_Manu_ Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hey Leute, habe heute mein Arbeitszeugnis mal zum durchschauen bekommen. Könnt Ihr mir bitte sagen, welche Note es in etwa geben könnte? Habe mit der Dame von HR gesprochen und die meinte, dass das ein guter 2er ist. Hoffe ihr könnt mir helfen? Herr xxx xxx, geboren am xx.xx.xxxx in xxx, hat am xx.xx.xxxx bei uns eine Ausbildung zum IT-Fachinformatiker Systemintegration begonnen und diese im Juli 2010 mit Bestehen der Abschlussprüfung erfolgreich beendet. Zu seinen Hauptaufgabengebieten zählten unter anderem: 1. Mitarbeit bei der Administration und Monitoring zentraler Infrastruktur-Komponenten 2. Installation und Test von Hard- und Software 3. First-Level-Support am Standort Ulm 4. Betreuung der Schulungs-und Trainingsumgebungen am Standort Ulm 5. Beratung der Anwender beim Einsatz von Hard- und Software 6. Planung, Einkauf und Kommissionierung von IT-Assets Die Ausbildung von Herrn xxxx erfolgte an Standort der xxxx GmbH in xxx. Neben der betrieblichen Ausbildung nahm Herr xxxx regelmäßig am Berufsschulunterricht und an einem firmeninternen Englischunterricht teil. Herr xxxx hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er konnte die ihm gestellten Aufgaben zügig erfassen und die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse gut umsetzen. Herr xxxx zeigte bei seiner Ausbildung immer viel Einsatz, Fleiß und Ausdauer. Das Verhalten von Herrn xxxx gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei. Er fügte sich reibungslos in das bestehende IT-Team ein und trug dort zu einer effizienten Arbeitsweise bei. Auch in Ausnahmesituationen reagierte er flexibel und blieb stets ruhig und überlegt. Gegenüber Mitarbeitern und Kunden benahm sich Herr xxxx immer sehr zuvorkommend und freundlich. Leider können wir Herrn xxxx nach Abschluss seiner Berufsausbildung aus betrieblichen Gründen nicht übernehmen. Er erhält ein befristetet Arbeitsverhältnis bis zum Beginn seines Zivildienstes am 1.9.2010. Wir wünschen ihm für seine weitere berufliche Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Und was sagt Ihr? Grüße und Danke für eure Hilfe, Manu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grand0815 Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Könnte "zu unserer vollsten Zufriedeneheit..." heissen. Fähigkeiten und Kenntnisse gut umsetzen. dort könnte ein "sehr gut" stehen. Ansonsten ist mir nichts wirklich schlimmes aufgefallen. Ich denke eine Zwei ist drin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Manu_ Geschrieben 17. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hey Grand0815, Könnte "zu unserer vollsten Zufriedeneheit..." heissen. ...das wäre dann ne 1 oder? dort könnte ein "sehr gut" stehen. Würdest du/Ihr da/euren Mund aufmachen? Aber probieren kann man es Mal oder?! Ansonsten ist mir nichts wirklich schlimmes aufgefallen. Ich denke eine Zwei ist drin Danke dir für deine schnelle Antwort . Sonst noch i-welche Meinungen oder Äußerungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
redictable Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Bin der selben Meinung wie Grand0815. Entspricht meiner Meinung nach ner 2. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hey Leute, habe heute mein Arbeitszeugnis mal zum durchschauen bekommen. Könnt Ihr mir bitte sagen, welche Note es in etwa geben könnte? Habe mit der Dame von HR gesprochen und die meinte, dass das ein guter 2er ist. (...) Herr xxxx hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (...) Ja, da ist mindestens eine zwei. (...) Das Verhalten von Herrn xxxx gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei. (...) Der Vorgesetze muß zuerst genannt werden, sonst heißt das, daß das Verhältnis zu Vorgesetzen manchmal nicht okay war! Unbedingt anmerken, es sei denn, Du bist öfters (einmal ist keinmal) mit dem Chef zusammengerauscht. Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Manu_ Geschrieben 17. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hey @ all, danke fürs drüber schauen @ Wurmi: Der Vorgesetze muß zuerst genannt werden, sonst heißt das, daß das Verhältnis zu Vorgesetzen manchmal nicht okay war! Unbedingt anmerken, es sei denn, Du bist öfters (einmal ist keinmal) mit dem Chef zusammengerauscht. Ist das wirklich so? Wenn ja, dann ist das mir echt ziemlich neu. Was sagen die anderen dazu? Nee bin nicht einmal mit meinem Chef zusammengerauscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hey @ all, Wenn ja, dann ist das mir echt ziemlich neu. Nee bin nicht einmal mit meinem Chef zusammengerauscht. Das Arbeitszeugnis - Kompass für Ihre Karriere "...Es deutet auf Zoff mit dem Vorgesetzten hin, wenn im Satz "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei" nicht die Vorgesetzten vor den Kollegen genannt werden...". Das ist Zeugnisstandard, mit Goggle vorhin habe ich sogar ein Gerichtsurteil gefunden, wo einer mit Erfolg die "richtige" Reihenfolge eingeklagt hat. Lass das unbedingt ausbessern, das ist viel wichtiger als ob bei der Leistung "voll" oder "vollst" steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Manu_ Geschrieben 17. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2010 Hey Wurmi, Das Arbeitszeugnis - Kompass für Ihre Karriere "...Es deutet auf Zoff mit dem Vorgesetzten hin, wenn im Satz "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei" nicht die Vorgesetzten vor den Kollegen genannt werden...". Ja das ist ja mal krass..., super danke für den Link Lass das unbedingt ausbessern, das ist viel wichtiger als ob bei der Leistung "voll" oder "vollst" steht. Das werde ich echt unbedingt ausbessern lassen und das andere Zeugs auch. Super danke für deine/eure Hilfe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
macservo Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Gegenüber Mitarbeitern und Kunden benahm sich Herr xxxx immer sehr zuvorkommend und freundlich. Manu Hier gilt das gleiche, so viel ich weiß. Beste Reihenfolge: 1. Kunden 2. Vorgesetzte 3. Mitarbeiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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