dutchman79 Geschrieben 10. August 2010 Teilen Geschrieben 10. August 2010 Ich bin 30 Jahre alt, Niederländer, wohne seit Oktober 2009 in Deutschland und habe jetzt per August 2010 mit der MATSE Ausbildung angefangen. Zuvor habe ich mein Physik Diplomstudium nach dem Vordiplom abgebrochen. Dies ist also meine erste Berufsausbildung. Könnte ich überhaupt Bab fördern und von welchen Faktoren wird eine Zuweisung abhängen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Das kann dir am besten die Agentur für Arbeit sagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mharms Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Mit Artikel 2b Nr. 1 des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20.12.2008 (BGBl. I S. 2846) wurde in § 63 SGB III folgender Abs. 2a eingefügt: "(2a) Geduldete Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren Wohnsitz im Inland haben, werden während einer betrieblich durchgeführten beruflichen Ausbildung gefördert, wenn sie sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten." Also siehts wohl leider nicht allzu gut aus :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Winfomatikerin Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Also siehts wohl leider nicht allzu gut aus :/ Sein Aufenthalt hat aber doch mit einer Duldung nichts zu tun... Er hat als EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, das ist überhaupt nicht miteinander zu vergleichen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mharms Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Hoppla, da hab ich was durcheinander bekommen^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Wie gesagt. Geh direkt zum Amt und erkundige dich. Du bekommst nämlich auch nur Geld ab dem Monat, wo du den Antrag stellst. Nicht rückwirkend. Oder ruf an Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dutchman79 Geschrieben 11. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. August 2010 Anruf ist erledigt. Die freundliche Frau vom Amt wollte ein paar Stammdaten haben und ich bekomme jetzt die Antragsformulare zugeschickt. Wie schnell läuft so eine Prozedur üblicherweise ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Hmm. Also wenn ich die ausgefüllten Unterlagen zurückgesendet habe, hatte ich meist innerhalb von 2 - 3 Wochen eine Antwort. Aber dies hängt stark davon ab, wieviele andere Anträge noch zu bearbeiten sind. Es kann also im schlimmsten Fall auch 2 Monate dauern. Bedenke, dass auch deine Eltern Angaben machen müssen. Du bist in der Erstausbildung und daher "müssen" dich deine Eltern finanzieren, wenn sie genug verdienen. Noch ein kleiner Tipp den du evtl. gebrauchen könntest: Das Amt fordert immer zunächst die Verdienste deiner Eltern von vor zwei Jahren. Wenn sie heute weniger verdienen als vor zwei Jahren, musst du zuerst einen Antrag mit den Daten von vor zwei Jahren stellen und erst danach kannst du dann Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Da werden dann die Daten des aktuellen Jahres berücksichtigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dutchman79 Geschrieben 11. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. August 2010 Hi Sassy, Danke für die viele Infos. Müssen meine Eltern mich auch finanzieren bei der ersten Ausbildung wenn sie in einem anderen Land wohnen (Niederlande) und ich schon 30 Jahre bin ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 11. August 2010 Teilen Geschrieben 11. August 2010 Ich bin 25 und habe BAB Antrag und so auch schon durch gemacht. Solang du in der Erstausbildung bist, zahlt das Amt nicht, wenn deine Eltern genug verdienen. Auch wenn deine Eltern sich weigern, springt das Amt nicht ein. Ich denke auch, dass es keinen Unterschied macht, in welchem Land deine Eltern wohnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dutchman79 Geschrieben 11. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 11. August 2010 Okay, Wenn das Einkommen meines Vaters relevant ist, habe ich wenig Chance denke ich. Wie hoch liegt die Grenze dafür ? Ich habe damals wohl Kindergeld von meinen Eltern bekommen während meines Physik Studiums. ( Mein Vater hat bis auf den ersten 10 Jahren immer in Deutschland gearbeitet) ist jetzt aber im Ruhestand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Ich habe gerade im Inet eine Tabelle mit den Freibeträgen der Eltern gefunden. Freibeträge der Eltern bei BAB Beachte, dass zum Freibetrag in der Tabelle noch ein Freibetrag von 550 Euro kommt, wenn der Azubi außerhalb der Wohnung der Eltern lebt. Dies steht direkt unter der Tabelle. (Wenn ich das richtig verstanden habe.) Ein Beispiel: Deinem Vater muss ein Betrag von 2105 Euro netto bleiben (Sollten deine Eltern verheiratet sein). Das heisst, wenn er mehr als 2105 Euro monatlich zur Verfügung hat, sagt das Amt dass er dich unterstützen muss. Das gleiche wird noch mal für deine Mutter berechnet. Er müsste dir aber nur so viel geben, dass er weiterhin 2105 Euro hat. Also wenn er beispielsweise 2200 netto monatlich hat, müsste