Waksohn Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten MacBook Pro fündig geworden und möchte dieses nun in den nächsten Tage kaufen. Ich möchte das ganze jedoch mit einem Kaufvertrag besiegeln, da hierbei schon viel Geld im Spiel ist. Erstens möchte ich mich damit rechtlich absichern und zweitens eventuell am Ende des Jahres als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hat jemand Erfahreungen und im Idealfall einen guten Vordruck für solch einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen? Danke für Eure Hilfe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Google sagt: http://www.steffensiebert.de/photo/kauf_web.pdf Werbungskosten bei Gebrauchtkauf von Privat? Wird wohl eher nicht gehen. Du musst ja mal überlegen, dass der gute Verkäufer das auch schon von der Steuer abgesetzt haben könnte beim Neukauf und du jetzt wieder? Ausserdem so manche zwielichtige Bande könnte ihr Zeug ständig privat hin und her verkaufen um schön die Steuer zu drücken. Also ich glaub nicht, dass das geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waksohn Geschrieben 17. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2010 Zur Absetzbarkeit sagt Google z.B. Folgendes : Gebrauchter PC/Notebook von der Steuer absetzbar? - Techniker Forum Das von dir genannte Dokument habe ich auch schon gefunden. Ich dachte aber eher an ein paar Alternativen :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Gut zu wissen, dass sowas anscheinend geht. Ich werd dann mal die Fachbücher meines Nachbarn kaufen und schauen, ob die das tatsächlich anerkennen :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Wenns privat ist, wird er sicher auch keine Mehrwertsteuer absetzten. Außerdem muss er dir nichtmal ne Gewährleistung bieten. Ding im Eimer -> Dein Problem. Bzgl. "Kaufvertrag" Afaik brauchst du da, sofern du die Person gut genug kennst keinen Aufsetzten. Eine simple Bestätigung auf nem Blatt Papier würd ich trotzdem nehmen. Da sollte dann nur Preis, Name des Verkäufers, Unterschrift drauf. Das genügt. Der eigentliche Kaufvertrag kommt zustande, nachdem beide Willenserklärungen sich decken und die Vertragsbedingungen erfüllt worden sind. Sprich: Willenserklärung VK: Willst du mein Mac kaufen? Willenserklärung Kunde: Ja ich will. Vertragserfüllung: Du drückst ihm die Knete in die Hand, er dir den Mac und die o.g Bestätigung. Herzlichen Glückwunsch, du darfst den Mac jetzt einschalten... Achja, solltet ihr beides Kaufmänner sein, so gilt auch schon der formale Handschlag als Vertragsbesiegelung und eine Kaufbestätigung wird rein rechtlich nicht benötigt. Persönliche Einschätzung? Wenns um viel Geld geht und man bei Privatverkäufen keine Garantie oder Gewährleistung hat, dann würd ich die Finger davon lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waksohn Geschrieben 18. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2010 Das mit der fehlenden Gewährleistung ist klar. Ist halt von Privat zu Privat... Es geht mir einfach nur um eine gewisse Absicherung. Ich habe mir jetzt aus verschiedenen Kaufverträgen einen guten eigenen Kaufvertrag erstellt. Dieser sollte für meine Verhältnisse ausreichen. Da ist alles Wesentliche aufgeführt. Hat denn noch einer Erfahrungen mit der Steuer gemacht?? Gruß Waksohn PS: Wir sind beide natürlich keine Kaufmänner :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Es geht mir einfach nur um eine gewisse Absicherung. Ich habe mir jetzt aus verschiedenen Kaufverträgen einen guten eigenen Kaufvertrag erstellt. Dieser sollte für meine Verhältnisse ausreichen. Da ist alles Wesentliche aufgeführt. PS: Wir sind beide natürlich keine Kaufmänner :-) Wo wir schon dabei sind: Da der Beruf der Fachinformatiker ja aus dem DV-Kaufmann hervor gegangen ist, ist die Ausbildung ja eine kaufmännische Ausbildung, zählt das als Kaufmann oder sind lediglich Ausbildungen wie Kaufmann im EH/Großhandel/Industrie offiziele "Kaufmänner"? Naja soviel muss ja in dem Kaufvertrag nicht drinnen stehen, außer das das Produkt verkauft wird, der Preis und das Datum, oder? Was hast du dir denn für nen Vertrag zusammen gezimmert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Wo wir schon dabei sind: Da der Beruf der Fachinformatiker ja aus dem DV-Kaufmann hervor gegangen ist, ist die Ausbildung ja eine kaufmännische Ausbildung, zählt das als Kaufmann oder sind lediglich Ausbildungen wie Kaufmann im EH/Großhandel/Industrie offiziele "Kaufmänner"? Kaufmann != Kaufmann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Kaufmann != Kaufmann = Vergiss das mit dem Handschlag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Es geht mir einfach nur um eine gewisse Absicherung. In welche Richtung möchtest du dich denn absichern? Mir fällt grad nix ein außer Gewährleistung, die es ja nicht gibt wie du weisst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waksohn Geschrieben 18. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2010 Zum Beispiel das hier: § 4 Zusicherungen und Gewährleistung Das Kaufobjekt wird verkauft „wie besichtigt“, d.h. unter Ausschluss der Haftung für erkennbare Mängel. Der Verkäufer erklärt, dass das genannte Gerät alleiniges Eigentum frei von Rechten Dritter ist und nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird. Er sichert die volle Funktionstüchtigkeit zu, wie sie für dieses Gerät bei bestimmungsgemäßem Gebrauch üblich ist. Funktionseinschränkungen, insbesondere Schäden, sind oben bei Besonderheiten aufzuführen. Diesbezügliche mündliche Erklärungen bzw. Absprachen sind kein Teil dieses Kaufvertrages. Verkäufer versichert weiter, dass ihm verborgene Mängel nicht bekannt sind. Ausserdem steht dann noch in dem Dokument, was an Zubehör dabei ist, Seriennummer, Modell, etc... Gruß Waksohn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Also zur absetzbarkeit würde ich neinsagen, auch wenn dein link was anders behauptet. Nur hat sich in den letzten 4 jahren einiges im steuerrecht getan. Hätte ich kein studium neben der arbeit gehabt, hätte ich eine bestätigung von meinem AG gebraucht, das ich den rechner für die firma einsetzte, da es sonst nicht als werbungkosten anerkannt worden wäre. Soll heißen, du brauchst ne gute begründung, warum du dir privat nen gebrauchten mac für die arbeit kaufst, da kein direkter zusammenhang zu deinererwebstätigkeit besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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