einen Anspruch auf BAB hast, nicht auf Wohngeld oder andere Sozialleistungen. Nicht mal Hartz 4 oder Sozialhilfe.

(Alle Angaben ohne Gewähr ;) )

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Ja nur bis die Erstausbildung abgeschlossen ist. Der TE ist aber in der Erstausbildung.

Mir ist nicht bekannt, dass die Eltern einen nur bis 25 Unterstützen müssen bzw. dass es überhaupt eine Altersgrenze dafür gibt. Zum Zeitpunkt des Antrags war ich schon 25 und trotzdem mussten meine Eltern Angaben machen.

Bearbeitet von Sassy
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@Sassy: Wie kommst Du in deiner Rechnung auf die 2105 Euro netto? Ich hab mir die Liste angeschaut und kann das nicht so ganz nachvollziehen.

Freibetrag - Eltern, verheiratet und zusammenlebend - 1555 Euro

Plus "Ist wegen der Ausbildung eine Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils notwendig, bleiben zusätzlich 550 Euro anrechnungsfrei."

Macht 2105 Euro ;)

Sassy, ich hab da auch was durcheinandergebracht, sorry.

Was ich im Kopf hatte war das alter, bis zu dem deine Eltern dich bei ihnen wohnen lassen _müssen_.

Kein Problem ;) Ist ja auch ein ziemliches WirrWarr! Und Kindergeld gibt es auch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (nur der vollständigkeithalber hier erwähnt).

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Dann haben es die Azubis leider sehr schwer und ich finde das auch fies!

Aber auf der anderen Seite könnte dann jeder behaupten "Nöö hab mit meinen Eltern nichts mehr zu tun" nur um doch eine Förderung vom Staate zu bekommen.

Kontakt zu den Eltern oder nicht, sie sind verpflichtet deine Erstausbildung zu zahlen.

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