er dich nur mit 95 Euro bezuschussen und du kannst trotzdem noch ein wenig BAB dazu bekommen. Als Azubi der nicht bei den Eltern sondern in einer eigenen Wohnung wohnt hast du ingesamt einen Bedarf von ca. 650 Euro. Letzendlich wirst du mit Ausbildungsvergütung, Unterhalt deiner Eltern und BAB auf ca. 650 Euro im Monat kommen. Sofern deine Eltern gewillt sind, dich zu unterstützen. Wenn deine Eltern dich nicht unterstützen wollen - obwohl sie müssen - hast du leider so gut wie keine Chance, Geld zu bekommen, da du nur einen Anspruch auf BAB hast, nicht auf Wohngeld oder andere Sozialleistungen. Nicht mal Hartz 4 oder Sozialhilfe. (Alle Angaben ohne Gewähr ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aleanthus Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Müssen einen Eltern nicht nur solange unterstützen, bis das 25te Lebensjahr oder die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist, je nachdem was zuerst eintritt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
undefined Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Ich habe gerade im Inet eine Tabelle mit den Freibeträgen der Eltern gefunden. Ich kann mir den Link nun leider nicht anschauen im Betrieb, aber wenn die Eltern zusammen ~4000 euro netto verdienen, dann verdienen sie zuviel und man hat keinen Anspruch auf BAB(oder Bafögg), richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gnx Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Wie kommst Du in deiner Rechnung auf die 2105 Euro netto? Ich hab mir die Liste angeschaut und kann das nicht so ganz nachvollziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 (bearbeitet) Ja nur bis die Erstausbildung abgeschlossen ist. Der TE ist aber in der Erstausbildung. Mir ist nicht bekannt, dass die Eltern einen nur bis 25 Unterstützen müssen bzw. dass es überhaupt eine Altersgrenze dafür gibt. Zum Zeitpunkt des Antrags war ich schon 25 und trotzdem mussten meine Eltern Angaben machen. Bearbeitet 12. August 2010 von Sassy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gnx Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 @Sassy: Wie kommst Du in deiner Rechnung auf die 2105 Euro netto? Ich hab mir die Liste angeschaut und kann das nicht so ganz nachvollziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aleanthus Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Sassy, ich hab da auch was durcheinandergebracht, sorry. Was ich im Kopf hatte war das alter, bis zu dem deine Eltern dich bei ihnen wohnen lassen _müssen_. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 @Sassy: Wie kommst Du in deiner Rechnung auf die 2105 Euro netto? Ich hab mir die Liste angeschaut und kann das nicht so ganz nachvollziehen. Freibetrag - Eltern, verheiratet und zusammenlebend - 1555 Euro Plus "Ist wegen der Ausbildung eine Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils notwendig, bleiben zusätzlich 550 Euro anrechnungsfrei." Macht 2105 Euro Sassy, ich hab da auch was durcheinandergebracht, sorry. Was ich im Kopf hatte war das alter, bis zu dem deine Eltern dich bei ihnen wohnen lassen _müssen_. Kein Problem Ist ja auch ein ziemliches WirrWarr! Und Kindergeld gibt es auch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (nur der vollständigkeithalber hier erwähnt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gnx Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Das ist Deutschland, nur weil der Vater (mit dem man seit über 3 Jahren nichts mehr zutun hat und auch nichts mehr zutun haben möchte) "genug" verdient, hat man kein Anspruch auf BAB. Habe gerade solch einen BAB-Rechner gefunden. BAB-Rechner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Dann haben es die Azubis leider sehr schwer und ich finde das auch fies! Aber auf der anderen Seite könnte dann jeder behaupten "Nöö hab mit meinen Eltern nichts mehr zu tun" nur um doch eine Förderung vom Staate zu bekommen. Kontakt zu den Eltern oder nicht, sie sind verpflichtet deine Erstausbildung zu zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
undefined Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Kontakt zu den Eltern oder nicht, sie sind verpflichtet deine Erstausbildung zu zahlen. Verpflichtet? Meine Eltern haben mich arbeiten geschickt, dass ich sie zahle Ich glaub sie lieben mich nicht.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Verpflichtet? Meine Eltern haben mich arbeiten geschickt, dass ich sie zahle Ich glaub sie lieben mich nicht.. Das ist gemein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
undefined Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Angemerkt sei, dass sie den Großteil allein gezahlt haben und ich nur 4 Monate dafür aufkam Aber dennoch.. gemein Ich fordere mein Geld von ihnen zurück! (Und sie dann von mir für 3 Jahre Miete, Verpflegung..) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. August 2010 Teilen Geschrieben 12. August 2010 Naja ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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