Gast Max1809 Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Hi, komme aus Bayern, weiß jemand wie das geht ? Will auf 2 Jahre verkürzen - damit ich dann gleich die BOS machen kann und schnell studieren ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Die für mich zuständige IHK Seite verrät mir einiges übers Verkürzen. Vielleicht gibts sowas ja auch bei deiner IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Max1809 Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Okey - also kann ich "nur" Sechs Monate verkürzen. Aber immerhin - machen das alle Betriebe bzw. müssen die das annehmen wenn ich das machen will ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Normalerweise muss der Betrieb sein Ok geben. Soll wohl auch ohne gehen, wenn die Berufsschule und die IHK einverstanden sind, habe ich aber keine Belege für. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Erst ein mal gibt es zwei Unterschiede: a) Verkürzen der Ausbildungszeit Vorzeitiges Ablegen der Prüfung. Möchte man die Prüfung vorzeitig ablegen (6 Monate), dann muss man ebenfalls einen Antrag bei der IHK stellen. Der Betrieb und die Schule geben aber nur ihr OK, wenn auch zu erwarten ist, dass die Prüfung nach Verkürzen bestanden wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Max1809 Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Was sind die Unterschiede? Wenn ich verkürze - muss ich doch auch automatisch die Prüfung vorher ablegen, und bei beiden habe ich die Ausbildung ja dann Abgeschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Balass Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Hallo! Verkürzen heißt, dass du 2 anstatt drei jahre machst also fängst glaub ich direkt im 2ten lehrjahr an sozusagen Und vorzeitiges ablegen heißt, dass du sozusagen 2,5 jahre lang lernst, also 1te, 2te, und 1/2 3te lehrjahr machst und dann die prüfung ablegst... So versteh ich das ma (haut mich nich wenns falsch is bin neu hier^^) Gruß Balass Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
infelicity Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Was sind die Unterschiede? Der Unterschied liegt darin, dass man eine verkürzte Ausbildungsdauer im Voraus beantragen muss, um auch eventuell schon im 2. Lehrjahr einsteigen zu können. Hierfür benötigst du allerdings entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung(Umschulung) oder Abitur/Mittlere Reife und entsprechende Vorkenntnisse, die eine verkürzte Ausbildung rechtfertigen. Das vorzeitige Ablegen der Prüfung ist mit Abitur 6 Monate früher möglich und für gute schulische Leistungen(Notendurchschnitt <2,5) nochmal 6 Monate. Also ist es möglich mit Abitur und guten Noten die AP um 12 Monate vorzuziehen, allerdings nur mit Einverständnis des Arbeitgebers, der sich auch bei erfüllten Vorgaben querstellen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Max1809 Geschrieben 13. August 2010 Teilen Geschrieben 13. August 2010 Und mit mittlerer Reife und guten Noten nur 6 Monate früher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iam-commander Geschrieben 22. August 2010 Teilen Geschrieben 22. August 2010 Hi, also ich hatte meine Ausbildung um 1 Jahr verkürzt. Der aktive Part geht hier von deinem Ausbildungsbetrieb aus. Wenn du dich dort gut anstellt und gut in der Berufsschule bist sollte nichts gegen eine Verkürzung sprechen. Muss dann von deinem AG aus bei der IHK beantragt und von denen genehmigt werden. Die schauen halt, ob durch eine gute Vorbildung eine Verkürzung gerechtfertigt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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